Die Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fällt unter die beihilferechtlichen Regelungen der EU. Die Förderleitlinien wurden daher bei der EU-Kommission notifiziert. In der Praxis bedeutet die Einstufung der Fördermittel als Beihilfen, dass die Zulässigkeit von Fördervorhaben zunächst am Maßstab des europäischen Beihilferechts zu messen ist. Die Green Start-up-Förderung wird regelmäßig als De-minimis-Beihilfe gewährt.