Green Start-up

FAQ

(1) Passt unser Start-up zur Green Start-up-Förderung der DBU? Welche Voraussetzung ist für die Teilnahme nötig?

Wir fördern in der Green Start-up-Förderung Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Die ökologische Nachhaltigkeit ist uns hierbei wichtig, besonders wenn sie einen gesellschaftlichen Mehrwert gegenüber der heutigen Situation erzeugt.

(2) Nach welchen Bewertungskriterien wird ein Antrag bewertet?

Ein vollständiger Antrag wird vom zuständigen Fachbereich anhand der folgenden Kriterien bewertet: Umweltentlastungspotential, Innovationshöhe, gesellschaftlicher Mehrwert, persönliche Eignung und wirtschaftliche Tragfähigkeit.

(3) Wer wird gefördert?

Die Green Start-up-Förderung fördert sowohl bereits gegründete Start-ups, die in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind, als auch Gründungsvorhaben, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet haben, dann aber mit Beginn der Förderung gründen. Auch innovative Ausgründungen oder Gründungen aus einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis werden gefördert.

(4) Wie beantrage ich eine Förderung? Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte registrieren Sie sich zunächst in unserem Onlinesystem. Nach der Registrierung werden Sie aufgefordert, einen Onlinefragebogen auszufüllen. Zusätzlich ist ein Arbeits- und Kostenplan anzufertigen. Nutzen Sie bitte dafür ausschließlich das bereitgestellte Template. Zuletzt sind noch die Lebensläufe der zu fördernden Gründer*innen bereitzustellen. Optional können relevante Unterlagen (z. B. ein Pitch-Deck) als sonstige Unterlage eingereicht werden.

(5) Wie finde ich heraus, ob ich gute Chancen auf eine Förderung durch die DBU habe?

Die inhaltliche Bewertung durch die Fachbereiche erfolgt nach Abgabe der Antragsunterlagen zunächst ausschließlich auf dieser Basis – dies begründet sich zum einen in der Gleichbehandlung der eingereichten Bewerbungen als auch in der hohen Zahl der Einreichungen zur Green Start-up-Förderung.

(6) Wann sollte man sich auf die DBU-Green Start-up-Förderung bewerben und wann auf die DBU-Projektförderung?

Die Green Start-up-Förderung richtet sich insbesondere an junge Unternehmen, die in einer frühen Phase sind und noch Unternehmensstrukturen aufbauen wollen. Wenn bereits Märkte, Kunden und Umsätze bestehen, dann kann auch die Beantragung einer DBU-Projektförderung erfolgen – diese bietet nach Art und Umfang mehr Möglichkeiten, setzt i. d. R. aber die Übernahme eines Eigenanteils voraus.

(7) Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Ab Erhalt des Förderbescheids wird eine regelmäßige Auszahlung (i. d. R. quartalsweise Raten) vorgesehen. Die Verwendung der Mittel muss gegenüber der DBU nachgewiesen werden.

(8) Handelt es sich bei der Förderung um ein Darlehen?

Es handelt sich nicht um ein Darlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

(9) Bis wann kann ich mich bewerben? Gibt es eine Abgabefrist für den Antrag?

Die Bewerbung ist jederzeit möglich; Sie müssen keine besonderen Abgabetermine beachten. Wir raten Ihnen jedoch, sich frühzeitig zu bewerben. Sie müssen mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung rechnen und es gibt einen starken Wettbewerb um die Fördermittel.

(10) Ist eine Mehrfachförderung möglich? Darf ich eine Bewerbung einreichen, obwohl ich aktuell durch ein anderes Programm gefördert werde?

Grundsätzlich sind eine Mehrfachförderung sowie eine parallele DBU-Förderung zu anderen Förderprogrammen nicht möglich. Bitte erklären Sie schriftlich und verbindlich, ob für ein teilidentisches oder ein ähnliches Vorhaben bei anderen Institutionen Fördermittel bewilligt wurden bzw. beantragt wurden, sind oder werden sollen. Wir prüfen dann im Einzelfall, ob und in welcher Höhe wir Sie fördern können. Eine DBU-Förderung nach Auslaufen der Förderung durch Dritte ist erlaubt. Oft hatten die Gründer*innen DBU-geförderter Start-ups zuvor z. B. eine Exist-Förderung über eine Hochschule.

(11) Fällt die Förderung unter die De-minimis-Beihilfe-Regelung (und was ist das genau)?

Ja, die Green Start-up-Förderung zählt grundsätzlich als De-minimis-Beihilfe. De-minimis ist eine Art „Bagatellschwelle“ für unternehmensbezogene Subventionen durch die öffentliche Hand. Nach De-minimis dürfen von einem Unternehmen maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren angenommen werden. Damit will die EU Beeinträchtigungen des Wettbewerbs und Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten vermeiden. Bitte beachten Sie: Nicht jede Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.

(12) Haben Sie Einschränkungen in Bezug auf Kapital von stillen Gesellschaftern oder zukünftiges Kapital von Investoren?

Die Beteiligung privater Investor*innen ist für unsere Förderung grundsätzlich unschädlich. Vorrangig zielen wir auf Start-ups ab, die mit unserer Förderung einen wesentlichen Entwicklungsschritt in Richtung nachhaltigem Unternehmenserfolg gehen können.

(13) Wie lange darf der Projektzeitraum maximal sein?

Die Förderungsdauer der Green Start-up-Förderung beträgt regelmäßig 24 Monate. Die DBU sieht vor, die Start-ups über diese zwei Jahre sowohl finanziell als auch ideell zu begleiten.

(14) Sollen wir in der Antragstellung das Gesamtprojekt beschreiben und einen Prozentsatz davon als Förderung beantragen oder ist es besser, ein Teilprojekt zu beschreiben/beantragen?

Geht es um eine Unternehmensgründung, beschreiben Sie bitte das Gründungsprojekt als Ganzes. Wenn sich ein Teilprojekt abspalten lässt, dann erwägen Sie eine Förderantragstellung im Rahmen der DBU-Projektförderung.

(15) Wie wird die Tätigkeit als GründerIn/die eigene Arbeit im Start-up unterstützt?

Um eine Vollzeitbefassung mit ihrem Start-up zu ermöglichen, kann für die jeweiligen Gründerpersonen (GesellschafterInnen) die Förderung eines „Beitrages zum Lebensunterhalt“ mit bis zu 2.000 Euro monatlich für im Regelfall 24 Monate beantragt werden. Der Betrag bezieht sich personenbezogen jeweils auf ein Vollzeitäquivalent von 160 Stunden pro Monat; bei Teilzeitbefassung kann der entsprechende Bruchteil angesetzt werden. Eine Teilzeitbefassung seitens Gründerpersonen begründen Sie bitte in den Antragsunterlagen. Dieses Förderinstrument zielt insbesondere auf Unternehmen, bei denen noch zu wenige oder keine Einnahmen erzielt werden. Gründerpersonen soll somit eine Konzentration auf das Start-up ermöglicht werden, ohne gleichzeitig anderweitig für den Lebensunterhalt arbeiten zu müssen. Sind im Unternehmen arbeitsvertraglich höhere Bezüge vereinbart, kann sich die DBU in begründeten Fällen bis zur o. g. Höhe an diesen Kosten des Unternehmens beteiligen. Der nicht geförderte Anteil ist der DBU als Eigenanteil nachzuweisen. Im Ausnahmefall können mitarbeitende Personen oder sonstige Arbeitsleistungen entsprechend gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass es in keinem Fall zu einem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der DBU kommt.

(16) Soll nur der Lebenslauf einer Person (z. B. der Person, welche den Antrag verfasst) oder aller beteiligter Personen hochgeladen werden?

Es sollen die Lebensläufe aller Personen, die durch die Förderung finanziell unterstützt werden sollen, hochgeladen werden. Feste Vorgaben, wie viele Gründer*innen gefördert werden dürfen, macht die DBU nicht. Die Fördermittel richten sich grundsätzlich an Personen in unternehmerischer Verantwortung (Gesellschafter*innen mit operativer Tätigkeit im Start-up).

(17) Können mehrere Personen gefördert werden?

Ja. Teams mit bis zu drei Gründer*innen können mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen (bis zu 125.000 Euro) effektiv gefördert werden – so die bisherige Erfahrung. Feste Vorgaben, wie viele Gründer*innen gefördert werden dürfen, macht die DBU nicht. Die Fördermittel richten sich grundsätzlich an Personen in unternehmerischer Verantwortung (Gesellschafter*innen mit operativer Tätigkeit im Start-up).

(18) Wann können Gemeinkosten beantragt werden?

Gemeinkosten können beantragt werden, wenn bei den Gründer*innen oder Start-up-Eigentümer*innen Arbeitgeberanteile für Sozialleistungen (Sozialversicherung, Krankenversicherung usw.) anfallen. Dies ist z. B. bei einer GmbH dann üblich, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter*innen einen Anstellungsvertrag haben. Bei anderen Unternehmensformen können solche Leistungen z. T. von den Unternehmer*innen freiwillig entrichtet werden. Es hängt hier also von den Fakten des Einzelfalls ab.

(19) Kann ich gefördert werden, wenn ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe?

Grundsätzlich sollte langfristig eine Vollzeittätigkeit im Start-up angestrebt werden. Wir wollen zur Reduzierung der Risiken auch Gründungen unterstützen, die noch nicht sofort „alles auf eine Karte“ setzen, indem das bestehende Arbeitsverhältnis noch in Teilzeit weitergeführt werden kann. Die mögliche Inanspruchnahme der personenbezogenen Fördermittel reduziert sich anteilsbezogen entsprechend.

(20) Kann ich auch aus einem bestehenden Unternehmen ausgründen?

Ja. Kombinationen mit oder Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen sind im Fall besonders überzeugender Konzepte möglich, z. B. im Zuge einer Nachfolge oder eines Generationswechsels in Bestandsunternehmen.

(21) Wie setzt sich die DBU für eine familienfreundliche Gründung ein?

Durch die Möglichkeit einer Teilzeitgründung möchte die DBU auch Eltern bei der Gründung unterstützen. Nach §15 BEEG sind sogar auch Gründungen in der Elternzeit möglich, in der man bis zu 30 Wochenstunden arbeiten kann. Die mögliche Inanspruchnahme der personenbezogenen Fördermittel reduziert sich anteilsbezogen entsprechend.

(22) Kann ich anstelle der Green Start-up-Förderung bei der DBU auch andere Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen?

Alternativ zur Green Start-up-Förderung können Start-ups in gleicher Weise wie andere Mittelstandsunternehmen auch förderthemenbezogen oder im offenen Projektförderrahmen der DBU Förderanträge stellen. Eine ideelle Förderung wird Ihnen in beiden Fällen zusätzlich zur finanziellen Förderung angeboten.

(23) Kann ich als Verein oder Organisation gefördert werden?

Nein, in der Green Start-up-Förderung nicht, aber ggf. durchaus in der regulären DBU-Projektförderung.

(24) Wie lang darf der Förderantrag sein?

Bitte füllen Sie die Antragsunterlagen in unserem Bewerberportal aus (Onlinefragebogen, Arbeits- und Kostenplan) und laden Sie die Lebensläufe hoch. Sie können ergänzende Informationen wie beispielsweise ein Pitch-Deck oder Erläuterungen zum Geschäftsmodell zusätzlich hochladen. Wir bitten Sie, die maximale Anzahl von 20 Seiten nicht zu überschreiten.

(25) In welcher Sprache darf ich mich bewerben?

Anträge sind in deutscher Sprache zu stellen.

(26) Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Förderung durch die DBU ein?

Die Annahme der Förderung verpflichtet die Gründer*innen, 1) die Förderleitlinien der DBU einzuhalten; 2) ihre/seine Arbeitskraft mit regelmäßig 40 Stunden pro Woche (Teilzeit anteilsmäßig analog) auf das im Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren; 3) die DBU unverzüglich zu informieren, wenn a) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird; b) dem Start-up Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht; c) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee/des Geschäftsmodells/des Gründungszwecks als nicht mehr erreichbar darstellen; d) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Start-ups als nicht mehr erreichbar darstellen; oder/und e) sie/er von anderer Seite eine EU-rechtlich relevante Förderung erhält.

(27) Fällt die Förderung unter das EU-Beihilferecht?

Die Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fällt unter die beihilferechtlichen Regelungen der EU. Die Förderleitlinien wurden daher bei der EU-Kommission notifiziert. In der Praxis bedeutet die Einstufung der Fördermittel als Beihilfen, dass die Zulässigkeit von Fördervorhaben zunächst am Maßstab des europäischen Beihilferechts zu messen ist. Die Green Start-up-Förderung wird regelmäßig als De-minimis-Beihilfe gewährt.

(28) Worauf zielt die DBU mit „ideeller Förderung“?

Während der Laufzeit der Förderung werden die Gründer*innen durch die DBU begleitet und betreut. Die DBU organisiert Seminare (eigene oder von Dritten) oder ähnliche Formate, in denen die Gründer*innen ihre Erfahrungen und Ergebnisse untereinander oder mit anderen austauschen können. Die DBU organisiert eine Einbindung der Gründer*innen in das Kompetenznetzwerk nachhaltig.digital. Die Gründer*innen werden auch zu weiteren Veranstaltungen der DBU eingeladen, wie z. B. zur Verleihung des Deutschen Umweltpreises oder ggf. zur Woche der Umwelt beim Bundespräsidenten im Park von Schloss Bellevue. Die DBU unterstützt darüber hinaus den Besuch weiterer Veranstaltungen/Seminare/Messen zur weiteren unternehmerischen Qualifikation.

(29) Was wird nicht gefördert? Welche Ausschlussgründe gibt es?

In der Green Start-up-Förderung werden grundsätzlich nicht gefördert a) Geschäftsmodelle, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen; b) Geschäftsmodelle, die nicht Gründungen/Start-ups, sondern andere Einrichtungen oder Institutionen begünstigen (Ausschluss institutioneller Förderung); c) Geschäftsmodelle ohne Umsetzungsperspektive; d) Anträge, die auf eine reine Investitionsförderung zielen; e) Geschäftsmodelle mit ausschließlicher Grundlagenforschungsorientierung; und f) Geschäftsmodelle zum Monitoring von Umweltbelastungen.

(30) Wie hoch sind die Chancen auf eine Bewilligung?

Die Bewilligungsquote der Green Start-up-Förderung liegt derzeit bei knapp unter 10 Prozent.

(31) Ich habe mich bereits beworben, habe aber noch keine Rückmeldung erhalten. Wann kann ich damit rechnen?

Alle Bewerbungen, die nach vollständigem Upload im DBU-Onlinebewerbungssystem eine Upload-Bestätigung erhalten haben, bearbeitet die DBU mit Hochdruck in der Reihenfolge des Eingangs. Bewerbungen können Sie jederzeit gerne einreichen. Der Evaluierungsprozess ist zeitintensiv, weshalb es zu Verzögerungen kommen kann. Die Green Start-up-Förderung ist ein Wettbewerb, bei dem sich die bessere, vielversprechendere Bewerbung gegen die anderen Bewerbungen durchsetzt – auch dann, wenn diese selbst sehr gut sind. In einem solchen dynamischen Bewertungsprozess steht deshalb erst sehr spät fest, wer gefördert wird und wer nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es deshalb dauern kann, bis Sie von uns eine Rückmeldung erhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb von drei Monaten nach Einreichung von uns gehört haben sollten. Wir bedanken uns für Ihre Geduld, mit der sie messbar zur Beschleunigung des Verfahrens für alle beitragen, und bitten Sie, sich erst bei uns zu melden, wenn die 3 Monate ohne Rückmeldung verstrichen sein sollten.

(32) Wie läuft der Auswahlprozess ab?

Bewerbungen werden laufend durch das Team bearbeitet. Dabei durchläuft jede Bewerbung einen mehrstufigen Auswahlprozess. Die Bewertung erfolgt anhand von Kriterien wie z. B. Umweltentlastungspotential, Innovationshöhe, gesellschaftlicher Mehrwert, persönliche Eignung und wirtschaftliche Tragfähigkeit. Nach erfolgreicher Erst- und Zweitbewertung folgen in der Regel ein Interview sowie ein Pitch.

(33) Kann ich Unterlagen nachreichen?

Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden von der DBU nicht bearbeitet. Sollten sich im Laufe des Bewerbungsprozesses aber entscheidungsrelevante Neuerungen ergeben, können entsprechende Unterlagen in vorheriger Absprache mit der DBU nachgereicht werden.