Umweltpreisvorschläge

Das Nominierungsverfahren zum Deutschen Umweltpreis

Viele Vorschläge erreichen jährlich die DBU. Diese bekommen bis zur Preisverleihung im Herbst viele Augenpaare zu sehen. Dem zu Grunde liegt ein bewährtes vierstufiges Auswahl- und Bewertungsverfahren, das Neutralität und die fachliche Qualität bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger sicherstellt.

Unmittelbar nach der Verleihung des Deutschen Umweltpreises im Oktober des jeweiligen Vorjahres beginnt das vierstufige Auswahl- und Bewertungsverfahren, das durch zahlreiche (externe) Expertinnen und Experten eine größtmögliche Neutralität und Qualität anstrebt. Die Vorschlagsberechtigten werden durch die Geschäftsstelle der DBU zur Vorschlagsabgabe aufgefordert.

1. Stufe

Bis Anfang Januar können die Vorschlagsberechtigten ihre Nominierungen abgeben. Die vorschlagsberechtigten Institutionen und Personen orientieren sich mit ihrem Vorschlag an den Prüfkriterien der DBU und gewährleisten so eine erste Qualifizierung.

2. Stufe

Die Geschäftsstelle prüft und bewertet unter Einbindung externer Gutachten die Vorschläge. In Klausurtagungen finden eine erste Beurteilung und Kategorisierung der Vorschläge statt. Die Beurteilung der Geschäftsstelle wird der Jury für ihren Entscheidungsprozess vorgelegt.

3. Stufe

Die Jury des Deutschen Umweltpreises setzt sich aus 16 Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft, Medien und Jugend zusammen. Nach einem intensiven Diskussions- und Beratungsprozess unterbreitet die Jury dem Kuratorium ihre Empfehlungen.

4. Stufe

Das 16-köpfige Kuratorium der DBU trifft im Sommer auf Grundlage der Juryempfehlung die endgültige Entscheidung.

Preisverleihung

In der Regel am letzten Wochenende im Oktober findet die feierliche Preisverleihung mit zahlreichen Gästen aus der Umweltszene in wechselnden Städten im gesamten Bundesgebiet statt.

Allgemeine Verfahrensbestimmungen

Es können nur Vorschläge zu dem Verfahren zugelassen werden, die von einer gegenüber der Deutschen Bundesstiftung Umwelt vorschlagsberechtigten Institution oder Person eingereicht werden.

Bei der Auswahl der Vorschläge sind die Leitidee und die Zielkriterien, die der Vergabe des Deutschen Umweltpreises zugrunde liegen, zu berücksichtigen.

Die Vorschlagsberechtigten für den Deutschen Umweltpreis

Rund 200 Personen und Institutionen aus allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen können ihre Vorschläge in der Geschäftsstelle der DBU einreichen.

Arbeitgeber- und Branchenverbände

Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsgremien

Gewerkschaften

Industrie- und Branchenverbände / Innovationsförderung

International

Kirchen

Kommunale Spitzenverbände

Medien

Natur- und Umweltschutzverbände/Stiftungen