Eine Frage der Haltung: gesetzliche Standards zum Wohl der Tiere

Nutztierhaltung aus Sicht eines Amtstierarztes – 25. Januar, 18.30 Uhr, in der DBU

Osnabrück. Fleisch, Eier, Milch, Honig oder Wolle: beinahe jeden Tag nutzen wir wie selbstverständlich tierische Produkte. In der heutigen Wohlstandsgesellschaft, in der vielen Menschen der direkte Kontakt zur Landwirtschaft abhandengekommen ist und gleichzeitig Haustiere einen höheren Stellenwert haben als in früheren Zeiten, erhält die Art und Weise der Nutztierhaltung eine immer größere Bedeutung. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und die öffentliche Meinung führten bereits zu geänderten Gesetzen. Dr. Jörg Fritzemeier, Leiter des Veterinärdienstes für Stadt und Landkreis Osnabrück erläutert in seinem Abendvortrag „Nutztierhaltung – Anspruch und Wirklichkeit: Rechtliche Anforderungen im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklungen aus der Perspektive des Amtstierarztes“ die vielfältigen Ansprüche an die heutige Nutztierhaltung. Der Vortrag findet am Donnerstag, 25. Januar, um 18.30 Uhr in den Räumen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) statt. Der Eintritt ist frei.

Tierhaltung zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Die heutige Haltung von Nutztieren wird im Hinblick auf die zunehmende Größe der Betriebe und die Haltung der Tiere als industrialisiert wahrgenommen. Praktiken wie das Kupieren der Schwänze und die Kastration von Ferkeln, die Enthornung von Kälbern und der Einsatz von Antibiotika werden mit dieser Art der Tierhaltung in Verbindung gebracht. Hinzu kommt, dass Schlagzeilen und Bilder von leidenden Tieren Verbraucher aufmerksam machen und Fragen aufwerfen. Dabei müssen Tierhalter laut Gesetz regelmäßig betriebliche Eigenkontrollen zum Tierschutz durchführen und diese bei einer Kontrolle dem Veterinäramt vorlegen. Die Mehrzahl der Tierhaltungen wird zusätzlich im Rahmen privatwirtschaftlicher Qualitätsstandards regelmäßig kontrolliert. Wie sieht Nutztierhaltung tatsächlich aktuell aus? Welche Kontrollen gibt es und wie werden diese durchgeführt? Was trägt zur Gesundheit und dem Wohlergehen der Tiere bei?

Aus der Perspektive des Tierschutzgesetzes

Das Tierschutzgesetz, betont Fritzemeier, regle ganz klar, dass ohne vernünftigen Grund niemand einem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe. Die Grundbedürfnisse der Tiere können wissenschaftlich gut beschrieben und daraus Anforderungen an die Nutztierhaltung abgeleitet werden. Daneben stehen die Ansprüche des Menschen an die Tiere, die – sofern ein vernünftiger Grund vorliegt – auch Einschränkungen für das Tier rechtfertigen. Beide Perspektiven fließen in die rechtlichen Mindestanforderungen an die Nutztierhaltung ein. „Als Amtstierärztinnen und Amtstierärzte haben wir das Wohl der Tiere im Blick und versuchen ihre Haltung zu verbessern, wo etwas im Argen liegt“, so der Leiter der Veterinärbehörde. „Zusätzlich engagieren wir uns für die Weiterentwicklung der Mindestanforderungen zum Wohl der Tiere.“ Fritzemeier berichtet am Vortragsabend zum Thema Nutztierhaltung aus seiner Perspektive als Amtstierarzt. Dabei kommt auch zur Sprache, wie sich der gesellschaftliche Anspruch an die Nutztierhaltung fortlaufend verändert hat.

Führung durch die Ausstellung „ÜberLebensmittel“

Vor dem Abendvortrag besteht um 17.45 Uhr die Möglichkeit, die aktuelle Ausstellung im Rahmen einer öffentlichen Führung zu erleben. Sie ist noch bis zum 9. Februar 2018 in der DBU zu sehen (montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr). Für Schülerinnen und Schüler gibt es zielgruppengerechte pädagogische Programme. Weitere Informationen zur Ausstellung, zum pädagogischen Programm und zu weiteren Vortragsveranstaltungen finden sich unter www.ausstellung-ueberlebensmittel.de.

Horn oder nicht Horn? Für Kühe, aber auch für den Menschen, können Hörner eine Verletzungsgefahr darstellen. Gelöst wird das Problem in der Regel durch das sogenannte „Enthornen“. Was gibt der Gesetzgeber vor, um das Wohlergehen der Tiere bei diesem Eingriff zu garantieren?
© Dreßler, Mirko / piclease

Medien & Infos