Grundsätzlich sollte langfristig eine Vollzeittätigkeit im Start-up angestrebt werden. Wir wollen zur Reduzierung der Risiken auch Gründungen unterstützen, die noch nicht sofort „alles auf eine Karte“ setzen, indem zum Beispiel das bestehende Arbeitsverhältnis noch in Teilzeit weitergeführt werden kann. Die mögliche Inanspruchnahme der personenbezogenen Fördermittel reduziert sich anteilsbezogen entsprechend. Eine Teilzeittätigkeit seitens Gründerpersonen begründen Sie bitte in den Antragsunterlagen.
Die Förderung sieht vor, das Gründungsteam finanziell zu unterstützen. Um eine Vollzeittätigkeit im Start-up zu ermöglichen, kann für die jeweiligen Personen die Förderung eines Beitrages zum Lebensunterhalt mit bis zu 2.000 Euro monatlich für 24 Monate beantragt werden. Der Betrag bezieht sich personenbezogen jeweils auf ein Vollzeitäquivalent von 160 Stunden pro Monat; bei einer Teilzeittätigkeit kann der entsprechende Bruchteil angesetzt werden. Sind im Unternehmen arbeitsvertraglich höhere Bezüge vereinbart, kann sich die DBU in begründeten Fällen bis zur o. g. Höhe an diesen Kosten des Unternehmens beteiligen. Der nicht geförderte Anteil ist der DBU als Eigenanteil nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass es in keinem Fall zu einem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der DBU kommt. Empfehlenswert ist die Beantragung dieser monatlichen Beiträge für zwei oder mehr Personen. Feste Vorgaben, wie viele Personen gefördert werden dürfen, macht die DBU nicht.
Es können auch Sachkosten und Fremdleistungen gefördert werden. Diese Kosten sollten jedoch von der Gesamtsumme (maximal 125.000 Euro) den kleineren Teil darstellen.
Die Fördermittel (insgesamt maximal 125.000 Euro) werden an das Unternehmen ausgezahlt. Ab Erhalt des Förderbescheids wird eine regelmäßige Auszahlung (i. d. R. quartalsweise Raten) vorgesehen. Die Verwendung der Mittel muss gegenüber der DBU-Verwendungsprüfung nachgewiesen werden.