Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden von der DBU nicht bearbeitet. Sollten sich im Laufe des Bewerbungsprozesses aber entscheidungsrelevante Neuerungen ergeben, können entsprechende Unterlagen in vorheriger Absprache mit der DBU nachgereicht werden.
Es sollen die Lebensläufe aller Personen, die durch die Förderung finanziell unterstützt werden sollen, in einer Datei zusammengefasst hochgeladen werden. Feste Vorgaben, wie viele Personen gefördert werden dürfen, macht die DBU nicht.
Bitte registrieren Sie sich zunächst in unserem Online-System. Nach der Registrierung können Sie eine Start-up-Skizze erstellen. Bitte beantworten Sie die dort gestellten Fragen über die jeweiligen Antwortfelder. Zusätzlich ist ein Arbeits- und Kostenplan anzufertigen. Nutzen Sie bitte dafür ausschließlich das im Online-Ssystem bereitgestellte Template. Des Weiteren sind die Lebensläufe der Gründer*innen in einer Datei bereitzustellen. Sie können optional eine zusätzliche Datei hochladen, die zur Erläuterung des Vorhabens beiträgt. Begrenzen Sie diese Datei auf notwendige Informationen und den Umfang auf ein Minimum. Ein Pitch-Deck sollte z. B. maximal 20 Seiten umfassen.
Die Annahme der Förderung verpflichtet die Gründer*innen, 1) die Förderleitlinien der DBU einzuhalten; 2) ihre/seine Arbeitskraft mit regelmäßig 40 Stunden pro Woche (Teilzeit anteilsmäßig analog) auf das im Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren; 3) die DBU unverzüglich zu informieren, wenn a) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird; b) dem Start-up Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht; c) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee/des Geschäftsmodells/des Gründungszwecks als nicht mehr erreichbar darstellen; d) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Start-ups als nicht mehr erreichbar darstellen; oder/und e) sie/er von anderer Seite eine EU-rechtlich relevante Förderung erhält.