Projekt 09168/01

Entwurfsplanung zur Reaktivierung einer Wasserkraftanlage mit besonderer Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte

Projektträger

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland(BUND) e. V.Landesverband NWKreisgruppe Hagen
Boeler Str. 39
58097 Hagen
Telefon: 02331/84888

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Der BUND möchte eine Wasserkraftanlage in Hagen-Rummenohl reaktivieren. Aus dem Selbstverständnis des BUND soll die Reaktivierung umweltgerecht erfolgen. Durch eine besondere Gestaltung sowohl der technischen Anlagen als auch des Umfeldes soll demonstriert werden, daß die Stromerzeugung mittels Wasserkraft mit den Erfordernissen der Fließgewässerökologie vereinbar ist. Hierbei soll deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgegangen werden.
Im Rahmen der Entwurfsplanung sollen daher insbesondere die ökologischen Rahmenbedingungen näher untersucht und ausgewertet sowie die finanzielle Machbarkeit des Projektes untersucht werden. Das Hauptaugenmerk im Rahmen der Entwurfsplanung soll auf die naturnahe Gestaltung der wasserbaulichen Anlagen gerichtet werden.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenZu Beginn der Arbeiten erfolgte eine Vermessung des Bereiches. In der folgenden Grundlagenermittlung werden die hydrologischen Daten der Volme ausgewertet. Hierauf aufbauend werden Vorschläge für die Mindest- und Restwassermenge erarbeitet, die die ökologischen Erfordernisse berücksichtigen. Danach wurde die Entwurfsplanung erstellt, die auch Vorschläge für eine entsprechende technische Ausstattung enthält. Parallel hierzu wurde der landschaftspflegerische Begleitplan erarbeitet und dessen Ergebnisse in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Aufbauend auf die Entwurfsplanung in Verbindung mit der vorgeschlagenen Restwassermenge erfolgte eine Berechnung der möglichen Jahresarbeit. Ein Vergleich zwischen der Kostenschätzung und der möglichen Jahresarbeit läßt Aussagen über die Finanzierbarkeit des Projektes zu.
Die Lösungsvorschläge wurden mit der für die Genehmigung zuständigen Behörde diskutiert. Hierbei soll der für die Antragstellung erforderliche Umfang der Unterlagen festgelegt werden. Unter Berücksichtigung dieser Besprechung wurde der Abschlußbericht der Studie erstellt, auf den die Genehmigungsplanung später aufbauen soll.


Ergebnisse und Diskussion

Für die nicht mehr betriebsbereite Wasserkraftanlage in Hagen Rummenohl wurde eine Planung zur Reaktivierung erarbeitet. Die Planung umfaßt die Teilbereiche Wiederherstellung des Wehres, Anlage eines Rauhgerinne-Beckenpasses als Fischaufstiegsanlage, Sanierung von Ober- und Untergraben und Umbau der Maschinenanlage. Es wird als Restwassermenge 1/3 MNQ (=250 l/s) vorgeschlagen. Es wird nachgewiesen, daß bei dieser Restwassermenge ein funktionierender Fischaufstieg zu gewährleisten ist. Aus der Restwassermenge ergibt sich eine prognostizierte Jahresarbeit von etwa 600.000 kWh. Die Kostenschätzung für die Sanierung beläuft sich auf rund 1,7 Mio. DM ohne Berücksichtigung möglicher Eigenleistungen. Damit ist unter Berücksichtigung der Jahresarbeit und der Möglichkeit, einen höheren Erlös durch Direktverkauf des Stromes an die Firma Nagel zu erzielen, eine wirtschaftliche Lösung erreicht.
Wesentliche Aufgabe der Planung war die landschaftsgerechte Einbindung der Anlage. Hierzu macht der landschaftspflegerische Begleitplan entsprechende Aussagen. Durch die Wiederinbetriebnahme der WKA verschlechtert sich zunächst die Situation hinsichtlich der Durchwanderbarkeit am Wehr. Weiterhin ergeben sich Probleme in der Ausleitungsstrecke der Volme durch die Wasserentnahme in Niedrigwasserzeiten sowie durch Einwanderung von Fischen in den Ober- und Untergraben. Oberhalb des Wehres wird es außerdem zu Anlandungen von Feinsediment kommen, so daß der Lebensraum für benthische Organismen beeinträchtigt wird. Durch den Betrieb der Turbine sind Fischverluste nicht vollständig zu vermeiden.
Durch Anlage einer funktionierenden Fischaufstiegsanlage (FAA) mit den dargestellten Randbedingungen läßt sich das Wehr so gestalten, daß es für Fische und Kleinlebenwesen bei Auf- und Abstieg überwindbar wird. Durch die Lage der FAA am Prallhang im Ausleitungsbereich des Obergrabens können für benthische Kleintiere schädliche Anlandungen in diesem Teilbereich vermieden werden. Die Fische werden für den Abstieg am Obergrabeneinlauf vorbei in die FAA gelockt. Die Verluste durch den Betrieb der Turbine werden durch die Erhaltung des Stauteiches mit niedrigen Anströmgeschwindigkeiten, die Gitterstabweite von 20 mm sowie die Wahl des Turbinentypes (Kaplan- oder Klappenradturbine) minimiert. Die Beeinträchtigungen in der Ausleitungsstrecke durch die Wasserentnahme können zumindest teilweise durch Anlage einer beschatteten Niedrigwasserrinne reduziert werden. Das Einschwimmen von Fischen in den Untergraben kann durch Anlage einer Grundschwelle/eines kleinen Absturzes verringert werden. Eine endgültige Lösung ergibt sich hier jedoch erst mit Einbau einer FAA am unmittelbar unterhalb liegenden Wehr. Hier wäre dann die Lage der FAA für die Lösung dieses Problems entscheidend.
Die verbleibenden Beeinträchtigungen werden durch Ausgleichsmaßnahmen an der Volme im Plangebiet ausgeglichen. Hier ist die Anlage einer Flutmulde mit Stillgewässer und Altarm sowie eine naturnahe Ufergestaltung und Abpflanzung an der Volme vorgesehen. Vor allem der Altarm soll zur Verbesserung der Lebensbedingungen für verschiedene Fischarten dienen. Die Planung genügt damit den gesetzlichen Vorgaben des Landschaftsgesetzes NW §§ 4 ff.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Erste Anfragen anderer Betreiber liegen nach Veröffentlichung der Stiftungsbroschüre bereits vor. Die Anfragen werden entsprechend beantwortet. Mit den örtlichen Fischerei- und Naturschutzverbänden wurde die Diskussion der Ergebnisse ebenfalls bereits begonnen. Es ist beabsichtigt, im NW-Infor des BUND-Landesverbandes über einen zusammenfassenden Bericht die Diskussion innerhalb des Verbandes anzustoßen.


Fazit

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß die Planung sich durch die vielen Begleitmaßnahmen weitgehend in die Landschaft einfügt. Verbleibende Beeinträchtigungen können ausgeglichen werden. Erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung des LG NW verbleiben nicht. Nach Abwägung aller Belange (regenerative Stromerzeugung/Fließgewässerökologie) wird die Planung als absolut vertretbar beurteilt. Die hier vorliegende Planung zeigt modellhaft die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Wasserkraftnutzung und Fließgewässerökologie auf. Würden die übrigen Wehre und Anlagen nach diesem Vorbild umgebaut, würde sich für die Volme eine erhebliche Verbesserung aus ökologischer Sicht ergeben.

Übersicht

Fördersumme

24.542,01 €

Förderzeitraum

04.10.1996 - 13.08.1998

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Schlagwörter

Klimaschutz
Naturschutz
Ressourcenschonung
Umweltforschung
Umwelttechnik