Projekt 04082/01

Möglichkeiten der Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege des Grundeigentums in der Kulturlandschaft in den kommenden Jahren durch Maßnahmen der Grundeigentümer selbst

Projektträger

Zentralverband der Jagdgenossenschaften undEigenjagden in Niedersachsen e. V.
Warmbüchenstr. 3
30159 Hannover
Telefon: 0511/3670441

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

Die Umsetzung von Landschaftspflege und -entwicklung ist gekennzeichnet durch Mängel in der Organisation und Finanzierung aber v.a. auch durch Akzeptanzprobleme bei den Grundeigentümern.
Wesentliche Ziele des Projektes sind die verstärkte Einbindung der Grundeigentümer in Planung und Durchführung von Landschaftspflege und -entwicklung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Vertragsnaturschutzes. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Vordergrund:
Wie läßt sich die Teilnahmebereitschaft der Grundeigentümer erhöhen und unter welchen Voraussetzungen wären Grundeigentümer bereit, Landschaftspflegemaßnahmen durchzuführen, bzw. eigene Flächen für eine naturnahe Landschaftsentwicklung zur Verfügung zu stellen?
Wie lassen sich Jagdgenossenschaften als Träger von Flächen bzw. als Koordinatoren von Landschaftspflegeprojekten gewinnen ?


Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenModellprojekte in zwei Testgebieten: In zwei Testgebieten im Landkreis Cuxhaven und im Landkreis Holzminden wurden Schwerpunktbereiche eingegrenzt, wo konkret versucht wurde, Grundeigentümer an der Planung und Durchführung von Landschaftspflege zu beteiligen, um auf diese Weise deren Handlungsspielräume in diesem Bereich auszuloten.
Fragebogen an die niedersächsischen Landkreise: Mit Hilfe eines an die Landkreise gerichteten Fragebogens sollte ein landesweiter Überblick über Umsetzungsprobleme des Naturschutzes erhalten werden. Alle Fragestellungen bezogen sich direkt oder indirekt auf Möglichkeiten einer stärkeren Einbindung der Grundeigentümer bzw. Jagdgenossenschaften in die Koordination und Durchführung von Landschaftspflege und -entwicklung.
Durch den ZJEN betreute Diplomarbeiten: In Kooperation mit dem Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover unterstützte der ZJEN drei Diplomarbeiten, die sich mit den Umsetzungsbedingungen der Grünlandextensivierung im Land Kehdingen, der Wümmeniederung und in den Meerbruchwiesen am Steinhuder Meer befaßten. Besonders wichtige Aspekte waren dabei Organisationsmodelle und Kosten des Vertragsnaturschutzes sowie Möglichkeiten von Nullpachtverträgen für die Grünlandextensivierung.


Ergebnisse und Diskussion

Die in Niedersachsen für Naturschutz und Landschaftspflege vorgesehene Finanzausstattung reicht bei weitem nicht aus, um den erforderlichen Landschaftspflegebedarf abzudecken. Ein positives Ergebnis der Fragebogenaktion war dagegen, daß schon jetzt die Landwirte und Grundeigentümer bei zahlreichen Pflegemaßnahmen die Hauptakteure sind. Insbesondere bei der Grünlandpflege und der Gehölzpflanzung und -pflege bringt diese Personengruppe den nötigen Sachverstand und die logistischen Voraussetzungen mit. Zwei Drittel der Landkreise wünschen sich allerdings noch bessere Kontaktmöglichkeiten zu den Grundeigentümern.
In den Testgebieten zeigte sich, daß durch Kommunikationshilfe vor Ort und den Abbau von Berührungsängsten die Handlungsspielräume noch erheblich zu erweitern sind. Insbesondere bei der Gehölzpflege sind die Grundeigentümer am ehesten bereit, auf vollständigen finanziellen Ausgleich der Aufwendungen zu verzichten, wenn die Maßnahmen ideell honoriert werden und nicht auf rechtliche Probleme stoßen.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, daß bei den Grundeigentümern prinzipiell eine hohe Bereitschaft besteht, in Aufgabenfeldern von Naturschutz und Landschaftspflege selbst tätig zu werden. Die vielfältige Kompetenz der Jagdgenossenschaften bzw. Grundeigentümer läßt sich für den Naturschutz nutzbar machen.
Für Jagdgenossenschaften und Grundeigentümer lassen sich folgende Aufgabenfelder in der Landschaftspflege und -entwicklung benennen:
· A: Trägerschaft von Flächen durch Jagdgenossenschaften
Bislang selten praktiziert. Hohes Potential bei Kompensationsflächen und Restflächen aus der Flurbereinigung. Der ZJEN startete diesbezüglich erfolgversprechende Pilotprojekte im Landkreis Nienburg.
· B: Betreuungs- und Pflegeverträge mit Jagdgenossenschaften bzw. Grundeigentümern (z.B. gemäß § 29 (3) und § 61 NNatG)
Bislang selten praktiziert, aber v.a. in Verbindung mit A sehr ausbaufähig.
· C: Eigenverantwortliche Bereitstellung bzw. Umwidmung von Flächen
Wird tlw. schon unter hegerischen Aspekten praktiziert. Bei Verbesserung der Anreize und Minimierung rechtlicher Nachteile ist dieses Aufgabenfeld noch sehr entwicklungsfähig.
· D: Koordination bzw. Durchführung von Maßnahmen
Grundeigentümer zählen jetzt schon zu den Hauptakteuren der Landschaftspflege. Ausbaufähig in Verbindung mit A-C.


Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation

· Abschlußdokumentation bestehend aus Abschlußbericht; Anlagenband I (Modellprojekte in zwei Testgebieten) Anlagenband II (Fragebogenaktion an die niedersächsischen Landkreise); Kurzfassung.
· Vorträge bei Kreisgruppen des ZJEN, beim UNB-Treffen des Nds. Landkreistages, bei der Alfred-Toepfer-Akademie
· Berichte bzw. Meldungen in zahlreichen Tageszeitungen des Landes, in Natur und Landschaft, Niedersächsischer Jäger etc.


Fazit

Grundeigentümer haben schon immer in Eigenregie Aufgaben der Landschaftspflege übernommen. Zu einem hohen Know-how in der praktischen Durchführung der Maßnahmen gesellt sich das ausgeprägte Eigeninteresse, für die Pflege und Entwicklung der Natur in der heimatlichen Umgebung Sorge zu tragen. Der ZJEN hat als Ausfluß der Studie mit seiner Stiftung Kulturlandpflege ein Instrument geschaffen, um dieses Handlungspotential noch stärker zu aktivieren sowie handlungsbereiten Grundeigentümern eine organisatorische Plattform und ständig verfügbare Ansprechpartner vor Ort zu bieten. Sie soll in enger Kooperation mit den Landkreisen bei allen Planungen im ländlichen Raum als Transmissionsriemen zu den Hauptbetroffenen von Naturschutz und Landschaftspflege, den Grundeigentümern, fungieren. Die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes kann nur dann gelingen, wenn auf seiten der Grundeigentümer eine möglichst hohe Akzeptanz, Mitwirkungsmöglichkeit und Eigenverantwortlichkeit gewährleistet sind.

Übersicht

Fördersumme

90.139,74 €

Förderzeitraum

01.11.1995 - 03.08.1998

Bundesland

Niedersachsen

Schlagwörter

Landnutzung
Naturschutz