Aufgrund der militĂ€rischen Vornutzung ist auf den meisten DBU-NaturerbeflĂ€chen von einer Kampfmittelbelastung im GelĂ€nde auszugehen. Auf vielen der FlĂ€chen gilt daher ein Wegegebot: Besucher dĂŒrfen gemÀà der Gefahrenabwehrverordnung die öffentlichen, markierten Wege nicht verlassen.
Die DBU-Tochter plant langfristig, die Begehbarkeit ihrer FlĂ€chen an ausgewĂ€hlten Orten zu ermöglichen, um die Schönheit des Naturerbes erlebbar zu machen und zugleich Einheimische und Besucher vor potenziellen Gefahren zu schĂŒtzen.