
Osnabrück/Hamburg. Die Hamburger Umweltjuristin Roda Verheyen ist am Sonntag von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit dem Deutschen Umweltpreis ausgezeichnet worden. Sie teilt sich den Preis in Höhe von insgesamt 500.000 Euro mit dem Ingenieur Dr. Klaus Vossenkaul von der Membion GmbH mit Sitz in Roetgen bei Aachen. Ebendort überreichte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei einem Festakt die Ehrung. Es ist das erste Mal, dass die DBU explizit juristische Leistungen prämiert. Begegnung mit einer Anwältin, die Pionierarbeit zum Schutz der Lebensgrundlagen leistet.
Schreckensszenario in der Uni-Bibliothek

Es ist ein zufälliger, aber auch ein wegweisender Moment: Irgendwann im Jahr 1992 steht eine junge Jura-Studentin am Bücherausleger der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek. Sie blättert durch einen Bericht voller Diagramme, Prognosen und Berechnungen, die zum Schluss kommen: Das Klima ändert sich – womöglich drastisch. Die jährliche Durchschnittstemperatur im Jahr 2100 könnte, ausgehend von den damaligen Schätzungen globaler Treibhausgasemissionen, um drei bis fünf Grad Celsius über dem Mittel des Jahres 1990 liegen.
Eintreten für die Rechte der Umwelt
Die Studentin denkt zurück an ihren Biologie-Leistungskursus: „Mir stand sofort vor Augen, was für zerstörerische Folgen das für alle lebenden Organismen haben würde“, beschreibt sie den Moment gut 34 Jahre später. Aus der Studentin ist da längst eine renommierte Juristin geworden: Roda Verheyen, 54 Jahre alt, hat sich mit Gutachten, als Beraterin für Politik und Zivilgesellschaft, als Mitgründerin des Vereins „Green Legal Impact“ und mit wegweisenden Klimaklagen einen Namen gemacht. Der Bericht, den sie 1992 in der Hand hielt, war der erste Klima-Report des Weltklimarats (IPCC). Er bestärkt Verheyen darin, Anwältin zu werden und für die Rechte der Umwelt einzutreten. Dieses Credo hatte sie schon als Jugendliche formuliert, sagt Verheyen: „Wir Menschen müssen für die Umwelt eintreten, weil sie es nicht selbst kann. Damit schützen wir uns auch selbst. Wir sind ja ein Teil von ihr.“ Seither zieht es sich durch ihr Leben.

Zur Not zieht sie vor Gericht
Verheyen sitzt in ihrer Hamburger Kanzlei. Ein Altbau nahe der Alster, ein heller Besprechungsraum mit hohen Decken. An den Wänden stehen, farblich geordnet, Gesetzesbände in den Regalen. Ein kaum fassbares Maß an Paragrafen, klar und nachvollziehbar in Form gebracht. Klar und nachvollziehbar ist auch Verheyen, wenn sie erläutert, auf welcher Überzeugung ihre juristische Arbeit gründet, wie sie verschiedene Rechtsgebiete und naturwissenschaftliche Erkenntnisse miteinander verknüpft und wie sie so juristisch stichhaltige Argumente schafft, um Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft auf den Schutz von Umwelt und Klima zu verpflichten. Zur Not zieht sie dafür auch vor Gericht. Denn im Grunde ist die Sache ja klar.

Erst am konkreten Fall „bekommt das Recht Zähne“
„Auf internationaler Ebene und auch im nationalen Recht ist geklärt, dass der Erhalt unserer Lebensgrundlagen, dass Klima- und Umweltschutz gleichbedeutend sind mit Menschenrechtsschutz, und sich z.B. aus dem deutschen Grundgesetz entsprechende Pflichten ableiten“, sagt Verheyen. Sie selbst hatte so schon in ihrer Promotionsarbeit aus dem Jahr 2005 argumentiert. 2025 kamen dann die Richter des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag zu einem ähnlichen Schluss: In einem Gutachten betonten sie, dass Staaten sich gegenseitig, aber auch ihrer Bevölkerung, bestmöglichen Klimaschutz schulden. Eine Bestätigung von hoher Stelle also, die Verheyen immer wieder in die Niederungen des Rechts überführt. Denn dort, am konkreten Fall, würde es „scharf“ und „bekommt Zähne“, sagt sie. Dort also, wo es um Radwege geht, um Agri-PV-Anlagen oder um Seegraspflanzungen in der Ostsee. Und manchmal eben auch um Grundsätzliches: 2021 folgte das Bundesverfassungsgericht (BVerG) einer Klage Verheyens, in der sie argumentiert hatte, dass unzureichender Klimaschutz die Freiheitsrechte künftiger Generationen verletze. Ein wegweisendes Urteil, das die Politik in die Pflicht nimmt. Ebenso richtungsweisend könnte sein, was nach jahrelangem Rechtsstreit das Oberlandesgericht Hamm 2025 auf eine Klage Verheyens feststellte: Unternehmen, die viele Treibhausgasemissionen verursachen, können grundsätzlich haftbar gemacht werden für Schäden infolge des Klimawandels.

Verbindlicher Rechtsrahmen für die planetaren Grenzen
Für die Frage nach der Verantwortlichkeit sei das ein bis dahin noch unerreichter Meilenstein, erklärt Verheyen. Ansonsten gebe es für den Klimaschutz bereits einen wirksamen rechtlichen Rahmen. „Er muss nur konsequent angewandt werden“, sagt sie. In anderen Themenfeldern gebe es deutlich mehr offene Fragen, die Regelung bräuchten: Einen verbindlichen Rechtsrahmen nämlich fordert Verheyen auch für die übrigen acht planetaren Grenzen, die für den Erhalt der Lebensbedingungen definiert sind – darunter etwa die Landnutzung, der Zustand von Süßwassersystemen und die Integrität der Biosphäre. „Ein funktionierender rechtlichen Rahmen zum Schutz der Biodiversität fehlt. Ein Megathema, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Da gibt es viel zu tun“, sagt Verheyen. Sie hat natürlich schon mal damit angefangen.