Projekt 21638/01

Modellvorhaben: Ufer- und Gartengestaltung im Liebermann-Garten/Berlin unter Naturschutzgesichtspunkten

Projektträger

Max-Liebermann-Gesellschaft Berlin e. V.
Colomierstr. 3
14109 Berlin
Telefon: 030/80583830

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Die desolate Uferbefestigung aus Betondielen in einem historischen Garten soll unter Berücksichtigung ökologischer und denkmalpflegerischer Aspekte erneuert werden. Wegen des starken Verkehrs auf dem Großen Wannsee ist eine Uferböschung mit Befestigung aus Faschinen nicht realisierbar. Deshalb und wegen des Höhenunterschiedes zwischen Gartenniveau und Seegrund wird eine Spundwand mit davor gesetzter Natursteinmauer realisiert. In Teilbereichen wird vor der Mauer eine durch Pfahlreihen geschützte Sandaufschüttung zur Ansiedlung von Röhricht hergestellt. Die gebaute Ufermauer entspricht den denkmalpflegerischen Anforderungen, die Pflanzung von Röhricht dient einem naturnahen Uferausbau. Die Uferbefestigung soll als Vorbild für Sanierungsmaßnahmen in anderen denkmalgeschützten Gärten mit gleicher Problematik dienen.
Die im Garten auf Grund von langjähriger Befahrung verdichteten Vegetationsflächen sind instand zu setzen, mit Betonplatten befestigte Flächen zu entsiegeln. Im Zuge der denkmalgerechten Wiederherstellung sind Wege mit wassergebundener Decke herzustellen und die Vegetationsflächen mit abwechslungsreichen Pflanzungen aufzuwerten.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenAls vorbereitende Arbeiten wurden ein Bootssteg, diverse Betonfundamente und die desolate Ufermauer abgebrochen. Eine Spundwand ist zur Befestigung des Ufers einzubauen. Aus gestalterischen Gründen wird eine Ufermauer aus Granitsteinen davor gesetzt. Pfahlreihen zur Reduzierung des Wellenschlags werden im Abstand von ca. 7 m vor der Uferlinie eingerammt und dahinter Sandaufspülungen zur Bepflanzung mit Röhricht eingebracht. Die Arbeiten sind von der Seeseite auszuführen. Die Maßnahmen entsprechen dem Röhrichtschutzprogramm des Landes Berlin.
Entsiegelung befestigter Flächen sowie Erneuerung stark beanspruchter Vegetationsflächen und Herstellung von Neupflanzungen dienen sowohl zur ökologischen Aufwertung des Areals wie der denkmalgerechten Instandsetzung des Gartens, der von nationaler Bedeutung ist.


Ergebnisse und Diskussion

Die einsturzgefährdete Ufermauer wurde als Spundwand mit Natursteinverkleidung erneuert. Zur Verbesserung der ökologischen Situation kam die Sandanschüttung mit Pfahlreihe und Anpflanzungen zur Ausführung. Wegen einer weiterhin ungeklärten Grundstückssituation konnte ein 10 m langer Abschnitt der Uferlinie nicht bearbeitet werden. Dies schränkt die Wirksamkeit hinsichtlich der Entwicklungspotentiale von Vegetation und Fauna ein, da hierdurch die Anbindung an den vor dem nördlichen Grundstück vorhandenen Rest eines Schilfstreifens nicht hergestellt werden konnte. Die Realisierung dieses Ab-schnittes ist jedoch vorgesehen, sobald die Geländearrondierung abgeschlossen ist.

Im Frühjahr 2007 konnte bereits ein recht guter Spontanaufwuchs in den nur flach überspülten Uferbereichen festgestellt und ein erstaunlich reicher Besatz an Jungfischen beobachtet werden. Dies verdeutlicht die Entwicklungschancen des Uferbereichs nach Abschluss der Maßnahme. Der sich aus der Initialpflanzung entwickelnde Schilfstreifen wird den Garten hervorragend in das Landschaftsbild einbinden und gleichzeitig die Gestalt- und Erlebnisvielfalt des Liebermann-Gartens erhöhen.

Der Ausbau einer defekten Sickergrube, die Entfernung von Betonplattenbelägen sowie die großflächige Bodenverbesserung und -lockerung in ufernahen Bereichen, die bis 2002 von Schwerlastfahrzeugen zum Transport von Booten befahren wurden, dienen zur Qualifizierung der Entwicklungschancen der wertvollen Pflanzungen im denkmalgeschützten Garten. Neue Wege kamen als wassergebundene Decken mit Kiesabstreuung nach historischem Vorbild zur Ausführung. Zur Sicherstellung der behindertengerechten Erschließung wurden nur im hausnahen Bereich Mosaikpflasterflächen hergestellt.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Der Garten Liebermann ist gemeinsam mit dem zum Museum hergerichteten Landhaus des Künstlers öffentlich zugänglich. Die Ufersituation bildet einen wesentlichen Teil der Gartenanlage. Bei Führungen, die Mitglieder der Max-Liebermann-Gesellschaft Berlin e. V. leiten, werden die durchgeführten Maßnahmen erläutert und auf die besondere Situation am Ufer mit dem sich noch weiter entwickelnden Schilf-gürtel hingewiesen.


Fazit

Die Sanierung der Ufermauer im Garten von Max Liebermann zeigt in beispielhafter Weise auf, wie denkmalpflegerische Belange mit Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushalts gemeinsam realisiert werden können. Dabei sind die gegebenen Voraussetzungen an einer stark befahrenen Seenkette als besonders schwierig anzusehen. Die realisierte Maßnahme soll auch für die benachbarten Grundstücke, deren Gartenanlagen ebenfalls unter Denkmalschutz stehen und bei welchen z. T. ebenfalls in Kür-ze Sanierungsmaßnahmen anstehen, als wegweisendes Vorbild dienen. Ufermauern aus Naturstein werden jedoch nur an den flachen Uferbereichen des westlichen Großen Wannsees, des Kleinen Wannsees und des Tegeler Sees realisierbar sein. An den Steilufern des östlichen Großen Wannsees und am Westufer der Havel in Spandau können die Höhenunterschiede nur mittels Spundwänden gefasst werden. Jedoch kann auch dort der vorgesehene Uferverbau durch die zu erzielende Beruhigung des Wel-lengangs und die Schaffung einer Röhrichtzone Rückzugsgebiete für die Fauna und Entwicklungs-potentiale für die Ufervegetation bieten.

Die bereits bis zum Sommer 2007 festzustellenden positiven Entwicklungen, d. h. der Pflanzenzuwachs im Bereich der Sandaufschüttung, die spontane Ansiedlung von Pflanzen im Bereich der Steinschüttung, der Jungfischbesatz sowie der sich weiter ausbreitende Teichmummelbestand lassen die Erneuerung der Ufermauer in ihrer gewählten Form als beispielhaft und ökologisch wirksam bewerten.

Lediglich die wegen der ungelösten Grundstücksverhältnisse nicht mögliche Realisierung der Ufermauer und Röhrichtanpflanzung über den gesamten Grundstücksverlauf stellt derzeit noch eine Einschränkung der Maßnahme dar. Jedoch wird bei entsprechenden Voraussetzungen die Ufergestaltung in der sich bewährten Bauweise zu vervollständigen sein und dann zu dem gewünschten Erfolg sowohl in ästhetischer, denkmalverträglicher und ökologisch relevanter Hinsicht führen.

Übersicht

Fördersumme

125.000,00 €

Förderzeitraum

16.03.2004 - 16.03.2007

Bundesland

Berlin

Schlagwörter

Kulturgüter
Naturschutz