MOE-Fellowship: Ieva Vaitkunaite

Rechtliche Lösungen für den Schutz des kulturellen Erbes im Kontext des Klimawandels

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Der Klimawandel hat sich inzwischen zu einem der größten Umweltprobleme entwickelt, der weltweit zu Schäden führen kann. Kulturerbestätten sind dabei keine Ausnahme. Da Welterbe die Identität jeder Gemeinschaft bildet und als Kompass für die Entscheidung über die künftige gesellschaftliche Ausrichtung dienen kann, ist es ein Schlüsselelement zur Aufrechterhaltung sozialer Sicherheitsnetze. Somit ist von besonderer Bedeutung es vor den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Dieses Projekt soll zeigen, dass die Einbeziehung des Welterbes in Debatten über den Klimawandel, die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft dabei stärken kann, erforderliche Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Um dieses Ziel zu erreichen, erweitert dieses Projekt die Analyse der Verpflichtungen zum Schutz des Welterbes, die in der Welterbekonvention von 1972 festgelegt sind, indem es eine gründliche Untersuchung des Pariser Übereinkommens, der EU-Hochwasserrichtlinie und der neu eingeführten Maßnahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung kombiniert.

Das Projekt wurde in folgenden Bausteinen bearbeitet:

Rechtliche Analyse

Die rechtliche Analysemethode wurde verwendet, um die Welterbekonvention von 1972, das Pariser Übereinkommen und die EU-Hochwasserrichtlinie zu analysieren. Außerdem sollen neu eingeführte Strategien in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie akademische Literatur wie Kommentare, Berichte und akademische Zeitschriften untersucht werden.

Kritische Analyse

Die Methode der kritischen Analyse ermöglicht es, die Hauptprobleme im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des kulturellen Erbes aufzudecken und mögliche Lösungen zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels bereitzustellen.

Umfragen und Interviews

Die Auswirkungen des Klimawandels auf das Kulturerbe und die bestehenden Rechtsinstrumente zum Schutz des Kulturerbes in Deutschland und Litauen wurden durch Umfragen untersucht. Der Fragebogen bestand aus geschlossenen Fragen und offenen Fragen. Um die kompetentesten und auf Fachwissen basierenden Antworten zu erhalten, stammen Daten von einer Reihe öffentlicher Institutionen, Organisationen, Bundes- und Landesbehörden, die sich mit der Verwaltung des kulturellen Erbes befassen.

Diskussion der Ergebnisse

Überprüfungen der Welterbekonvention von 1972, des Pariser Abkommens und der EU-Hochwasserrichtlinie, ist ein Beweis dafür, dass es nicht die Aufgabe ist, neue Rechtsvorschriften zu schaffen, sondern eine wirksame Umsetzung bestehender Rechtsinstrumente zu ermöglichen, sowie die Einbeziehung des Welterbes durchzusetzen. Bedenken in den Diskussionen über den Klimawandel.

Um eine Verschlechterung der Auswirkungen des Klimawandels auf das Welterbe zu vermeiden, besteht die ultimative Lösung darin, die Treibhausgasemissionen weltweit zu reduzieren, indem das in Artikel 2 festgelegte Minderungsziel und das in Artikel 7 des Pariser Abkommens festgelegte Anpassungsziel als ergänzender Ansatz verfolgt werden. Dies erfordert Maßnahmen auf internationaler, nationaler, lokaler und kommunaler Ebene. Die Welterbekonvention von 1972 als wichtigstes Rechtsinstrument zum Schutz des Welterbes hat gezeigt, dass sie nur eine begrenzte Anzahl von Verpflichtungen für Klimaschutzmaßnahmen bietet. Andererseits könnten die Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, als Quelle der Soft Law geändert werden, um die jeweiligen Mängel des Übereinkommens zu beheben. Ergänzt durch die neue Perspektive der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, kann dies außerdem eine neue treibende Kraft für die Debatte über den Schutz des Welterbes, angesichts des Klimawandels sein. Obwohl die Rolle des Welterbes als gering erscheinen mag, könnte die Einbeziehung eines auf Klimakultur basierenden Ansatzes, der Debatte eine normative Ebene hinzufügen und damit das Maß an Verpflichtung erhöhen. Schließlich ist die EU-Hochwasserrichtlinie ein vielversprechendes Rechtsinstrument, da es ausdrücklich darauf abzielt, das kulturelle Erbe vor den gefährlichen Auswirkungen von Überschwemmungen zu schützen. Die Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten kann verbessert werden, wenn die beteiligten Parteien den gesellschaftlichen Wert verstehen, der in das Welterbe eingebettet istund sich darauf konzentrieren, mehr Ziele für das kulturelle Erbe aufzunehmen.

Zusammenfassend sind konzertierte Anstrengungen erforderlich, um die Entwicklung integrierter und sektorübergreifender Ansätze zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels auf das Welterbe zu fördern. Der Klimawandel beeinflusst das Welterbe durch verschiedene Klimatreiber. Ein integrierter Ansatz für das Welterbe muss daher diejenigen in der Welterbekonvention von 1972 festgelegten, gesetzlichen Bestimmungen enthalten, die von den WHC-Betriebsrichtlinien, dem Pariser Abkommens und der EU-Hochwasserrichtlinie begleitet und durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ergänzt werden. Dieser Ansatz ermöglicht auch den Kapazitätsaufbau bei der Bewältigung der Aspekte des Klimawandels.

AZ: 30020/901

Zeitraum

05.02.2020 - 04.02.2021

Land

Baltikum

Institut

Brandenburgische Technische Universität Cottbus- Senftenberg Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Fakultät 5 für Wirtschaft, Recht und Gesellschaft

E-Mail

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Betreuer

Prof. Dr. Eike Albrecht