Projekt 25663/01

Veranstaltung: REACH die neue Chemikalienverordnung der EU

Projektträger

Hochschule Osnabrück Transfergesellschaft mbH Nordwestdeutsche Akademie für wissenschaftlich- technische Weiterbildung
Albrechtstr. 28 a
49076 Osnabrück

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Die Einführung der neuen Chemikalienverordnung der Europäischen Gemeinschaft, REACH, trat zum 1.6.2007 in Kraft. Über 90% der gewerblichen Unternehmen sind von dieser Verordnung direkt oder indirekt betroffen. Der Kreis der Verantwortlichen verfügte nur über ein sehr eingeschränktes Wissen. Viele Details wurden noch kurzfristig geändert und Übergangsfristen wurden ebenfalls direkt nach der Umsetzung noch geändert. In diesem Zusammenhang bestand ein hoher Aufklärungsbedarf, was REACH für unsere Gesellschaft bedeutet, inwieweit Unternehmen REACH unterliegen oder nicht und welcher Handlungsbedarf wirklich besteht. Die Informationsveranstaltung REACH die neue Chemikalienverordnung der EU sollte genau diese Wissenslücke schließen.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden- Was bedeutet REACH für unsere Gesellschaft?
- Welche Anforderungen haben Unternehmen als In-Verkehrbringer oder Hersteller von Chemikalien zukünftig zu beachten?
- Was müssen Unternehmen als Weiterverarbeiter oder Anwender berücksichtigen?
Unter Berücksichtigung dieser Fragestellungen hat die NWA in Zusammenarbeit mit der hhw Ingenieurgesellschaft und unter Mitwirkung von qualifizierten Experten den Inhalt der Informationsveranstaltung konzipiert.
Ablauf der Veranstaltung:
14.00 Uhr Begrüßung: Dr. Hagen Gleisner; Begrüßung u. Moderation: Dr.-Ing. Frank Hamelmann, hhw
14.15 Uhr REACH- Umgestaltung der europäischen Chemikalienpolitik, Dr. Michael Braedt, Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover
Diskussion
15.00 Uhr Pflichten der nachgeschalteten Anwender und Kommunikation in der Lieferkette, Heike Lüskow, Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg
Diskussion
15.45 Uhr REACH aus Sicht eines Herstellers und Anwenders, Karl-Wilhelm Kroesen, Elastogran, Lemförde
Diskussion, 16.30 Uhr Pause
17.00 Uhr REACH-Help-desks und weitere internetbasierte Unterstützungssysteme für KMU, Dr. Uwe Licht-Klagge, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover, GAA Hannover
Diskussion
17.45 Uhr Nachhaltige Chemie - Förderaktivitäten der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Dr. Maximilian Hempel, DBU, Osnabrück
Diskussion
18.15 Uhr Resümee und Ausblick, Waldemar Bahr, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, IG BCE, Hannover
18.45 Uhr Schlusswort: Dr. Gleisner, Dr. Hamelmann
ab 19.00 Uhr Gemeinsames Abendessen mit Gelegenheit zu Gesprächen mit den Referenten


Ergebnisse und Diskussion

An der Veranstaltung nahmen nach breit gefächerten Werbemaßnahmen Vertreter von ca. 70 Unternehmen bzw. Institutionen teil. Die neue Chemikalienverordnung der Europäischen Gemeinschaft REACH wurde in dieser Veranstaltung ausführlich dargestellt.
Das Wort REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) und stellt die bisher größte und umfassende Neustrukturierung der europäischen Chemikalienpolitik dar. Mit REACH sollen die Datendefizite zu den Eigenschaften nahezu aller chemischen Stoffe und zu ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt beseitigt werden. Bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki wird ein Datenpool für die zu registrierenden Stoffe und ihre Anwendungen geschaffen.

Künftig werden chemische Stoffe, die in einer Menge von über 1 Tonne pro Jahr und Hersteller in Verkehr gebracht werden, in der Datenbank registriert. Dieses betrifft ca. 30.000 Stoffe, für die ausführliche Angaben hinsichtlich Risiken gegenüber Mensch und Umwelt zu treffen sind. Besonders besorgniserregende Stoffe (ca. 1.500) werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt.

Um den Unternehmen zu helfen, insbesondere den kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), die Anforderungen von REACH zu erfüllen, werden die EU-Mitgliedstaaten zusätzlich zu den von der Chemikalienagentur in Helsinki bereitgestellten Leitlinien jeweils einzelstaatliche Auskunftsstellen einrichten, Diese REACH helpdesks sollen die Hersteller, Importeure, und nachgeschaltete Anwender und interessierte Verbraucher informieren. Unter der Seite http://www.reach-net.com können Verordnungstexte, Leitfäden, Expositionsszenarien sowie diverse Online-Werkzeuge herunter geladen werden. Hier findet sich auch ein umfangreiches Glossar. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) stellt unter dem Link: http://reach.bdi.info Hilfen zur Verfügung. Er soll die Unternehmen bei Detailfragen zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten der REACH - Verordnung unterstützen. Die Seite baut dabei ganz wesentlich auf die Beurteilung durch die BDI- Mitgliedsverbände und BDI-Landesverbände auf und wird Bestandteil des EU-weiten Netzwerkes sein. Zudem sind Links zu weiteren Informationen zu REACH und auch zum neuen GHS aufgeführt (EG-Verordnung zur Neuordnung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen).


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Die Veranstaltung war mit ca. 70 Teilnehmern sehr erfolgreich. Um für die REACH-Veranstaltung zu werben, wurden ca. 4000 Einladungen mit Flyern per Post versandt. Außerdem wurde eine Direktmailing-Aktion an weitere ca. 3000 Empfänger durchgeführt. Um die Ergebnisse der Veranstaltung im Nachhinein zu publizieren, wurden Berichte an die lokale Presse und an den IdW (Informationsdienst der Wissenschaft) geschickt. Über die Ergebnisse wurden zudem im Newsletter der NWA berichtet, der an ca. 800 Interessenten versendet wurde. Auf der Internetseite der NWA, www.nwa-akademie.de, stehen seit der Veranstaltung alle Inhalte der Tagung zum kostenlosen Download zur Verfügung.


Fazit

Die neue Chemikalienverordnung der Europäischen Gemeinschaft REACH wurde in dieser Veranstaltung ausführlich dargestellt. Diese Verordnung umfasst über 800 Seiten und einschließlich der technischen Umsetzungsanweisungen (RIP = REACH Implementation Projects) rund ca. 6.000 Seiten. Allein diese Tatsache zeigt die große Komplexität dieser Thematik, die von einzelnen Unternehmen, einzelnen Consultants oder Experten nicht bewältigt werden kann. Daher empfiehlt es sich, dass Unternehmen die Strukturen ihrer jeweiligen Verbände nutzen und auch neue Netzwerke entwickeln, um gemeinsam den Anforderungen der REACH-Verordnung gerecht zu werden. Empfehlenswert ist auch, dass die Unternehmen sich umfassend informieren, ihr eigenes Know-how entwickeln und möglichst mehrere Mitarbeiter sich in dieser Materie qualifizieren lassen, um sich dadurch auch eine gewisse Unabhängigkeit in der Beurteilung der Lage zu erarbeiten.

Übersicht

Fördersumme

7.200,00 €

Förderzeitraum

10.04.2007 - 22.12.2007

Bundesland

Niedersachsen

Schlagwörter

Umweltkommunikation
Umwelttechnik