Keine Afrikanische Schweinepest auf DBU-NaturerbeflÀchen

DBU Naturerbe GmbH veröffentlicht Hinweise zum Schutz vor Tierseuche – Besucher und JĂ€ger gefragt

OsnabrĂŒck. Die gemeinnĂŒtzige Gesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zur Sicherung des Nationalen Naturerbes (DBU Naturerbe GmbH) hat fĂŒr ihre ca. 60.000 Hektar großen NaturschutzflĂ€chen jetzt bindende „Handlungshinweise zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“ herausgegeben. Die Tierseuche grassiert seit 2007 in Osteuropa und zieht dort immer weitere Kreise. „Wir mĂŒssen alle Maßnahmen einleiten, damit wir die hoch ansteckende Tierseuche nicht in den Schwarzwildpopulationen auf unseren NaturerbeflĂ€chen einschleppen und verbreiten“, erklĂ€rt Dr. Heinrich Bottermann, DBU-GeneralsekretĂ€r und GeschĂ€ftsfĂŒhrer der DBU Naturerbe. Die Land- und ErnĂ€hrungswirtschaft nimmt die Afrikanische Schweinepest sehr ernst. Sollte die Seuche auf Zucht- und Mastschweine in Deutschland ĂŒbergreifen, hĂ€tte das erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen.

Keine Imfpstoffe zur BekÀmfpung vorhanden

Erste Symptome treten bei den Tieren etwa fĂŒnf bis 15 Tage nach einer Ansteckung auf. Die Krankheit kann verschiedene Verlaufsformen haben. Der akute Verlauf ist gekennzeichnet durch anhaltend hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atembeschwerden und plötzliche TodesfĂ€lle, wobei nahezu alle infizierten Tiere verenden. Die Schweine können Hautrötungen an verschiedenen Körperteilen aufweisen. Die Krankheit wird direkt von Tier zu Tier ĂŒber das Blut ĂŒbertragen und ist hoch ansteckend. Weitere indirekte Übertragungen sind ĂŒber virusbehaftete Kleidung, GĂŒlle oder auch bestimmte Zecken möglich. Schweine, die die Erkrankung ĂŒberleben, können ĂŒber Monate das Virus ausscheiden. „FĂŒr die Tierseuche gibt es keine zugelassenen Impfstoffe – die Impfung gegen diese Krankheit ist aus seuchenhygienischen GrĂŒnden auch verboten“, so Bottermann.

DBU-Tochter veröffentlicht Handlungshinweise

„Obwohl ASP als eine der gefĂ€hrlichsten Tierseuchen gilt, sind Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht bekannt“, betont Bottermann. „Dennoch mĂŒssen wir alles daran setzen, die Seuche gar nicht erst einzuschleppen“, weiß der DBU-GeneralsekretĂ€r und verweist auf die Handlungshinweise, die Dr. H. Otto Denstorf von der DBU-Tochter gemeinsam mit Peter Mann von der Bundesanstalt fĂŒr Immobilienaufgaben - Sparte Bundesforst verfasst haben.

JÀger bejagen intensiv WildschweinbestÀnde auf DBU-NaturerbeflÀchen

„Um vorzusorgen, bejagen JĂ€ger konsequent und intensiv die WildschweinbestĂ€nde auf allen FlĂ€chen. Die Anzahl der Wildschweine muss weiter verringert werden“, erklĂ€rt Denstorf.  Die Jagdteilnehmer sollen Hinweise auf Tiere, die mögliche Krankheitssymptome aufweisen, umgehend den Revierleitern melden. Die zustĂ€ndigen Bundesforstbetriebe hĂ€tten einen ASP-Verantwortlichen bestellt, der die Maßnahmen koordiniert. Meldepflichtig seien neben den Bundesförstern und JĂ€gern auch Tierhalter wie beispielsweise SchĂ€fer und die DBU-Mitarbeiter selbst. Wer zukĂŒnftig an einer Intervalljagd auf den DBU-NaturerbeflĂ€chen teilnehme, mĂŒsse die notwendigen Hygienemaßnahmen kennen: „Beispielsweise dĂŒrfen JĂ€ger einen Stall nicht in Jagdkleidung betreten“, erlĂ€utert Denstorf. Niemand dĂŒrfe Speise-, KĂŒchen- und SchlachtabfĂ€lle auf den NaturerbeflĂ€chen ausbringen. Wer AbfĂ€lle entdeckt, hat umgehend die zustĂ€ndigen Behörden zu informieren, heißt es in den Hinweisen.

Keine Imfpstoffe zur BekÀmfpung vorhanden

Wenn ASP in einem Schweinehaltungsbetrieb in Deutschland ausbrĂ€che, mĂŒssten nach der Schweinepest-Verordnung alle Tiere des Bestandes getötet werden. Auch wĂŒrden Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete den Landwirten den ĂŒblichen Tierhandel erschweren. „Wir mĂŒssen daher im Rahmen der seuchenrechtlichen Bestimmungen bestmöglich vorsorgen. FĂŒr eine erfolgreiche BekĂ€mpfung sind die Mithilfe von JĂ€gern, Land- und Forstwirten sowie deren intensives Zusammenwirken mit den zustĂ€ndigen VeterinĂ€rbehörden von entscheidender Bedeutung“, weiß Denstorf.

DBU-Tochter sieht sich in besonderer Verantwortung

„Wir sehen uns sowohl in der Vorsorge als auch bei einer möglichen BekĂ€mpfung der Seuche in einer besonderen Verantwortung gegenĂŒber der Allgemeinheit“, erklĂ€rt Bottermann. Die DBU-Tochter versteht sich als TreuhĂ€nderin fĂŒr das Nationale Naturerbe. Auf den insgesamt rund 60.000 Hektar – grĂ¶ĂŸtenteils ehemalige MilitĂ€rflĂ€chen – sollen offene LebensrĂ€ume mit seltenen Arten durch Pflege bewahrt, WĂ€lder möglichst ohne menschlichen Eingriff ihrer natĂŒrlichen Entwicklung ĂŒberlassen, artenarme Forste zu naturnahen WĂ€ldern umgewandelt und Feuchtgebiete sowie GewĂ€sser ökologisch aufgewertet oder erhalten werden.

Die DBU Naturerbe GmbH hat fĂŒr ihre 47 NaturschutzflĂ€chen bindende Hinweise zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest herausgegeben.
© Wilhelm Geilberger
Die Handlungshinweise zur Afrikanischen Schweinepest gelten fĂŒr alle 47 DBU-NaturerbeflĂ€chen.
© Deutsche Bundesstiftung Umwelt

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