Stätten einzigartiger Schönheit für die Zukunft sichern

DBU und UNESCO unterzeichnen Abkommen zum gemeinsamen Schutz des Welterbes

Osnabrück/Paris. Mit einem Partnerschaftsabkommen bündeln die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und das UNESCO-Welterbezentrum (WHC) künftig ihre Kompetenzen zum Erhalt der Kultur- und Naturerbestätten von universell außergewöhnlichem Wert. „Bereits seit 1993 pflegen wir eine intensive und erfolgreiche Zusammenarbeit, der wir nun einen formellen, vertraglichen Rahmen gegeben haben“, erklärt DBU-Generalsekretär Dr.-Ing. E. h. Fritz Brickwedde anlässlich des Tages des offenen Denkmals am Sonntag. Und: „Das Abkommen bietet die ideale Möglichkeit, unsere gemeinsamen Aktivitäten weiter auszubauen und neue Vorhaben zum Schutz kulturell sowie ökologisch bedeutender Objekte und Regionen auf den Weg zu bringen.“ Der vom Direktor des Welterbezentrums, Francesco Bandarin, und dem DBU-Generalsekretär unterzeichnete Vertrag sieht vor, mit innovativen Methoden und Verfahren Denkmäler, Kulturlandschaften und Naturerbestätten der Welterbeliste nachhaltig zu bewahren. Neben Projekten in Deutschland soll ein Fokus auf Osteuropa liegen.

Ausbildung von Welterbe-Managern - gemeinsamens Projekt steht kurz vor Abschluss

„Wie fruchtbar eine solche Kooperation sein kann, zeigt ein von uns aktuell gemeinsam durchgeführtes Projekt. In Zusammenarbeit mit dem Bellagio Forum für nachhaltige Entwicklung, einem internationalen Zusammenschluss von Stiftungen und Förderinstitutionen, haben wir ein modellhaftes Ausbildungskonzept für die Entwicklung, Bewahrung und Verwaltung von UNESCO-Welterbestätten entwickelt“, betont Brickwedde. In dem Vorhaben, das kurz vor seinem Abschluss steht, seien Richtlinien erarbeitet worden, mit denen Qualität und Bestand der Kultur- und Naturgüter nachhaltig gesichert werden könnten. Zudem hätten in den Regionen der Welterbestätten im Mittelmeerraum vier Weiterbildungsseminare stattgefunden. „Dort haben die vor Ort verantwortlichen Personen Finanzierungs- und Führungsstrategien erlernt“, erläutert Brickwedde. „Die Ergebnisse sind bereits in einer Kurzpublikation veröffentlicht worden und sollen so beispielhaft für andere Stätten des Welterbes wirken.“

Tagungsband wird noch in diesem Jahr erwartet

Künftige Projekte sollen sich thematisch auch mit den Folgen des Klimawandels und möglichen Anpassungsstrategien auseinandersetzen. In mehreren fachübergreifenden Symposien, so etwa im Februar 2009 in Osnabrück, wurden bereits die Auswirkungen der Veränderungen in der Umwelt auf historische Kulturlandschaften erörtert. Ein Tagungsband wird noch in diesem Jahr erscheinen. „Wir stehen mit der UNESCO in Verhandlung zu einer Reihe weiterführender Projekte“, erklärt Lutz Töpfer, Leiter des DBU-Referats Umwelt und Kulturgüter.

Mit finanzieller Unterstützung der DBU ist auch das Wörlitzer Schloss saniert worden. Das Gartenreich Dessau-Wörlitz wurde 2000 von der UNESCO als Welterbe anerkannt.
©

Kulturgüterschutz: Fürst-Pückler-Park von Bad Muskau

Seit Aufnahme der Fördertätigkeit am 1.3.1991 ist der Erhalt herausragender Kulturgüter der DBU ein wichtiges Anliegen. „Besonders in Ostdeutschland war die Substanz vieler Baudenkmäler infolge der hohen Umweltbelastung durch die Vielzahl veralteter Industrieanlagen stark angegriffen. Schon früh haben wir hier den Bedarf zu handeln erkannt“, sagt Töpfer. „Insgesamt haben wir in diesem Förderbereich mittlerweile knapp 125 Millionen Euro in rund 600 Projekte investiert – darunter auch viele Vorhaben an Welterbestätten.“ Um beispielsweise den historischen Fürst-Pückler-Park von Bad Muskau instand zu halten, unterstützte die Stiftung eine Reihe von Modellmaßnahmen mit einem Fördervolumen von knapp 600.000 Euro. Dabei wurde unter anderem ein deutsch-polnisches Aus- und Fortbildungsprogramm für Gartendenkmalpfleger entwickelt, der alte Baumbestand gesichert sowie das umweltgeschädigte Neue Schloss saniert. Die Gartenanlage, durch die seit 1945 die deutsch-polnische Grenze führt, ist 2004 als grenzübergreifende Kulturlandschaft „Muskauer Park/Park Muzakowski“ in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen worden.

Brickwedde: "DBU wichtiger und anerkannter Partner der UNESCO"

„Bad Muskau ist nur eins von vielen Beispielen in einer Reihe von Projekten, die wir während unserer fast 20-jährigen Fördertätigkeit unterstützt haben. Ob die Gartenanlagen der Dessau-Wörlitzer-Kulturlandschaft, die Berliner Welterbestätten, die historische Altstadt von Lübeck oder der Kölner Dom – die DBU ist ein wichtiger und anerkannter Partner der UNESCO in Deutschland“, betont Brickwedde. „Mit dem neuen Partnerschaftsabkommen werden wir unsere gemeinsamen Aktivitäten auf Osteuropa ausweiten und durch den neuen formalisierten Rahmen unsere Kompetenzen noch besser bündeln können.“

Bandarin: "Gemeinsames Abkommen ermöglicht, geleistete Arbeit langfristig zu unterstützen"

„Mit der Schwerpunktsetzung auf Osteuropa trägt das Engagement der DBU entscheidend dazu bei, die Arbeit zum Welterbeschutz in dieser Region der Welt zu bereichern“, erklärt Bandarin. „Unser gemeinsames Abkommen ermöglicht, die bisher geleistete Arbeit vor Ort langfristig zu unterstützen.“ Das Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor der UNESCO – eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (United Nations, UN), die für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zuständig ist, – in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und betreut den Welterbefonds. Das Welterbekomitee ist ein zwischenstaatliches Gremium, dessen 21 Mitglieder die inzwischen 186 Unterzeichnerstaaten der Welterbekonvention repräsentieren. Das Komitee beschließt in jährlichen Sitzungen über die Aufnahme von Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste. In seiner Verantwortung liegt es auch zu entscheiden, ob ein in der Liste geführtes Denkmal bedroht oder derart gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die "Liste des Welterbes in Gefahr" ("Rote Liste") gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen wird.

Der Fürst-Pückler-Park: Blick vom westlichen Neißeufer in Richtung Polen. Die Gartenanlage ist 2004 als grenzübergreifende Kulturlandschaft in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen worden.
©

Medien & Infos