Projekt 11624/01

Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung – Entwicklung eines Verfahrensansatzes zur Handhabung von Ausgleich und Ersatz am Beispiel der Stadt Dortmund

Projektträger

Universität DortmundFakultät Raumplanung - FG LÖK
August-Schmidt-Str. 10
44227 Dortmund
Telefon: 0231/755-

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Untersuchung von Möglichkeiten einer vorsorgeorientierten Handhabung der Kompensationsregelung auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung der neueren und geplanten Gesetzgebung (BNatSchG, Bau- und Raumordnungsrecht). Entwicklung eines Instrumentariums, welches durch Ausrichtung an einem räumlichen Zielkonzept eine konzeptionelle Ausrichtung der Regelung von Ausgleich und Ersatz zur Optimierung der Umweltentwicklung ermöglicht und unter Berücksichtigung der planerischen und verwaltungstechnischen kommunalen Rahmenbedingungen die praxisorientierte Handhabung gewährleisten soll.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDie Analyse der derzeitigen Praxis des Verfahrensablaufs zur Regelung von Ausgleich und Ersatz ist Ausgangspunkt der Untersuchung, aus der zum einen Schwachstellen und Problembereiche gängiger Durchführungspraxis verdeutlicht, zum anderen Anregungen aus vorhandenen Beispielen in Ansätzen konzeptioneller Lösungen gewonnen werden sollen.
Als Basis für ein effektives und vorsorgeorientiertes Kompensationsmanagement sind
a) grundlegende inhaltliche Elemente zu entwickeln bzw. zu berücksichtigen, die den drei Bereichen Bestandserfassung und -darstellung, räumliches Entwicklungs- oder Zielkonzept mit Prioritäten und Ausweisung realisierbarer Maßnahmen mit Inhalts- und Zeitbezug zuzuordnen sind und
b) methodische Verfahrensschritte in Form von handhabbaren Durchführungsregelungen zu erarbeiten, die externe Einflußfaktoren wie z. B. vorgegebene planerische Rahmenbedingungen, aber auch prozessuale Abhängigkeiten zwischen den einzelnen inhaltlichen Bausteinen berücksichtigen.
Die praktische Einsetzbarkeit des Instrumentariums wird bereits in der Entwicklungsphase des Instrumentariums durch frühzeitige Einbeziehung planerischer und verwaltungsorganisatorischer Voraussetzungen einer Beispielkommune (Stadt Dortmund) berücksichtigt. Das Gesamtspektrum des zu entwickelnden inhaltlichen und methodischen Instrumentariums wird an einem Beispielraum innerhalb des Stadtgebietes beispielhaft angewandt, um Handhabbarkeit und Effizienz zu überprüfen.


Ergebnisse und Diskussion

Die Praxis der Handhabung der baurechtlichen Eingriffsregelung seit 1993, die aus der Analyse bundesweiter Befragungen im Zeitraum von 1994-1997 ersichtlich wird, läßt die bislang bestehenden Problemfelder einer effektiven Handhabung von Ausgleich und Ersatz und der erheblichen Umsetzungsdefizite der Ergebnisse der Eingriffsregelung deutlich werden. Die baugebietsinterne Regelung des Aus-gleichs, die fehlende Flächenverfügbarkeit sowie die bis zum 31.12.1997 geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Vergangenheit vor allem die Ursache für die erheblichen Umsetzungsdefizite gewesen, die die Nutzung der Eingriffsregelung für eine nachhaltige gesamtstädtische Freiraumentwicklung nicht zugelassen haben.
Die Novellierung im Baurecht eröffnet durch die Aufhebung des räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich sowie durch neue Regelungsmöglichkeiten eine konzeptionelle Ausrichtung der Eingriffsregelung. Die Möglichkeit einer kommunalen Flächenvorratspolitik bietet nunmehr die Chance die Umsetzungsdefizite abzubauen. Diese auf die Kommunen zukommenden Aufgaben erfordern ein Instrumentarium auf kommunaler Ebene, das in der Lage ist, sowohl die erforderlichen konzeptionellen als auch organisatorischen Aufgaben bei der Umsetzung der Eingriffsregelung zu leisten um so eine möglichst effektive Handhabung zu gewährleisten.
Grundvoraussetzung für eine konzeptionelle Handhabung der Eingriffsregelung ist die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Ziel- und Prioritätenkonzeptes, das die raum- und themenbezogenen Handlungsprioritäten für Vorrangräume landschaftspflegerischer Entwicklung festlegt. Dieses Konzept sollte auf den vorhandenen Zielvorstellungen zur Freiraumentwicklung einer Kommune, wie beispielsweise dem Landschaftsplan und/oder einem raumbezogenen Umweltqualitätszielkonzept aufbauen. Für diese Vorrangräume muß in einem zweiten Schritt eine Teilräumliche Kompensationspotential-Analyse durchgeführt werden.
Zu den Aufgaben eines umfassenden kommunalen Kompensationsmanagements gehören neben diesen konzeptionellen auch die verwaltungsorganisatorischen Leistungen. Diese betreffen erstens die Bevorratung und Entwicklung von Flächen und Maßnahmen in einem Kompensations-Pool, wobei sie u.a. auf bestehende Restriktionen und Verfügbarkeit, aber auch bezüglich ihres Umwandlungs- und Optimierungspotentials zu überprüfen sind. Zweitens ist eine Bestandsverwaltung der Ausgleichsflächen und -maßnahmen in einem Ausgleichs-Kataster notwendig mit Hilfe dessen u. a. die Inventarisierung und Beschreibung von Flächen und Maßnahmen und die erforderliche Realisierungskontrolle erfolgt. Notwendige Schutz- und Pflegemaßnahmen können dadurch erfaßt aber auch zum notwendigen Zeitpunkt eingeleitet werden.
Die Auswertung von Fallbeispielen auf kommunaler Ebene bezüglich der Handhabung der Eingriffsregelung hat gezeigt, daß die Kommunen z. T. bereits über die Flächennutzungsplanung auf die Anforderungen des neuen Baurechts reagiert haben. Feststellbar ist jedoch, daß die Flächenausweisung potentieller Ausgleichsflächen bislang eine konzeptionelle gesamtstädtische Ausrichtung vermissen läßt. Die im BauGB § 1 Abs. 5 formulierte Aufgabe der Bauleitpläne, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, kann nur durch die Verknüpfung der verschiedenen raumwirksamen kommunalen Instrumente wie Landschaftsplan, Umweltqualitätszielkonzept aber auch das verräumlichte Konzept zur Regelung des Ausgleichs wirksam erfüllt werden.

Übersicht

Fördersumme

101.781,85 €

Förderzeitraum

01.09.1997 - 04.11.1999

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Schlagwörter

Landnutzung
Naturschutz
Umweltkommunikation