Tagung zum Thema „aktuelle Änderungen im Umweltrecht unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung der anerkannten Natur- und Umweltschutzverbände“

Im Naturschutzrecht des Bundes und der Länder ist eine Mitwirkung der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände an zahlreichen umweltrelevanten Planungsvorhaben festgeschrieben. Diese Verbände - BUND, LBU und NABU, um nur die größten zu nennen – arbeiten neben vielen kleineren regionalen Gruppierungen in erster Linie mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.
Vorläufiges Programm & Informationen zur Anmeldung

Die Kenntnis der aktuellen Umweltgesetze ist eine Grundvoraussetzung um hier zu fachlich versierten Beiträgen zu kommen und somit Planungsprozesse im Sinne einer zielorientierten Mitwirkung der Träger öffentlicher Belange kompetent und effektiv zu begleiten.
In der jüngsten Vergangenheit gab es zahlreiche Änderungen in der Umweltgesetzgebung. Hier zu nennen sind beispielsweise das Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz, Modellkommunen-Gesetz und das Umweltschadens-Gesetz.
Hier besteht ein erheblicher Informationsbedarf aller Beteiligten. Das hier nicht nur die Akteure der Umweltverbände Informationsbedarf haben, haben zahlreiche im Vorfeld geführte Gespräche mit Vertretern aus den zuständigen Fachbehörden gezeigt. Zielgruppe für die geplante Veranstaltung sind daher sowohl ehrenamtliche Naturschützer aus den Verbänden, als auch Mitarbeiter aus den entsprechenden Fachbehörden.
Angestrebt wird – wie im Programm ersichtlich – ein breiter Raum für entsprechende Diskussionen zwischen haupt- und ehrenamtlichen Vertretern des Naturschutzes, der nicht zuletzt zu einer verbesserten Kommunikation aller Beteiligten beitragen kann.

Veranstaltungsort:
[+] Das Zentrum für Umweltkommunikation in Osnabrück