Projekt 20629/01

Europäisierung des Umweltrechts und ihre Auswirkung auf die Wirtschaft

Projektträger

Brandenburgische Technische Universität CottbusLehrstuhl f. Staats-, Verwaltungs- und Umweltrecht
Universitätsplatz 3 - 4
03044 Cottbus
Telefon: 0355/692116

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Die Europäisierung des Umweltrechts spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die nationale Umweltgesetzgebung. Neue Konflikte zwischen europäischem und deutschem Umweltrecht sind gegenwärtig in den Bereichen Immissionsschutzrecht und Umwelthaftungsrecht vorprogrammiert, betrachtet man die Richtlinienvorschläge der EU zur Umwelthaftung sowie zum Emissionszertifikatehandel in Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll. Eine gesonderte Betrachtung bilden die bisherigen Bemühungen der künftigen östlichen Beitrittsländer, insb. Polens, im Hinblick auf eine europarechtsgerichtete Umweltrechtsgesetzgebung.


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenErfasst werden soll zunächst der aktuelle Stand der Europäisierung des Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzungsbemühungen des deutschen Gesetzgebers. Eine ausführliche Betrachtung erfahren hier die EU-Gesetzgebungsbemühungen zum Erlass einer Umwelthaftungsrichtlinie sowie die damit verbundenen Kompatibilitätsfragen bei europäischem und deutschem Umweltrecht. Unter den Gesichtspunkten der Kompatibilität und Harmonisierung europarechtlicher Vorgaben und deutschem Umweltrecht wird der EG-Vorschlag zu einer Richtlinie zum Emissionszertifikatehandel erörtert. In einem zweiten Komplex werden die möglichen Auswirkungen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf die deutsche Wirtschaft und die hiermit verbundenen Konsequenzen untersucht. Gerade hier stellt sich für Unternehmen und Versicherer die zentrale Frage nach der künftigen Versicherbarkeit von reinen Ökoschäden, deren Einbindung in der von der EU vorgesehenen Form in das Umwelthaftungsrecht bislang dem deutschen Rechtssystem fremd ist. Abschließend soll sich mit der Frage am Beispiel Polens beschäftigt werden, inwieweit die künftigen östlichen Beitrittsländer im Umweltrecht gesetzgeberische Vorbereitungen im Hinblick auf europäische Regelwerke und Vorgaben getroffen haben. Die dargestellten Problemstellungen, Fragen und Auswirkungen auf Gesetzespolitik und wirtschaftliche Praxis sowie mögliche Lösungen sollen in einem gemeinsamen Symposium von DBU/dem Lehrstuhl des Antragstellers unter Einbindung des Verlags Recht und Wirtschaft, Heidelberg, präsentiert werden.


Ergebnisse und Diskussion

Die gesetzten Ziele des Vorhabens wurden erreicht. Die fortschreitende Europäisierung des deutschen Umweltrechts bedingt ein grundsätzliches Umdenken deutscher Umweltpolitik. Das dieser Umweltpolitik traditionell zugrundeliegende Umweltordnungsrecht ist durch flexible Umweltschutzelemente zu ergän-zen, wobei zunehmend Implementierungsprobleme auftreten. Aktuellster Beispielsfall ist hier die geplante EU-Umwelthaftungsrichtlinie, wonach - nach deutschem Umweltrecht ein Novum - gerade auch für sog. Ökoschäden in unterschiedlicher Intensität gehaftet werden soll. Bedeutsam für die Unternehmen ist hier im Hinblick auf die Risikovorsorge die Frage der Versicherbarkeit solcher Schäden, für die Versi-cherer die dazu korrespondierende Frage der Risiko- und damit Prämienkalkulation. Der EU-Richtlinienvorschlag bleibt in seiner konkreten Ausgestaltung einerseits weit hinter deutschem Umweltrecht zurück, andererseits geht er wesentlich darüber hinaus. Tragfähige Versicherungslösungen, gera-de auch aus dem Blickwinkel der Unternehmen, sind nicht in Sicht. Unter Berücksichtigung und Beobachtung des Gesetzgebungsverlaufs auf EU-Ebene, wonach nach dem - von Deutschland im Übrigen nicht mitgetragenen - Kompromiss des Umweltrates vom 13.06.2003 in Kürze mit der Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes des Rates und einer zweiten Lesung im EP zu rechnen ist, ist eine künftige Implementierung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie im deutschen Umweltrecht schwierig. Es kann sich angesichts der öffentlich-rechtlichen Struktur der EU-Richtlinie nur um ein dem Umweltverwaltungsrecht zuzurechnendes nationales Gesetz handeln. Für deutsche Unternehmen wird damit der Haftungsrah-men erheblich erweitert. Weiteres zentrales Beispiel für eine - problematische - Implementierung euro-päischen Umweltrechts in geltendes deutsches Umweltrecht ist der EU-Richtlinienvorschlag zum Emis-sionsrechtehandel, der - ausgehend von den Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll - die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in Form eines speziellen Handlungssystems zum Gegenstand hat. Hier bestehen auch nach dem Kompromiss der EU-Umweltminister vom 09.12.2002 erhebliche Kompatibilitätsprobleme im Hinblick auf deutsche Umweltschutzinstrumente, vor allem hinsichtlich des Instruments der freiwilligen Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Eine Implementierung der Vorgaben in dem Richtlinienvorschlag im deutschen Umweltrecht ist deshalb - auch in Form eines lediglich ergänzenden flexiblen neuen Umweltschutzinstruments - ohne weiteres nicht mög-lich. Aus Sicht betroffener deutscher Unternehmen kann die Implementierung des vorgesehenen Systems in der gegenwärtigen Fassung Wettbewerbsverzerrungen mit unerwünschten ökonomischen Effekten bewirken, wodurch zugleich die ökologischen Zielsetzungen - Reduzierung des CO2-Ausstoßes - verfehlt werden.
Hält der europäische Gesetzgeber an seiner Europäisierungsstrategie der Mitgliedstaaten fest, wovon auszugehen ist, werden die künftigen Beitrittsländer aus Mittel- und Osteuropa ihre Umweltrechtssysteme grundlegend überdenken und Änderungen zuführen müssen. Wie das Beispiel Polens, eines der wichtigsten Partnerländer Deutschlands in Europa, zeigt, gibt es hier ein zwar ausdifferenziertes Umweltrechtssystem, dem aber teilweise völlig andere Strukturen wie dem europäischen und auch dem deutschen Umweltrecht zugrunde liegen. In diesem Zusammenhang sind die bisherigen polnischen Verwaltungsstrukturen nicht geeignet, europäische Umweltschutzgesetzgebung im Falle der Umgestal-tung polnischen Umweltschutzrechts zwecks Anpassung an europarechtliche Vorgaben in Vollzug zu setzen.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

Vorbereitende Publikation auf die Thematik: Knopp/Rütz, EWS, Beilage 3 zu Heft 8/2002; Symposium Neues Europäisches Umwelthaftungsrecht und seine Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, Februar 2003 an der BTU Cottbus; Tagungsband z. Symposium, Buchprojekt, Werbung in Fachzeitschriften.


Fazit

Die Europäisierung des Umweltrechts der Mitgliedstaaten ist bei weitem noch nicht abgeschlossen, vielmehr steigen die Gesetzgebungsaktivitäten auf europäischer Ebene, insbesondere in Form von Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind, stetig. Aktuelle Beispiele sind die geplanten EU-Richtlinien zur Umwelthaftung und zum Emissionsrechtehandel. Keine anderen EU-Vorhaben in jüngster Zeit haben zu so intensiven und kontrovers geführten Diskussionen in Wissenschaft und Praxis geführt. Angesichts der Vorhaben auf europäischer Ebene und der Umsetzungsprobleme, die sich aus Sicht des deutschen Umweltrechts stellen, ist eine grundlegende Neuordnung der bisherigen Strukturen deutschen Umweltrechts auf mittel- und langfristige Sicht hinaus zu erwägen, sollte Deutschlands Ein-fluss in den entsprechenden EU-Gesetzgebungsgremien nicht wieder zunehmen

Übersicht

Fördersumme

78.870,00 €

Förderzeitraum

01.10.2002 - 01.04.2003

Bundesland

Brandenburg

Schlagwörter

Umweltkommunikation