Alle Bewerbungen, die nach vollständigem Upload im DBU-Online-System eine Upload-Bestätigung erhalten haben, bearbeitet die DBU mit Hochdruck in der Reihenfolge des Eingangs. Bewerbungen können Sie jederzeit gerne einreichen. Der Evaluierungsprozess ist zeitintensiv, weshalb es zu Verzögerungen kommen kann. Die Green Start-up-Förderung ist ein Wettbewerb, bei dem sich die bessere, vielversprechendere Bewerbung gegen die anderen Bewerbungen durchsetzt – auch dann, wenn diese selbst sehr gut sind. In einem solchen dynamischen Bewertungsprozess steht deshalb erst sehr spät fest, wer gefördert wird und wer nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es deshalb dauern kann, bis Sie von uns eine Rückmeldung erhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb von drei Monaten nach Einreichung von uns gehört haben sollten. Wir bedanken uns für Ihre Geduld, mit der sie messbar zur Beschleunigung des Verfahrens für alle beitragen, und bitten Sie, sich erst bei uns zu melden, wenn die drei Monate ohne Rückmeldung verstrichen sein sollten.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden von der DBU nicht bearbeitet. Sollten sich im Laufe des Bewerbungsprozesses aber entscheidungsrelevante Neuerungen ergeben, können entsprechende Unterlagen in vorheriger Absprache mit der DBU nachgereicht werden.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Sie müssen keine besonderen Abgabetermine beachten. Wir raten Ihnen jedoch, sich frühzeitig zu bewerben. Sie müssen mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung rechnen. Zudem gibt es einen starken Wettbewerb um die Fördermittel.
Die Annahme der Förderung verpflichtet die Gründer*innen, 1) die Förderleitlinien der DBU einzuhalten; 2) ihre/seine Arbeitskraft mit regelmäßig 40 Stunden pro Woche (Teilzeit anteilsmäßig analog) auf das im Förderantrag bzw. dem Arbeitsplan beschriebene Vorhaben zu konzentrieren; 3) die DBU unverzüglich zu informieren, wenn a) das Förderprojekt unterbrochen oder abgebrochen wird; b) dem Start-up Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz droht; c) Umstände eintreten, die eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee/des Geschäftsmodells/des Gründungszwecks als nicht mehr erreichbar darstellen; d) Umstände eintreten, die die ökologische bzw. nachhaltige Wirkung des Start-ups als nicht mehr erreichbar darstellen; oder/und e) sie/er von anderer Seite eine EU-rechtlich relevante Förderung erhält.
Die inhaltliche Bewertung durch die Fachbereiche erfolgt nach Abgabe der Antragsunterlagen zunächst ausschließlich auf dieser Basis – dies begründet sich zum einen in der Gleichbehandlung der eingereichten Bewerbungen als auch in der hohen Zahl der Einreichungen zur Green Start-up-Förderung. Sehen Sie bitte von Anfragen zur inhaltlichen Vorabprüfung ab. Stellen Sie zunächst einen vollständigen Online-Antrag und warten Sie eine Rückmeldung hierzu ab.