Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) ist eine der größten Stiftungen in Europa. Sie fördert innovative beispielhafte Projekte zum Umweltschutz.
Seit der Aufnahme der Stiftungsarbeit im Jahr 1991 (gegründet wurde sie 1990) hat sie rund 11.100 Projekte mit rund 2,07 Milliarden Euro Fördervolumen unterstützt. Das Stiftungskapital liegt bei rund 2,48 Milliarden Euro.
(Stand: Juni 2024)
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert dem Stiftungsauftrag und dem Leitbild entsprechend innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft.
Geförderte Projekte sollen nachhaltige Effekte in der Praxis erzielen, Impulse geben und eine Multiplikatorwirkung entfalten. Es ist das Anliegen der DBU, zur Lösung aktueller Umweltprobleme beizutragen, die insbesondere aus nicht nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweisen unserer Gesellschaft resultieren. Zentrale Herausforderungen sieht die DBU vor allem beim Klimawandel, dem Biodiversitätsverlust, im nicht nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sowie bei schädlichen Emissionen. Damit knüpfen die Förderthemen sowohl an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über planetare Grenzen als auch an die von den Vereinten Nationen beschlossenen Sustainable Development Goals an.
Der Vorstand der Stiftung – und somit ihr wichtigstes Organ – übt Kontrollfunktionen aus und stimmt über wichtige Entscheidungen ab. Es besteht aus den folgenden Mitgliedern, die von der Bundesregierung berufen werden.
Die Geschäftsstelle der DBU in Osnabrück wird durch den vom Kuratorium berufenen Generalsekretär Alexander Bonde geleitet. Er vertritt das Kuratorium in den laufenden Geschäften.
Am 24. Oktober 1989 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen, Dr. Theo Waigel, den Grundsatzbeschluss gefasst, den Erlös aus dem Verkauf der bundeseigenen Salzgitter AG für eine Umweltstiftung zu verwenden. Der Betrag von 1.288.007.400 Euro sollte als Stiftungskapital dienen, der jährliche Ertrag daraus für die Förderziele eingesetzt werden.
Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsche Bundesstiftung Umwelt“ wurde am 18. Juli 1990 verkündet. Die Stiftung wurde als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts eingerichtet. Der Name, die Aufgaben und die Ziele der Stiftung sind in diesem Gesetz festgelegt.
Die Satzung (in den Förderleitlinien enthalten) für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde am 9. August 1990 beschlossen. Sie bestimmt Osnabrück als Standort der Geschäftsstelle. Darüber hinaus regelt die Satzung die Struktur der Stiftung, ihre Aufgaben in den einzelnen Funktionsbereichen, den Verfahrensablauf und die Vermögensverwaltung.
Mit der konstituierenden Sitzung des Kuratoriums am 17. Dezember 1990 nahm die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ihre Arbeit auf. Ihr gesetzlicher Auftrag lautet, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern. Sie soll dabei in der Regel außerhalb der staatlichen Programme tätig werden, kann diese allerdings ergänzen.
Die Geschäftsstelle der Stiftung wird seit 1. Februar 2018 von Alexander Bonde geleitet. Seine Vorgänger waren von 2013 bis 2017 Dr. Heinrich Bottermann und von 1991 bis 2013 Dr.-Ing. E.h. Fritz Brickwedde.