Mitte des Jahres 2018 wurde erstmals von Journalist*innen aufgedeckt, dass der OnlinehĂ€ndler amazon massenhaft Retoure-Ware vernichtet. Dieses Vorgehen hat groĂe Empörung ausgelöst, vor allem als ans Licht kam, dass nicht nur beschĂ€digte oder unbrauchbare Produkte, sondern auch neue und vollstĂ€ndig funktionstĂŒchtige Ware planmĂ€Ăig vernichtet wird und auch der stationĂ€re Handel mit unverkaufter Lagerware Ă€hnlich umgeht.
Auf diesen Skandal hat zunĂ€chst der nationale Gesetzgeber reagiert, indem mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Herbst 2020 eine Neuregelung eingefĂŒgt wurde: die sog. Obhutspflicht. Diese ist ohne Vorbild in unionsrechtlichen oder nationalen Regelungen und erweckte bereits im Gesetzgebungsverfahren die besondere Aufmerksamkeit verschiedener Wirtschaftsakteur*innen.
Auch auf europĂ€ischer Ebene beschĂ€ftigt das Problem der Warenvernichtung nunmehr die Institutionen. Die EuropĂ€ische Kommission hat am 30. MĂ€rz 2022 ihre Initiative fĂŒr nachhaltige Produkte im Rahmen des Green Deals vorgelegt, die auch das Problem der Warenvernichtung berĂŒcksichtigt.
WĂ€hrend der Unionsgesetzgeber in dem Verordnungsentwurf die Instrumentenwahl bereits getroffen hat, stellt sich auf nationaler Ebene insbesondere die Frage nach der instrumentellen Ausgestaltung der Obhutspflicht.
Die bestehende deutsche Rechtslage und der Vorschlag der EU werden im Rahmen der Arbeit analysiert und mittels Auslegung konkretisiert. Sodann werden die auf unionsrechtlicher Ebene vorgeschlagenen Instrumente untersucht und bewertet und die im nationalen Recht angelegte Obhutspflicht einer Konkretisierung zugefĂŒhrt. Es wird ein Instrumenten-Mechanismus erarbeitet, der eine Option zur Ausgestaltung der Obhutspflicht darstellt. Die untersuchten Instrumente werden einer vergleichenden Betrachtung im Hinblick auf ihre Tauglichkeit zur BekĂ€mpfung der Warenvernichtung unterzogen. Es folgt ein rechtspolitischer Ausblick.