Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Sie müssen keine besonderen Abgabetermine beachten. Wir raten Ihnen jedoch, sich frühzeitig zu bewerben. Sie müssen mit mehreren Monaten bis zur Förderentscheidung rechnen. Zudem gibt es einen starken Wettbewerb um die Fördermittel.
Ja, die Green Start-up-Förderung wird grundsätzlich als De-minimis-Beihilfe entsprechend der Allgemeinen De-minimis-Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 2023/2831 vom 13.12.2023 (ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023, ELI: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2831/oj) gewährt. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. De-minimis-Beihilfen dürfen erst gewährt werden, nachdem über eine Eigenerklärung der Antragstellenden sichergestellt ist, dass dadurch der Betrag der dem betreffenden Unternehmen insgesamt gewährten De-minimis-Beihilfen diesen Höchstbetrag von 300.000 € in drei Jahren nicht übersteigt. Bitte beachten Sie: Nicht jede Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Die Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fällt unter die beihilferechtlichen Regelungen der EU. Die Förderleitlinien wurden daher bei der EU-Kommission notifiziert. In der Praxis bedeutet die Einstufung der Fördermittel als Beihilfen, dass die Zulässigkeit von Fördervorhaben zunächst am Maßstab des europäischen Beihilferechts zu messen ist. Die Green Start-up-Förderung wird regelmäßig als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Grundsätzlich sollte langfristig eine Vollzeittätigkeit im Start-up angestrebt werden. Wir wollen zur Reduzierung der Risiken auch Gründungen unterstützen, die noch nicht sofort „alles auf eine Karte“ setzen, indem zum Beispiel das bestehende Arbeitsverhältnis noch in Teilzeit weitergeführt werden kann. Die mögliche Inanspruchnahme der personenbezogenen Fördermittel reduziert sich anteilsbezogen entsprechend. Eine Teilzeittätigkeit seitens Gründerpersonen begründen Sie bitte in den Antragsunterlagen.
Die Förderung sieht vor, das Gründungsteam finanziell zu unterstützen. Um eine Vollzeittätigkeit im Start-up zu ermöglichen, kann für die jeweiligen Personen die Förderung eines Beitrages zum Lebensunterhalt mit bis zu 2.000 Euro monatlich für 24 Monate beantragt werden. Der Betrag bezieht sich personenbezogen jeweils auf ein Vollzeitäquivalent von 160 Stunden pro Monat; bei einer Teilzeittätigkeit kann der entsprechende Bruchteil angesetzt werden. Sind im Unternehmen arbeitsvertraglich höhere Bezüge vereinbart, kann sich die DBU in begründeten Fällen bis zur o. g. Höhe an diesen Kosten des Unternehmens beteiligen. Der nicht geförderte Anteil ist der DBU als Eigenanteil nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass es in keinem Fall zu einem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der DBU kommt. Empfehlenswert ist die Beantragung dieser monatlichen Beiträge für zwei oder mehr Personen. Feste Vorgaben, wie viele Personen gefördert werden dürfen, macht die DBU nicht.
Es können auch Sachkosten und Fremdleistungen gefördert werden. Diese Kosten sollten jedoch von der Gesamtsumme (maximal 125.000 Euro) den kleineren Teil darstellen.
Die Fördermittel (insgesamt maximal 125.000 Euro) werden an das Unternehmen ausgezahlt. Ab Erhalt des Förderbescheids wird eine regelmäßige Auszahlung (i. d. R. quartalsweise Raten) vorgesehen. Die Verwendung der Mittel muss gegenüber der DBU-Verwendungsprüfung nachgewiesen werden.
Die Förderung richtet sich vorwiegend an Unternehmen, insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH, AG). Das Bewilligungsschreiben wird an das Unternehmen gerichtet. Auch eine gGmbH ist grundsätzlich förderfähig. Vereine können in der Green Start-up-Förderung hingegen nicht gefördert werden, aber ggf. in der regulären DBU-Projektförderung.
In der Green Start-up-Förderung werden folgende Vorhaben grundsätzlich nicht gefördert:
Die inhaltliche Bewertung durch die Fachbereiche erfolgt nach Abgabe der Antragsunterlagen zunächst ausschließlich auf dieser Basis – dies begründet sich zum einen in der Gleichbehandlung der eingereichten Bewerbungen als auch in der hohen Zahl der Einreichungen zur Green Start-up-Förderung. Sehen Sie bitte von Anfragen zur inhaltlichen Vorabprüfung ab. Stellen Sie zunächst einen vollständigen Online-Antrag und warten Sie eine Rückmeldung hierzu ab.
Die Green Start-up-Förderung richtet sich insbesondere an junge Unternehmen, die in einer frühen Phase sind und noch Unternehmensstrukturen aufbauen. Es handelt sich hierbei um eine 100%-Förderung und De-minimis-Beihilfe; ein Eigenanteil wird nicht vorausgesetzt.
Die Projektförderung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bereits weiterentwickelt sind. Für Unternehmen, GbR-/BGB-Gesellschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen und sonstige Einrichtungen können über die Projektförderung in der Regel 50% der Projektkosten gefördert werden; ein Eigenanteil wird vorausgesetzt.
Mit der Green Start-up-Förderung unterstützen wir Start-ups, die umweltentlastende, innovative und wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entwickeln. Die Förderung sieht im Wesentlichen vor, ein Gründungsteam finanziell und ideell zu unterstützen, um eine Vollzeittätigkeit im Start-up zu ermöglichen.