Die Annahme der Förderung verpflichtet die Gründer*innen, 1) die Förderleitlinien der DBU einzuhalten; 2) ihre/seine Arbeitskraft mit regelmäßig 40 Stunden pro Woche (Teilzeit anteilsmäßig analog) auf das im Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren; 3) die DBU unverzüglich zu informieren, wenn a) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird; b) dem Start-up Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht; c) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee/des Geschäftsmodells/des Gründungszwecks als nicht mehr erreichbar darstellen; d) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Start-ups als nicht mehr erreichbar darstellen; oder/und e) sie/er von anderer Seite eine EU-rechtlich relevante Förderung erhält.