Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren fĂŒr Promotionsstipendien

Die DBU nutzt die Expertise externer Fachleute fĂŒr die schriftliche Begutachtung der StipendienantrĂ€ge. Die Förderentscheidungen werden von einem Auswahlgremium getroffen, welches sich aus Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen zusammensetzt und vom GeneralsekretĂ€r der DBU berufen wird.

Die StipendienantrĂ€ge durchlaufen somit ein mehrstufiges Auswahlverfahren. ZunĂ€chst wird bewertet, welche Bewerbungen aufgrund von fachlichen Kriterien und der persönlichen Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers fĂŒr die externe fachliche Begutachtung geeignet sind. Andernfalls wird im Ausschuss, der aus wechselnden Vertreterinnen und Vertretern des Auswahlgremiums besteht, ĂŒber eine Ablehnung ohne Begutachtung entschieden.

Nach Auswertung der Begutachtung werden die Bewerberinnen und Bewerber mit den aussichtsreichsten Promotionsvorhaben zu einem VorstellungsgesprĂ€ch eingeladen. Dieses GesprĂ€ch wird mit dem Auswahlgremium in deutscher Sprache gefĂŒhrt und findet jĂ€hrlich im Mai bzw. im Oktober (fĂŒr Bewerbungen bis zum 15. Januar bzw. 15. Juni) statt. Nach einem 10-minĂŒtigen Vortrag ĂŒber das Promotionskonzept werden noch offene Fragen diskutiert, insbesondere in Bezug auf Zielsetzung, Methodenauswahl und Umweltbezug. Bei der Entscheidungsfindung spielt neben der wissenschaftlichen QualitĂ€t auch das persönliche Engagement der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine Rolle.

Das Auswahlgremium:

Informationsmaterial zum Promotionskolleg