Projekt 08512/01

Strategien zur Effektivitätssteigerung der Landwirteberatung in Wassergewinnungsgebieten – Konzepte für einen vorbeugenden Grundwasserschutz

Projektträger

Forschungs- und StudienzentrumLandwirtschaft und Umwelt
Am Vogelsang 6
37075 Göttingen
Telefon: 0551/39-4843

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Der Schutz des knappen Gutes Wasser hat im Bereich des Umweltschutzes ständig an Bedeutung gewonnen. Die Wasserschutzberatung ist ein vermittelndes Element zwischen der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft, deren Interessen nicht immer gleichgerichtet sind. Das Ziel dieser Studie ist die Konzeption von Beratungsstrategien zu Effektivitätssteigerungen der Wasserschutzberatung. Denn nur ganzheitliche Konzepte, angepaßt an die jeweiligen Probleme eines Standortes, sind erfolgversprechend. Abschließend ist ein methodisches Konzept für die Übertragbarkeit der abgeleiteten Ergebnisse der Untersuchungsregionen auf andere Gebiete zu erstellen.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenIn Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner wurden die Untersuchungsgebiete ausgewählt. Die empirischen Untersuchungen wurden zunächst in sechs Wasserschutzgebieten in Mittel- und Ostniedersachsen mit unterschiedlicher Trägerschaft der Wasserschutzberatung durchgeführt. Gegenwärtige Träger in Niedersachsen sind die Landwirtschaftskammern, Beratungsringe, private Ingenieurbüros und die Wasserversorger. Nach Auswertung der Literatur wurden vor Ort in Zusammenarbeit mit Betroffenen zunächst lokale Experten aus Grundwasserschutz und Landwirtschaft und anschließend die Landwirte befragt. Anregungen aus diesen Erhebungen wurden in einer im Herbst 1997 durchgeführten Befragung überregionaler Wasserschutzexperten einbezogen. Parallel zu den Untersuchungen in Niedersachsen wurden zwei Erhebungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden auf zwei Symposien diskutiert und Notwendigkeiten für die Zukunft erarbeitet.


Ergebnisse und Diskussion

Die durchgeführten empirischen Analysen sowie die Vorträge und Diskussionen auf den Symposien beleuchten den Stand der Wasserschutzberatung und geben einen Ausblick in die Zukunft. Wasserschutz dient der Sicherstellung reinen Trinkwassers, der Erhaltung/Wiederherstellung natürlicher Ressourcen und deren Selbstreinigungskräfte. Wasseraufbereitung ist keine Alternative zum vorsorgenden Wasserschutz, in den alle Flächennutzer (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bebauungen, Industrie) einzubeziehen sind.
Spezielle Beratungen fördern die Einsicht in die Schutznotwendigkeiten und die Bereitschaft, aktiv am Schutz mitzuwirken, spürbar. Ge- und Verbote können so verringert werden.
Freiwillige Vereinbarungen finden eine hohe Akzeptanz, wenn die Landwirte in die Gestaltung der Auflagen einbezogen werden und angemessene Ausgleichszahlungen erfolgen. Günstig wirken mehrjährige Vereinbarungen, die beiden Seiten Planungssicherheit bieten.
Eine Erfolgskontrolle ist wichtig, um den Betroffenen den Stand ihrer Bemühungen zu verdeutlichen und weiteren Handlungsbedarf argumentativ zu untermauern. Die Verknüpfung mit der allgemeinen Betriebs-, der Boden- und Naturschutzberatung muss verstärkt werden.
Wettbewerb unter den verschiedenen Trägern der Wasserschutzberatung fördert die Produktivität der Beratung.
Die lokalen Wasserschutzkooperationen sollten die Ausgestaltung und Vergütung der gebietsspezifischen Auflagen und freiwilligen Vereinbarungen regionsangepasst umsetzen. Vergleichbare Tatbestände in verschiedenen Gebieten sollten aber auch künftig möglichst gleich behandelt werden. Erfahrungsaustausch ist hier sinnvoll.
Der kooperative Wasserschutz und speziell die Wasserschutzberatung sind erfolgreich und sollten auf weitere Gebiete ausgedehnt werden. Wichtige Erfolgsvoraussetzung des kooperativen Wasserschutzes sind aus der Sicht der Landwirte angemessene Ausgleichszahlungen. Dem stehen die begrenzt verfügbaren finanziellen Mittel gegenüber. Den Landwirten muss verdeutlicht werden, dass nicht alle Auflagen ausgleichsfähig sind. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft als ohne Ausgleich einzuhaltender umweltpolitischer Mindeststandards muss konkretisiert werden.
Die Notwendigkeit spezieller umweltpolitischer Maßnahmen hängt von den allgemeinen agrarpolitischen Rahmenbedingungen ab. Die Entwicklung der EU-Agrarpolitik ist gegenwärtig durch die internationalen Handelsvereinbarungen und die Osterweiterung geprägt. Im Vordergrund steht der wirtschaftliche Wettbewerb. Die Umweltstandards in den konkurrierenden Drittländern und innerhalb der EU sind unterschiedlich. Das bestehende Umweltdumping muss eingeschränkt werden. Soweit nicht entsprechende internationale Vereinbarungen getroffen werden, müssen spezielle Maßnahmen - Außenschutz, umweltpolitisch motivierte Ausgleichszahlungen - eingeleitet werden.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Im Februar 1998 wurden Zwischenergebnisse der Untersuchung auf einem Symposium in Hannover vorgestellt und mit allen an der Studie beteiligten Personen diskutiert. Die Zwischenergebnisse wurden in verkürzter Form auf der GEWISOLA-Tagung 1998 in Bonn vorgetragen und diskutiert. Anregungen wurden noch einmal aufgegriffen, so dass spezielle Themenbereiche der Wasserschutzberatung erneut im Dezember 1998 auf einem Workshop intensiv diskutiert wurden. Darauf aufbauend wurde der Endbericht und ein Artikel in der Zeitschrift Ausbildung und Beratung (Heft 2/99) verfasst.


Fazit

Der Aufgabenbereich von Wasserschutzberatern hat sich von der anfänglichen Kontaktaufnahme zu den Landwirten hin zur umfassenden Datenerhebung (Erfassung naturräumlicher Gegebenheiten, der landwirtschaftlichen Struktur und der einzelbetrieblichen Besonderheiten) und zur Sensibilisierung der Landwirte für den Grundwasserschutz ausgeweitet. Zeitgleich musste sich der Wasserschutzberater in dem neu gebildeten Gremium der Kooperation einfügen und das neue Steuerungsinstrument Freiwillige Maßnahmen erstellen und umsetzen. Alle Akteure des Grundwasserschutzes sind von der Notwendigkeit der Wasserschutzberatung überzeugt und plädieren für deren Erhalt, Ansätze zur Reduktion der Beratungsintensität sollten geprüft werden. Eine Reduzierung der Beratung unter Ausweitung der Verwaltung würde jedoch die Kreativität der Berater und die Akzeptanz der Landwirte einschränken.
Der erzielte Vermittlungserfolg der Berater zwischen Land- und Wasserwirtschaft wird nur durch Kontinuität auch in Zukunft Bestand haben. Der Berater könnte zusätzlich die Umsetzung sonstiger Umweltmaßnahmen koordinieren und so Synergieeffekte der verschiedenen Schutzmaßnahmen ausnutzen. Auch sollten agrarumweltpolitische Maßnahmen mit Wasserschutzmaßnahmen koordiniert und Möglichkeiten der Kofinanzierung durch die EU stärker genutzt werden.

Übersicht

Fördersumme

85.209,86 €

Förderzeitraum

01.08.1996 - 31.12.1998

Bundesland

Niedersachsen

Schlagwörter

Ressourcenschonung
Umweltkommunikation
Umwelttechnik