Sie haben eine Idee für ein Projekt, für das Sie eine Förderung durch die DBU erhalten möchten? Ganz gleich, ob Sie bereits Erfahrung mit Förderanträgen haben oder zum ersten Mal einen Antrag stellen: Unser Ziel ist es, Sie auf Ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen. Der Weg zur Förderung ist bei uns einfach gestaltet – schnell, digital, verständlich. Und wir begleiten Sie gern mit individueller Beratung.
Vielleicht stellen sich Ihnen zunächst viele Fragen – insbesondere, ob Ihre Projektidee überhaupt durch die DBU gefördert werden kann. Im Folgenden haben wir daher Antworten auf eine Auswahl häufig aufkommender Fragen zusammengestellt. Die Fragen und Antworten erheben keinen Anspruch darauf, abschließend und allumfassend zu sein. Inwiefern ein Vorhaben durch die DBU gefördert werden kann, wird stets individuell fachlich und rechtlich geprüft.
Die Fragen, die sich Ihnen stellen, sind nicht dabei oder eine Antwort ist Ihnen nicht ausreichend? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Unsere Mitarbeiter*innen beraten und unterstützen Sie gerne im Hinblick auf Ihre Projektidee und eine mögliche Antragstellung.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert Projekte, die umsetzungsbezogen auf innovative, beispielhafte und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Hierfür bieten wir 11 Förderthemen plus eine themenoffene Förderung sowie zeitweilige Förderinitiativen an. Im Fokus stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die DBU fördert zudem auch internationale Projekte mit einem Schwerpunkt in den Ländern Mittel- und (Süd-)Osteuropas (MOE). Eine Förderung internationaler Projekte jenseits von MOE ist in Einzelfällen möglich.
Im Regelfall werden juristische Personen gefördert – also z. B. kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Organisationen, Verbände, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen. Natürliche Personen und staatliche Einrichtungen können nach einer gesonderten Prüfung in Einzelfällen gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt.
Bitte informieren Sie sich zunächst auf dieser Internetseite zur Projektförderung. Auch die Lektüre der DBU-Förderleitlinien – insbesondere des Abschnittes „Verfahrensbestimmungen“ – wird empfohlen, da diese den rechtlichen Rahmen der Förderung definieren.
Der nächste Schritt ist dann, in unserem Online-Antragstellungsverfahren eine „Projektskizze“ hochzuladen, um die fachliche Bearbeitung Ihres Anliegens in der DBU anzustoßen. Bei offenen Fragen nehmen die Mitarbeiter*innen der DBU ggf. mit Ihnen Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass durch diese noch keine fachlich-inhaltliche Beurteilung Ihrer Projektidee erfolgt.
Die Höhe der Förderung wird individuell geprüft und festgelegt. Grundsätzlich sind in Förderprojekten der DBU Eigenanteile zu erbringen und nachzuweisen (Informationen in dem Abschnitt „Fragen zu Förderquoten, Eigenanteil und Gemeinkosten“ und in den„Arbeitshilfen für die Antragstellung”). Die Fördermittelsumme pro Projekt (ohne Eigenanteil) liegt häufig zwischen 100.000 € und 400.000 €. Projekte mit einer Fördermittelsumme von bis zu 175.000 € werden vom Generalsekretär der DBU bewilligt. Vorhaben mit höheren Fördervolumina werden zusätzlich begutachtet und durch das DBU-Kuratorium bewilligt.
Gemäß unserer Förderleitlinien grundsätzlich nicht gefördert werden:
Eine Förderung kommt außerdem im Regelfall nicht in Betracht, wenn ein Projekt nicht dem satzungsgemäßen Zweck der DBU entspricht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Projekt
Bitte beachten Sie die detaillierten Auflistungen von im Regelfall nicht förderfähigen Vorhaben für die folgenden Förderthemen:
Förderthema 0: Themenoffene Förderung
Förderthema 1: Nachhaltigkeitskommunikation, -bildung und -bewertung
Förderthema 4: Klima- und ressourcenschonendes Bauen
Förderthema 5: Nachhaltige Quartiersentwicklung
Förderthema 6: Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
Förderung auf Ausgabenbasis (bis zu 100 % Förderquote): nein. Informationen siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Ausgabenbasis.
Förderung auf Kostenbasis (i. d. R. 50 % Förderquote): möglich. Informationen siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Kostenbasis und im FAQ „Wann können Gemeinkosten beantragt werden?“ im Abschnitt „Fragen zu Förderquoten, Eigenanteil und Gemeinkosten“.
Die Annahme der Förderung verpflichtet die Bewilligungsempfänger*innen, die Förderleitlinien der DBU einzuhalten, ihre Arbeitskraft entsprechend dem Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan auf das Vorhaben zu konzentrieren und die DBU unverzüglich zu informieren, wenn:
1) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird,
2) Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht,
3) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes gefährden,
4) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Projektes als nicht mehr erreichbar darstellen,
5) sie von anderer Seite eine relevante Förderung erhalten.
Die Förderleitlinien der DBU sind zu beachten.
Die Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fällt unter die beihilferechtlichen Regelungen der EU. Die Förderleitlinien wurden bei der EU-Kommission notifiziert. In der Praxis bedeutet die Einstufung der Fördermittel als Beihilfe, dass die Zulässigkeit von Fördervorhaben zunächst am Maßstab des Europäischen Beihilferechts zu messen ist. Fördermodalitäten mit Projektpartner*innen außerhalb der EU werden mit der DBU individuell vereinbart. Siehe dazu auch das Infoblatt zum EU-Beihilferecht.
Die Förderquote ist der prozentuale Anteil der DBU-Fördermittel an den gegenüber der DBU abrechnungsfähigen Projektgesamtkosten. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den Projektgesamtkosten und den anteilig von der DBU zur Verfügung gestellten Fördermitteln. Die Verwendung der Gesamtkosten inkl. der Eigenanteile muss nachgewiesen werden. Ausgezahlt wird dann jeweils nur der Anteil, welcher der Förderquote entspricht.
Grundsätzlich sind in Förderprojekten der DBU Eigenanteile zu erbringen und nachzuweisen, siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Kostenbasis.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es im Falle der Beantragung von Fördermitteln auf „Ausgabenbasis“ durch öffentlich-rechtliche Hochschulen in Deutschland oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung, siehe Infoblatt für die Kalkulation auf Ausgabenbasis.
Eine weitere Ausnahme ist eine Förderung als sogenannte De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831, siehe Infoblatt zum EU-Beihilferecht.
Das Projekt kann aus Eigenmitteln und zu einem angemessenen Teil auch in der Form ehrenamtlicher Arbeit kofinanziert werden. In Ausnahmefällen ist die Kofinanzierung aus EU- sowie Landesmitteln sowie von weiteren Förderern oder durch Spenden möglich. Mittel des Bundes sollten hingegen i. d. R. nicht in eine Kofinanzierung eingebracht werden.
Der Eigenanteil kann projektspezifisch und für jede*n Projektpartner*in individuell unterschiedlich hoch ausfallen. Innerhalb der EU gilt: Grundsätzlich ist von einem mindestens 50-prozentigen Eigenanteil auszugehen. Ausnahmen:
Unternehmen tragen an entwicklungsbezogenen Projektkosten i. d. R. einen Eigenanteil von 75 %, an forschungsbezogenen Projektkosten i. d. R. einen Eigenanteil von 50 %. Zuschläge, die die Höhe des Eigenanteils senken, sind für kleine und mittlere Unternehmen und für Kooperationsprojekte möglich, siehe Infoblatt zum EU-Beihilferecht.
Die Ermittlung der EU-beihilferechtlich erlaubten Obergrenze für die Förderung, aus der sich die Mindesthöhe des zu erbringenden Eigenanteils ableitet, kann im Einzelfall aufwändig sein.
Gemeinkosten können beantragt werden, wenn Arbeitgeberanteile für Sozialleistungen (Sozialversicherung, Krankenversicherung usw.) anfallen oder wenn zur Projektdurchführung vorhandene, von den Fördermittelnehmer*innen zu unterhaltende Infrastrukturen (Arbeitsplatzkosten inkl. IT-Kosten und Kosten der Gebäudebewirtschaftung etc.) genutzt werden müssen. In solchen Fällen darf eine Kostenpauschale von bis zu 45 % bezogen auf die im Projekt anfallenden Arbeitnehmerbrutto-Arbeitsentgelte sowie Sachgemeinkosten in beschränktem Umfang angesetzt werden. Weitere Möglichkeiten ersehen Sie bitte im Infoblatt für die Kalkulation auf Kostenbasis. Die Gewährung darüber hinaus beantragter „Overhead-Kosten“ ist nicht möglich.
Grundsätzlich nein. Ausnahmen gibt es jedoch z. B. für die Kofinanzierung Ihres Eigenanteils durch Dritte.
Es handelt sich nicht um ein Darlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Verwendung der Gesamtprojektkosten muss gegenüber der DBU nachgewiesen werden.
Wir bevorzugen eine zweistufige Antragstellung:
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Wir raten Ihnen allerdings, den Antrag bzw. die Projektskizze möglichst frühzeitig einzureichen. Sie müssen mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung rechnen, und es gibt einen starken Wettbewerb um die Fördermittel.
Dies hängt von der Qualität der eingereichten Projektskizze bzw. des Vollantrags sowie von der beantragten Fördermittelsumme ab. Liegen alle nötigen Daten vollständig vor und ist der Antrag inhaltlich exzellent, können Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier bis sechs Monaten rechnen. Bei notwendigen Rückfragen dauert es entsprechend länger. Sofern zusätzliche Gutachten für die Bewertung notwendig sind, dauert die Bearbeitungszeit i. d. R. ebenfalls länger.
Projektlaufzeiten liegen im Schnitt zwischen 18 und 36 Monaten. Laufzeiten über 36 Monate sind unüblich und werden von der DBU nur in gut begründeten Ausnahmefällen gewährt.
Die erfolgreichsten Förderanträge bei der DBU haben nur sehr selten mehr als 20 Seiten. Eine erste Projektskizze sollte maximal zehn Seiten umfassen. Grundsätzlich gilt: So lang wie nötig, so kurz wie möglich. Eine Arbeitshilfe zur Erstellung Ihrer Skizze finden Sie hier.
Soweit vorab kein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ genehmigt wurde, beginnt das Projekt mit dem Datum der Bewilligung durch die DBU. D. h. das Datum der Bewilligung ist der Stichtag, ab dem Projektkosten anfallen und abgerechnet werden dürfen. Es kann mit Zustimmung durch die DBU auch ein anderes Datum für den Projektstart festgelegt werden. Grundsätzlich müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Projektbewilligung Projektfördermittel aber zumindest teilweise in Anspruch genommen worden sein (was einen Projektstart voraussetzt), da sie ansonsten verfallen.
Die Kommunikation mit der DBU erfolgt in der Regel in deutscher Sprache. Auch Anträge und Berichte müssen in der Regel in deutscher Sprache eingereicht werden.
Projektskizzen können in unserem Online-Antragstellungsverfahren hochgeladen werden. Bei offenen Fragen nehmen die Mitarbeiter*innen der DBU ggf. mit Ihnen Kontakt auf.
Gerne stehen Ihnen vor Online-Einreichung der Skizze die DBU-Ansprechpartner*innen für eine erste Beratung zur Verfügung. Passende Ansprechpartner*innen für Ihre Projektidee finden Sie unter den jeweiligen Förderthemen. Bitte beachten Sie, dass hier noch keine fachlich-inhaltliche Beurteilung Ihrer Projektidee erfolgt.
Bei der Einreichung einer Skizze und eines Antrags können tabellarische Gegenüberstellungen und/oder Mindmaps zur besser erfassbaren und präzisen Darstellung der Projektziele und des Lösungsansatzes wie auch zur klareren Abgrenzung zum State of the Art als Anlage beigefügt werden.
Ja, bei Kooperationsprojekten muss ein gemeinsamer Antrag eingereicht werden. Jede*r einzelne Projektpartner*in erarbeitet hierbei einen eigenen Kostenplan. Die Einzelkostenpläne werden dem Antrag dann zuzüglich einer gemeinsamen Kostenübersicht beigefügt. Der/die (deutsche) Bewilligungsempfänger*in übernimmt die Verantwortung für das Projekt gegenüber der DBU.
Ja. Ein Kooperationsvertrag mit den wichtigen Angaben zum gemeinsamen Vorhaben (z. B. Terminen für Zwischenberichte/Abschlussbericht und Verwendungsnachweise) ist immer hilfreich. Üblicherweise schließen die Projektpartner*innen einen detaillierten Kooperationsvertrag nach der Bewilligung; bereits im Antrag sollte hierzu die Bereitschaft aller beteiligten Projektpartner*innen erklärt werden. Sie können dazu unsere Arbeitshilfe zur Erstellung eines Kooperationsvertrages nutzen.