{"id":52835,"date":"2026-10-23T12:50:50","date_gmt":"2026-10-23T10:50:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20009-059\/"},"modified":"2026-10-23T12:50:50","modified_gmt":"2026-10-23T10:50:50","slug":"20009-059","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20009-059\/","title":{"rendered":"Strategien zur Substitution umweltgef\u00c3\u00a4hrdender Stoffe im europ\u00c3\u00a4ischen und deutschen Gefahrstoffrecht"},"content":{"rendered":"<p>Strategien zur Substitution umweltgef\u00e4hrdender Stoffe<\/p>\n<p>In Reaktion auf wachsende wissenschaftliche Erkenntnisse \u00c3\u00bcber das Sch\u00c3\u00a4digungspotential chemischer Substanzen hat das Gefahrstoffrecht in  den letzten Jahrzehnten eine stetige Verdichtung erfahren. Nicht zuletzt durch die Einf\u00c3\u00bchrung der sog. REACH-Verordnung ist f\u00c3\u00bcr die Zukunft ein nie gekanntes Ausma\u00c3\u0178 an Informationen \u00c3\u00bcber die von chemischen Stoffen ausgehenden Umweltrisiken zu erwarten. Gleichzeitig zeigt sich unter anderem an der Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens unter REACh eine Entwicklung des Rechts hin zu einer F\u00c3\u00b6rderung des Ersatzes von dergestalt als besorgniserregend identifizierten Stoffen durch weniger besorgniserregende Stoffe oder Technologien. Ausgehend von der Erkenntnis, dass eine Vielzahl besonders besorgniserregender Chemikalien begleitend kaum ad\u00c3\u00a4quat kontrolliert werden k\u00c3\u00b6nnen und h\u00c3\u00a4ufig trotz bereits vorhandener, zuverl\u00c3\u00a4ssiger Alternativen weiter vertrieben und genutzt werden, k\u00c3\u00b6nnen solche gesetzlichen Ans\u00c3\u00a4tze einen wertvollen Beitrag zu einem effektiven SChutz der Umwelt vor umweltgef\u00c3\u00a4hrdenden Stoffen bieten.    Allerdings steht das Recht hier vor einer anspruchsvollen Aufgabe, bez\u00c3\u00bcglich der sich unter anderem die folgenden Fragen stellen: Welche rechtlichen Vorgaben und Grenzen bestehen f\u00c3\u00bcr eine rechtliche Substitutionsf\u00c3\u00b6rderung im Gemeinschaftsrecht und deutschen Recht? Wie sind \u00c3\u00b6konomische Gesichtspunkte zu ber\u00c3\u00bccksichtigen? Inwieweit kann und soll durch gesetzliche Substitutionsans\u00c3\u00a4tze \u00c3\u00bcber die Risikominimierung hinaus ein Bogen zu mehr Nachhaltigkeit der Herstellung und Nutzung chemischer Substanzen geschlagen werden?Wie k\u00c3\u00b6nnen rechtliche Substitutionsans\u00c3\u00a4tze m\u00c3\u00b6glichst effektiv ausgestaltet werden? In diesem Zusammenhang erscheinen Aspekte wie die Implementierung  untergesetzliche Anleitungen zu dem wissenschaftlich komplexen Vorgang der Alternativenbewertung, die Evaluierung rechtliche M\u00c3\u00b6glichkeiten und Grenzen der Nutzbarmachung von unter einem Regelungsbereich gewonnenem Alternativenwissen f\u00c3\u00bcr andere Risiko-bewertungssysteme sowie  die Etablierung von Strukturen der \u00c3\u0153berpr\u00c3\u00bcfbarkeit und Sanktionierbarkeit der Nichtbefolgung gesetzlicher Verpflichtungen. ber\u00c3\u00bccksichtigungswert. Angesichts der Vielfalt der hiermit verbundenen Rechtsfragen setzt sich die vorliegende Arbeit zum Ziel, momentane bzw. zuk\u00c3\u00bcnftig zu erwartende Substitutionsanst\u00c3\u00b6\u00c3\u0178e im Gefahrstoffrecht herauszuarbeiten und auf ihre Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Umweltrechtsstandards zu analysieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strategien zur Substitution umweltgef\u00e4hrdender Stoffe In Reaktion auf wachsende wissenschaftliche Erkenntnisse \u00c3\u00bcber das Sch\u00c3\u00a4digungspotential chemischer Substanzen hat das Gefahrstoffrecht in den letzten Jahrzehnten eine stetige Verdichtung erfahren. Nicht zuletzt durch die Einf\u00c3\u00bchrung der sog. REACH-Verordnung ist f\u00c3\u00bcr die Zukunft ein nie gekanntes Ausma\u00c3\u0178 an Informationen \u00c3\u00bcber die von chemischen Stoffen ausgehenden Umweltrisiken zu erwarten. 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