Promotionsstipendium: Frederick Qasem

‚Natur auf Zeit‘ als naturschutzrechtliches Konzept zum Schutz der biologischen Vielfalt – Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsperspektiven

Das Naturschutzrecht setzt Fehlanreize. So führen Flächennutzer*innen während der zeitweisen Nutzungseinschränkung oder -unterbrechung sog. Verhinderungsmaßnahmen durch. Während der Nutzungsunterbrechung oder -einschränkung können sich geschützte Arten ansiedeln oder gesetzlich geschützte Biotope entstehen. Dies hat zur Folge, dass aufgrund naturschutzrechtlicher Ge- und Verbote die ehemalige Nutzung nicht ohne Weiteres wiederaufgenommen werden kann. Da Flächennutzer*innen ein Interesse an der reibungslosen Wiederaufnahme der Nutzung haben, kommen sie der Ansiedlung geschützter Arten oder Entstehung gesetzlich geschützter Biotope etwa durch das Austragen von Pestiziden, das Aufstellen von Zäunen, Planieren sowie durch intensives Mähen oder Pflügen zuvor.

Diesen Befund versucht die Gesetzgebung durch eine Reihe von Vorschriften zu korrigieren, die allesamt „Natur auf Zeit“ aufgreifen sollen. Die Dissertation nimmt das hierbei zentrale und am 1. März 2022 in Kraft getretene Insektenschutzgesetz zum Anlass, „Natur auf Zeit“ einer umfassenden und grundlegenden rechtswissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen.

AZ: 20022/050

Zeitraum

01.01.2023 - 31.03.2026

Institut

Universität Greifswald Lehrstuhl für Verwaltungs- und Umweltrecht Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)

Betreuer

Prof. Dr. Sabine Schlacke