{"id":52858,"date":"2026-10-23T12:50:53","date_gmt":"2026-10-23T10:50:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20009-035\/"},"modified":"2026-10-23T12:50:54","modified_gmt":"2026-10-23T10:50:54","slug":"20009-035","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20009-035\/","title":{"rendered":"Die Anwendbarkeit internationalen Rechts auf klimabezogene Konflikte &#8211; Zus\u00c3\u00a4tzlich eine rechtsphilosophische Perspektive &#8211;"},"content":{"rendered":"<p>KlimakonflikteDas Problemfeld des Klimawandels umfasst nicht ausschlie\u00c3\u0178lich umweltrelevante Fragen. Der Klimawandel ist daru?ber hinaus zu einem politischen und insbesondere sicherheitspolitischen Thema geworden. Es wird befu?rchtet, dass der Klimawandel zahlreiche Konflikte zwischen und innerhalb von Staaten verst\u00c3\u00a4rken oder hervorrufen kann. Dazu geh\u00c3\u00b6ren beispielsweise die Verteilung von Ressourcen, insbesondere von Wasser und Boden oder die Behandlung von Umweltflu?chtlingen und IDPs (Internally Displaced Persons). Aus juristischer Sicht k\u00c3\u00b6nnten aus dem Klimawandel Schadensersatzforderungen von Betroffenen gegenu?ber sogenannten Verursachern des Klimawandels resultieren. Diese Forderungen bergen ebenfalls Konfliktpotenzial. In diesem Zusammenhang hat der Begriff \u00e2\u20ac\u017eKlimakonflikt\u00e2\u20ac\u0153 Einzug in die akademische, politische und \u00c3\u00b6ffentliche Debatte erhalten. Es wird diskutiert, ob Klimakonflikte bereits existieren, ob sie in naher Zukunft auszubrechen drohen und an welchen Kriterien sich die Terminologie orientiert. Mittlerweile ist es wissenschaftlicher Konsens, dass die globale Erw\u00c3\u00a4rmung ein reales Ph\u00c3\u00a4nomen ist, das durch den Menschen hervorgerufen wurde, und dass der Klimawandel zu einem bestimmten Ma\u00c3\u0178 unvermeidbar ist. Dennoch gehen die Meinungen u?ber die Auswirkungen des Klimawandels bezu?glich seiner sicherheitspolitischen Relevanz weit auseinander.In meiner Arbeit definiere ich zun\u00c3\u00a4chst den Begriff Klimakonflikt. Hierbei geht es um den Zusammenhang von klimabedingter Umweltzerst\u00c3\u00b6rung und dem Ausbruch beziehungsweise der Eskalation von Konflikten. Au\u00c3\u0178erdem wird der Frage nach der juristischen Zurechenbarkeit nachgegangen. Ich diskutiere, ob Klimakonflikte als \u00e2\u20ac\u017eKlimawandelfolgesch\u00c3\u00a4den\u00e2\u20ac\u0153 kategorisiert werden k\u00c3\u00b6nnen. Anschlie\u00c3\u0178end untersuche ich die vorhandenen umweltv\u00c3\u00b6lkerrechtlichen Instrumente im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf Klimakonflikte. Die m\u00c3\u00b6glichen Rechte und Anspr\u00c3\u00bcche, die das Umweltv\u00c3\u00b6lkerrecht momentan anbietet, pr\u00c3\u00bcfe ich hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit. Zudem diskutiere ich neue, von der UN angestrebte v\u00c3\u00b6lkerrechtliche Abkommen wie die Einrichtung eines Klimaschutzregimes. Im letzten Teil meiner Arbeit integriere ich eine philosophische Perspektive. Ich gehe von einem eher negativen Ergebnis der juristischen Analyse des vorhandenen Umweltv\u00c3\u00b6lkerrechts aus. Gerade die Umsetzung von internationalem Recht ist eine gro\u00c3\u0178e H\u00c3\u00bcrde f\u00c3\u00bcr das V\u00c3\u00b6lkerrecht. Ich kl\u00c3\u00a4re deshalb unter rechtsphilosophischen Gesichtspunkten, ob V\u00c3\u00b6lkerrecht in F\u00c3\u00a4llen, in denen es nur materiell Rechte verleiht, \u00c3\u00bcberhaupt als Recht zu bezeichnen ist. Dieser Analyse folgend stelle ich Kriterien auf, an denen gemessen werden kann, ob aus materiellen Rechten tats\u00c3\u00a4chliches, das hei\u00c3\u0178t formell wirksames Recht wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KlimakonflikteDas Problemfeld des Klimawandels umfasst nicht ausschlie\u00c3\u0178lich umweltrelevante Fragen. Der Klimawandel ist daru?ber hinaus zu einem politischen und insbesondere sicherheitspolitischen Thema geworden. Es wird befu?rchtet, dass der Klimawandel zahlreiche Konflikte zwischen und innerhalb von Staaten verst\u00c3\u00a4rken oder hervorrufen kann. 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