Green Start-up

FAQ

Förderung

Passt unser Start-up zur Green Start-up-Förderung der DBU?

Mit der Green Start-up-Förderung unterstützen wir Start-ups, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln. Die Förderung sieht im Wesentlichen vor, ein Gründungsteam finanziell und ideell zu unterstützen, um eine Vollzeittätigkeit im Start-up zu ermöglichen.

De-minimis-Beihilfe
Förderung

Wann sollte man sich auf die DBU-Green Start-up-Förderung bewerben und wann auf die DBU-Projektförderung?

Die Green Start-up-Förderung richtet sich insbesondere an junge Unternehmen, die in einer frühen Phase sind und noch Unternehmensstrukturen aufbauen. Es handelt sich hierbei um eine 100%-Förderung und De-minimis-Beihilfe; ein Eigenanteil wird nicht vorausgesetzt.
Die Projektförderung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bereits weiterentwickelt sind. Für Unternehmen, GbR-/BGB-Gesellschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen und sonstige Einrichtungen können über die Projektförderung in der Regel 50% der Projektkosten gefördert werden; ein Eigenanteil wird vorausgesetzt.

Antrag
Förderung
Rückmeldung

Wie finde ich heraus, ob ich gute Chancen auf eine Förderung durch die DBU habe? Ist eine Vorabprüfung meines Start-ups möglich?

Die inhaltliche Bewertung durch die Fachbereiche erfolgt nach Abgabe der Antragsunterlagen zunächst ausschließlich auf dieser Basis – dies begründet sich zum einen in der Gleichbehandlung der eingereichten Bewerbungen als auch in der hohen Zahl der Einreichungen zur Green Start-up-Förderung. Sehen Sie bitte von Anfragen zur inhaltlichen Vorabprüfung ab. Stellen Sie zunächst einen vollständigen Online-Antrag und warten Sie eine Rückmeldung hierzu ab.

Ausschlussgründe
Förderung

Was wird nicht gefördert? Welche Ausschlussgründe gibt es?

In der Green Start-up-Förderung werden folgende Vorhaben grundsätzlich nicht gefördert:

  • Geschäftsmodelle, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen
  • Geschäftsmodelle, die nicht Gründungen/Start-ups, sondern andere Einrichtungen oder Institutionen begünstigen (Ausschluss institutioneller Förderung)
  • Geschäftsmodelle ohne Umsetzungsperspektive
  • Anträge, die auf eine reine Investitionsförderung zielen
  • Geschäftsmodelle mit ausschließlicher Grundlagenforschungsorientierung
  • Geschäftsmodelle zum Monitoring von Umweltbelastungen
Ausschlussgründe
Mehrfachförderung

Ist eine Mehrfachförderung möglich? Was passiert, wenn andere Förderungen beantragt werden bzw. genehmigt wurden?

Grundsätzlich sind eine Mehrfachförderung sowie eine parallele DBU-Förderung zu anderen Förderprogrammen nicht möglich. Bitte erklären Sie schriftlich und verbindlich, ob für ein teilidentisches oder ein ähnliches Vorhaben bei anderen Institutionen Fördermittel bewilligt wurden bzw. beantragt wurden, sind oder werden sollen. Wir prüfen dann im Einzelfall, ob und in welcher Höhe wir Sie fördern können. Eine DBU-Förderung nach Auslaufen der Förderung durch Dritte ist erlaubt. Oft hatten die Gründer*innen DBU-geförderter Start-ups zuvor z. B. eine Exist-Förderung.

Gesellschafter*innen
Investor*innen

Haben Sie Einschränkungen in Bezug auf Kapital von Investor*innen oder stillen Gesellschafter*innen?

Die Beteiligung von Investor*innen ist für unsere Förderung grundsätzlich unschädlich. Vorrangig zielen wir auf Start-ups ab, die mit unserer Förderung einen wesentlichen Entwicklungsschritt in Richtung nachhaltigem Unternehmenserfolg gehen können.

Förderung
Gesellschaftsformen

Welche Gesellschaftsformen können gefördert werden? Ist eine gGmbH förderfähig? Können auch Vereine gefördert werden?

Die Förderung richtet sich vorwiegend an Unternehmen, insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH, AG). Das Bewilligungsschreiben wird an das Unternehmen gerichtet. Auch eine gGmbH ist grundsätzlich förderfähig. Vereine können in der Green Start-up-Förderung hingegen nicht gefördert werden, aber ggf. in der regulären DBU-Projektförderung.

Fördermittel
Förderung
Teilzeittätigkeit

Wofür darf ich Fördermittel beantragen und wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Förderung sieht vor, das Gründungsteam finanziell zu unterstützen. Um eine Vollzeittätigkeit im Start-up zu ermöglichen, kann für die jeweiligen Personen die Förderung eines Beitrages zum Lebensunterhalt mit bis zu 2.000 Euro monatlich für 24 Monate beantragt werden. Der Betrag bezieht sich personenbezogen jeweils auf ein Vollzeitäquivalent von 160 Stunden pro Monat; bei einer Teilzeittätigkeit kann der entsprechende Bruchteil angesetzt werden. Sind im Unternehmen arbeitsvertraglich höhere Bezüge vereinbart, kann sich die DBU in begründeten Fällen bis zur o. g. Höhe an diesen Kosten des Unternehmens beteiligen. Der nicht geförderte Anteil ist der DBU als Eigenanteil nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass es in keinem Fall zu einem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der DBU kommt. Empfehlenswert ist die Beantragung dieser monatlichen Beiträge für zwei oder mehr Personen. Feste Vorgaben, wie viele Personen gefördert werden dürfen, macht die DBU nicht.

Es können auch Sachkosten und Fremdleistungen gefördert werden. Diese Kosten sollten jedoch von der Gesamtsumme (maximal 125.000 Euro) den kleineren Teil darstellen.

Die Fördermittel (insgesamt maximal 125.000 Euro) werden an das Unternehmen ausgezahlt. Ab Erhalt des Förderbescheids wird eine regelmäßige Auszahlung (i. d. R. quartalsweise Raten) vorgesehen. Die Verwendung der Mittel muss gegenüber der DBU-Verwendungsprüfung nachgewiesen werden.

Ausschlussgründe
Förderung
Teilzeittätigkeit

Kann eine Teilzeittätigkeit im Start-up gefördert werden? Kann ich gefördert werden, wenn ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe?

Grundsätzlich sollte langfristig eine Vollzeittätigkeit im Start-up angestrebt werden. Wir wollen zur Reduzierung der Risiken auch Gründungen unterstützen, die noch nicht sofort „alles auf eine Karte“ setzen, indem zum Beispiel das bestehende Arbeitsverhältnis noch in Teilzeit weitergeführt werden kann. Die mögliche Inanspruchnahme der personenbezogenen Fördermittel reduziert sich anteilsbezogen entsprechend. Eine Teilzeittätigkeit seitens Gründerpersonen begründen Sie bitte in den Antragsunterlagen.

Ideelle Förderung
Laufzeit
Projektzeitraum

Wie lange darf der Projektzeitraum maximal sein? Darf unser Start-up von den 24 Monaten Laufzeit abweichen?

Die Förderungsdauer der Green Start-up-Förderung beträgt regelmäßig 24 Monate. Eine verkürzte Laufzeit ist nicht vorgesehen. Die DBU sieht vor, die Start-ups über diese zwei Jahre sowohl finanziell als auch ideell zu begleiten.

Ausschlussgründe
Rückmeldung
Unterlagen
Verpflichtungen

Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Förderung durch die DBU ein?

Die Annahme der Förderung verpflichtet die Gründer*innen, 1) die Förderleitlinien der DBU einzuhalten; 2) ihre/seine Arbeitskraft mit regelmäßig 40 Stunden pro Woche (Teilzeit anteilsmäßig analog) auf das im Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren; 3) die DBU unverzüglich zu informieren, wenn a) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird; b) dem Start-up Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht; c) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee/des Geschäftsmodells/des Gründungszwecks als nicht mehr erreichbar darstellen; d) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Start-ups als nicht mehr erreichbar darstellen; oder/und e) sie/er von anderer Seite eine EU-rechtlich relevante Förderung erhält.

De-minimis-Beihilfe
EU-Beihilferecht
Förderung

Fällt die Förderung unter das EU-Beihilferecht? Handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe?

Die Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fällt unter die beihilferechtlichen Regelungen der EU. Die Förderleitlinien wurden daher bei der EU-Kommission notifiziert. In der Praxis bedeutet die Einstufung der Fördermittel als Beihilfen, dass die Zulässigkeit von Fördervorhaben zunächst am Maßstab des europäischen Beihilferechts zu messen ist. Die Green Start-up-Förderung wird regelmäßig als De-minimis-Beihilfe gewährt.

De-minimis-Beihilfe
Fördermittel
Förderung
Mehrfachförderung

Fällt die Förderung unter die De-minimis-Beihilfe-Regelung (und was ist das genau)?

Ja, die Green Start-up-Förderung wird grundsätzlich als De-minimis-Beihilfe entsprechend der Allgemeinen De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 2023/2831 vom 13.12.2023 (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023, ELI: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2831/oj) gewährt. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. De-minimis-Beihilfen dürfen erst gewährt werden, nachdem über eine Eigenerklärung der Antragstellenden sichergestellt ist, dass dadurch der Betrag der dem betreffenden Unternehmen insgesamt gewährten De-minimis-Beihilfen diesen Höchstbetrag von 300.000 € in drei Jahren nicht übersteigt. Bitte beachten Sie: Nicht jede Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.

Abgabefrist
Antrag
Förderung
Rückmeldung

Wann kann ich mich bewerben? Gibt es eine Abgabefrist für den Antrag?

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Sie müssen keine besonderen Abgabetermine beachten. Wir raten Ihnen jedoch, sich frühzeitig zu bewerben. Sie müssen mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung rechnen. Zudem gibt es einen starken Wettbewerb um die Fördermittel.

Antrag
Unterlagen

Wie beantrage ich eine Green Start-up Förderung? Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte registrieren Sie sich zunächst in unserem Online-System. Nach der Registrierung können Sie eine Start-up-Skizze erstellen. Bitte beantworten Sie die dort gestellten Fragen über die jeweiligen Antwortfelder. Zusätzlich ist ein Arbeits- und Kostenplan anzufertigen. Nutzen Sie bitte dafür ausschließlich das im Online-Ssystem bereitgestellte Template. Des Weiteren sind die Lebensläufe der Gründer*innen in einer Datei bereitzustellen. Sie können optional eine zusätzliche Datei hochladen, die zur Erläuterung des Vorhabens beiträgt. Begrenzen Sie diese Datei auf notwendige Informationen und den Umfang auf ein Minimum. Ein Pitch-Deck sollte z. B. maximal 20 Seiten umfassen.

Antrag
Unterlagen

Soll nur der Lebenslauf einer Person (z. B. der Person, welche den Antrag verfasst) oder aller beteiligter Personen hochgeladen werden?

Es sollen die Lebensläufe aller Personen, die durch die Förderung finanziell unterstützt werden sollen, in einer Datei zusammengefasst hochgeladen werden. Feste Vorgaben, wie viele Personen gefördert werden dürfen, macht die DBU nicht.

Antrag
Ausschlussgründe
Rückmeldung
Unterlagen

Kann ich Unterlagen zum Antrag auch nachreichen?

Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden von der DBU nicht bearbeitet. Sollten sich im Laufe des Bewerbungsprozesses aber entscheidungsrelevante Neuerungen ergeben, können entsprechende Unterlagen in vorheriger Absprache mit der DBU nachgereicht werden.

Abgabefrist
Antrag
Rückmeldung

Ich habe mich bereits beworben, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten. Wann kann ich damit rechnen?

Alle Bewerbungen, die nach vollständigem Upload im DBU-Online-System eine Upload-Bestätigung erhalten haben, bearbeitet die DBU mit Hochdruck in der Reihenfolge des Eingangs. Bewerbungen können Sie jederzeit gerne einreichen. Der Evaluierungsprozess ist zeitintensiv, weshalb es zu Verzögerungen kommen kann. Die Green Start-up-Förderung ist ein Wettbewerb, bei dem sich die bessere, vielversprechendere Bewerbung gegen die anderen Bewerbungen durchsetzt – auch dann, wenn diese selbst sehr gut sind. In einem solchen dynamischen Bewertungsprozess steht deshalb erst sehr spät fest, wer gefördert wird und wer nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es deshalb dauern kann, bis Sie von uns eine Rückmeldung erhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb von drei Monaten nach Einreichung von uns gehört haben sollten. Wir bedanken uns für Ihre Geduld, mit der sie messbar zur Beschleunigung des Verfahrens für alle beitragen, und bitten Sie, sich erst bei uns zu melden, wenn die drei Monate ohne Rückmeldung verstrichen sein sollten.

Ideelle Förderung

Worauf zielt die DBU mit „ideeller Förderung“?

Während der Laufzeit der Förderung werden die Gründer*innen durch die DBU begleitet und betreut. Die Gründer*innen werden auch zu weiteren Veranstaltungen der DBU eingeladen, wie z. B. zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises oder ggf. zur Woche der Umwelt. Die DBU unterstützt darüber hinaus den Besuch weiterer Veranstaltungen/Seminare/Messen zur weiteren unternehmerischen Qualifikation.