{"id":53252,"date":"2026-01-27T10:50:30","date_gmt":"2026-01-27T09:50:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20002-348\/"},"modified":"2026-01-27T10:50:32","modified_gmt":"2026-01-27T09:50:32","slug":"20002-348","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20002-348\/","title":{"rendered":"Marktorientierung im Naturschutz? Institutionen\u00f6konomische Analyse von Ausgleichsmechanismen in der Eingriffsregelung in Deutschland und den USA"},"content":{"rendered":"<p>Gew\u00e4hrleistung des Ausgleichs in der EingriffsregelungGegenstand des Forschungsvorhabens sind das Kontroll- und Vollzugsdefizit in der Eingriffsregelung. Die Eingriffsregelung (verankert im BNatSchG und BauGB) besagt, dass Beeintr\u00e4chtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes (Eingriffe), die ein Investor zum Beispiel bei der Erschlie\u00dfung eines neuen Wohngebietes verursacht, vermieden werden m\u00fcssen. Unvermeidbare Eingriffe hingegen sind durch die \u00f6kologische Aufwertung einer Fl\u00e4che zu kompensieren (Ausgleich). M\u00f6gliche Ausgleichsma\u00dfnahmen sind die Renaturierung von Gew\u00e4ssern, das Anpflanzen von Geh\u00f6lzen etc. Soviel zum Gesetz, doch die Realit\u00e4t sieht ganz anders aus: Die Auflage der Kommune, die den Vorhabentr\u00e4ger verpflichtet, einen bestimmten \u00f6kologischen Ausgleich auf dem Eingriffsgrundst\u00fcck bereit zu stellen, wird oft nicht wie vorgeschrieben realisiert. Der Vorhabentr\u00e4ger hat i.d.R. kein eigenes Interesse an der Umsetzung und nur wenige Beh\u00f6rden f\u00fchren Umsetzungskontrollen durch. Selbst, wenn Kontrollen Vollzugsdefizite aufdecken, sind die Sanktions- und Durchsetzungsinstrumente relativ schwach und verursachen ihrerseits einen hohen Verwaltungsaufwand. Aus \u00f6konomischer Perspektive besteht das Problem demzufolge darin, dass Anreize f\u00fcr die erfolgreiche Umsetzung und langfristige Sicherung einer Ausgleichsma\u00dfnahme auf beiden Seiten (Vorhabentr\u00e4ger, Beh\u00f6rde) fehlen. Damit bleibt das Ziel der Eingriffsregelung, der Erhalt des Status quo an Funktionen und Werten des Naturhaushalts, systematisch unerreicht. M\u00f6gliche L\u00f6sungsans\u00e4tze haben sich sowohl in Deutschland, insbesondere seit 1998 mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung im BauGB, als auch in den USA entwickelt. W\u00e4hrend in Deutschland die Kommune den Ausgleich nun bereits vor dem Eingriff auf externen Fl\u00e4chen anstelle des Vorhabentr\u00e4gers in die Hand nehmen und sich die Kosten zur\u00fcckerstatten lassen kann (b\u00fcrokratischer Ansatz), hat sich in den USA ein kontrollierter Markt f\u00fcr Ausgleichsleistungen etabliert. In den USA werten zunehmend private Unternehmen Feuchtgebiete auf und verkaufen die auf diese Weise erwirtschafteten \u00d6kopunkte an Vorhabentr\u00e4ger (marktwirtschaftlicher Ansatz).Im Rahmen der Promotion werden die unterschiedlichen institutionellen Ausgestaltungen &#8211; Ausgleich durch den Vorhabentr\u00e4ger auf dem Eingriffsgrundst\u00fcck- Ausgleich durch die Kommune mittels Fl\u00e4chen- bzw. Ma\u00dfnahmenbevorratung (&#8220;\u00d6kokonto&#8221;)- Ausgleich durch Handel mit \u00d6kopunkten\u00f6konomisch analysiert, bewertet und auf ihre Vorteilhaftigkeit f\u00fcr die kommunale Praxis in Deutschland \u00fcberpr\u00fcft. Die Evaluationskriterien werden aus der Institutionen\u00f6konomie abgeleitet. Ziel der Arbeit ist es, Empfehlungen f\u00fcr die Ausgestaltung der Eingriffsregelung zu formulieren und langfristig einen Beitrag f\u00fcr den erfolgreichen Vollzug der Eingriffsregelung zu leisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gew\u00e4hrleistung des Ausgleichs in der EingriffsregelungGegenstand des Forschungsvorhabens sind das Kontroll- und Vollzugsdefizit in der Eingriffsregelung. Die Eingriffsregelung (verankert im BNatSchG und BauGB) besagt, dass Beeintr\u00e4chtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes (Eingriffe), die ein Investor zum Beispiel bei der Erschlie\u00dfung eines neuen Wohngebietes verursacht, vermieden werden m\u00fcssen. 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