Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden von der DBU nicht bearbeitet. Sollten sich im Laufe des Bewerbungsprozesses aber entscheidungsrelevante Neuerungen ergeben, können entsprechende Unterlagen in vorheriger Absprache mit der DBU nachgereicht werden.
Die Annahme der Förderung verpflichtet die Gründer*innen, 1) die Förderleitlinien der DBU einzuhalten; 2) ihre/seine Arbeitskraft mit regelmäßig 40 Stunden pro Woche (Teilzeit anteilsmäßig analog) auf das im Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren; 3) die DBU unverzüglich zu informieren, wenn a) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird; b) dem Start-up Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht; c) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee/des Geschäftsmodells/des Gründungszwecks als nicht mehr erreichbar darstellen; d) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Start-ups als nicht mehr erreichbar darstellen; oder/und e) sie/er von anderer Seite eine EU-rechtlich relevante Förderung erhält.
Grundsätzlich sollte langfristig eine Vollzeittätigkeit im Start-up angestrebt werden. Wir wollen zur Reduzierung der Risiken auch Gründungen unterstützen, die noch nicht sofort „alles auf eine Karte“ setzen, indem zum Beispiel das bestehende Arbeitsverhältnis noch in Teilzeit weitergeführt werden kann. Die mögliche Inanspruchnahme der personenbezogenen Fördermittel reduziert sich anteilsbezogen entsprechend. Eine Teilzeittätigkeit seitens Gründerpersonen begründen Sie bitte in den Antragsunterlagen.
Grundsätzlich sind eine Mehrfachförderung sowie eine parallele DBU-Förderung zu anderen Förderprogrammen nicht möglich. Bitte erklären Sie schriftlich und verbindlich, ob für ein teilidentisches oder ein ähnliches Vorhaben bei anderen Institutionen Fördermittel bewilligt wurden bzw. beantragt wurden, sind oder werden sollen. Wir prüfen dann im Einzelfall, ob und in welcher Höhe wir Sie fördern können. Eine DBU-Förderung nach Auslaufen der Förderung durch Dritte ist erlaubt. Oft hatten die Gründer*innen DBU-geförderter Start-ups zuvor z. B. eine Exist-Förderung.
In der Green Start-up-Förderung werden folgende Vorhaben grundsätzlich nicht gefördert: