{"id":52970,"date":"2026-01-27T10:48:56","date_gmt":"2026-01-27T09:48:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20007-920\/"},"modified":"2026-01-27T10:48:57","modified_gmt":"2026-01-27T09:48:57","slug":"20007-920","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20007-920\/","title":{"rendered":"Die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das Europ\u00e4ische Emissionshandelssystem &#8211; Eine Analyse der Ma\u00dfnahme im v\u00f6lkerrechtlichen Kontext"},"content":{"rendered":"<p>Internationaler Luftverkehr und EmissionshandelAm 20.12.2006 hat die Europ\u00e4ische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der eine dahingehende Ausweitung des Europ\u00e4ischen Emissionshandelssystems vorsieht, dass ab 2012 alle in Europa landenden und startenden und somit auch internationale Fl\u00fcge in selbiges einbezogen werden sollen. Hierdurch werden erstmals mobile Emissionsquellen einem Emissionshandelssystem unterworfen. Dies geht einher mit einer Ausweitung des Ankn\u00fcpfungspunkts europ\u00e4ischer bzw. nationaler dem Umweltschutz dienender Regelungen \u00fcber den rein innereurop\u00e4ischen Rechtsraum hinaus. Das System wird somit in einen internationalen und somit auch v\u00f6lkerrechtlich zu beurteilenden Kontext gestellt. Im Rahmen der Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob sich die geplante Ausweitung des Emissionshandelssystems auch in diesen internationalen Rechtsrahmen einpasst oder aber es zu einer Kollision mit von den Mitgliedsstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen oder v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen kommt. Hintergrund der Analyse ist, dass das europ\u00e4ische Vorhaben einen neuen Aspekt des sich seit l\u00e4ngerer Zeit immer weiter zuspitzenden Konflikts zwischen regionalen und internationalen L\u00f6sungsans\u00e4tzen f\u00fcr globale Umweltprobleme einerseits und den aus verschiedenen Gr\u00fcnden solchen L\u00f6sungen widerstreitenden Interessen einzelner Staaten andererseits darstellt. Insofern ist aber \u00fcber die konkrete Frage des Emissionshandels hinausgehend auch in die Untersuchung einzubeziehen, ob im V\u00f6lkerrecht bzw. konkret im Umweltv\u00f6lkerrecht inzwischen auch an gemeinsamen Werten orientierte allgemein verpflichtende v\u00f6lkerrechtliche Rechtss\u00e4tze bestehen, ohne dass hier\u00fcber zwangsl\u00e4ufig ein ausdr\u00fccklicher Konsens der Staatengemeinschaft bestehen muss. Ein solcher erweiterter Wertekanon k\u00f6nnte wenn auch wohl nicht eine Pflicht zum T\u00e4tigwerden so doch zumindest eine Rechtfertigung im Kollisionsfall begr\u00fcnden.  Ergebnis der Arbeit soll eine umfassende Analyse der bei der Ausweitung des Emissionshandelssystems auftretenden v\u00f6lkerrechtlichen Fragestellungen sein. In diesem Rahmen k\u00f6nnen dann die zu erwartenden Probleme dargestellt und L\u00f6sungswege bzw. bei festzustellenden Kollisionen eine etwaige Rechtfertigung aufgezeigt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Internationaler Luftverkehr und EmissionshandelAm 20.12.2006 hat die Europ\u00e4ische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der eine dahingehende Ausweitung des Europ\u00e4ischen Emissionshandelssystems vorsieht, dass ab 2012 alle in Europa landenden und startenden und somit auch internationale Fl\u00fcge in selbiges einbezogen werden sollen. Hierdurch werden erstmals mobile Emissionsquellen einem Emissionshandelssystem unterworfen. 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