Nur wenn Moorflächen nachhaltig genutzt werden, können sie sich von einer Treibhausgasquelle zurück zu einem natürlichen Kohlenstoffspeicher entwickeln, ohne dass die Gesellschaft auch auf ihre weiteren – ökologisch, ökonomisch und sozial wertvollen – Ökosystemleistungen verzichten muss. Da in Deutschland aber nahezu unverändert über 90 Prozent der Flächen künstlich entwässert und damit Degradationsprozessen ausgesetzt werden, besteht struktureller Handlungsbedarf. Die Gesetzgebung hat diesen Handlungsbedarf erkannt. Neuerdings verpflichtet insbesondere Art. 11 Abs. 4 der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) die Mitgliedstaaten zu zeitlich gestuften Wiedervernässungszielen für Moorböden, die anschließend mit hohen Wasserständen als „Paludikultur“ weitergenutzt werden können. Offen bleibt, wie die konkrete Umsetzung zeitnah gelingt und damit verbundene Nutzungskonflikte am besten aufgelöst werden können. Das Forschungsvorhaben möchte einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zur Lösung dieser Problematik leisten. Dafür verfolgt es einen steuerungstheoretischen Ansatz und knüpft an den Grundlagendiskurs zur Effektivierung des Nachhaltigkeitsprinzips an: Inwieweit können umweltrechtliche Instrumente de lege lata in ausgewählten Handlungsfeldern nachhaltig wirken? Welche Anpassungen empfehlen sich de lege ferenda, um eine nachhaltige Moorflächennutzung zu ermöglichen?