{"id":52835,"date":"2026-01-27T10:48:40","date_gmt":"2026-01-27T09:48:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20009-059\/"},"modified":"2026-01-27T10:48:41","modified_gmt":"2026-01-27T09:48:41","slug":"20009-059","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20009-059\/","title":{"rendered":"Strategien zur Substitution umweltgef\u00e4hrdender Stoffe im europ\u00e4ischen und deutschen Gefahrstoffrecht"},"content":{"rendered":"<p>Strategien zur Substitution umweltgef\u00e4hrdender Stoffe<\/p>\n<p>In Reaktion auf wachsende wissenschaftliche Erkenntnisse \u00fcber das Sch\u00e4digungspotential chemischer Substanzen hat das Gefahrstoffrecht in  den letzten Jahrzehnten eine stetige Verdichtung erfahren. Nicht zuletzt durch die Einf\u00fchrung der sog. REACH-Verordnung ist f\u00fcr die Zukunft ein nie gekanntes Ausma\u00df an Informationen \u00fcber die von chemischen Stoffen ausgehenden Umweltrisiken zu erwarten. Gleichzeitig zeigt sich unter anderem an der Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens unter REACh eine Entwicklung des Rechts hin zu einer F\u00f6rderung des Ersatzes von dergestalt als besorgniserregend identifizierten Stoffen durch weniger besorgniserregende Stoffe oder Technologien. Ausgehend von der Erkenntnis, dass eine Vielzahl besonders besorgniserregender Chemikalien begleitend kaum ad\u00e4quat kontrolliert werden k\u00f6nnen und h\u00e4ufig trotz bereits vorhandener, zuverl\u00e4ssiger Alternativen weiter vertrieben und genutzt werden, k\u00f6nnen solche gesetzlichen Ans\u00e4tze einen wertvollen Beitrag zu einem effektiven SChutz der Umwelt vor umweltgef\u00e4hrdenden Stoffen bieten.    Allerdings steht das Recht hier vor einer anspruchsvollen Aufgabe, bez\u00fcglich der sich unter anderem die folgenden Fragen stellen: Welche rechtlichen Vorgaben und Grenzen bestehen f\u00fcr eine rechtliche Substitutionsf\u00f6rderung im Gemeinschaftsrecht und deutschen Recht? Wie sind \u00f6konomische Gesichtspunkte zu ber\u00fccksichtigen? Inwieweit kann und soll durch gesetzliche Substitutionsans\u00e4tze \u00fcber die Risikominimierung hinaus ein Bogen zu mehr Nachhaltigkeit der Herstellung und Nutzung chemischer Substanzen geschlagen werden?Wie k\u00f6nnen rechtliche Substitutionsans\u00e4tze m\u00f6glichst effektiv ausgestaltet werden? In diesem Zusammenhang erscheinen Aspekte wie die Implementierung  untergesetzliche Anleitungen zu dem wissenschaftlich komplexen Vorgang der Alternativenbewertung, die Evaluierung rechtliche M\u00f6glichkeiten und Grenzen der Nutzbarmachung von unter einem Regelungsbereich gewonnenem Alternativenwissen f\u00fcr andere Risiko-bewertungssysteme sowie  die Etablierung von Strukturen der \u00dcberpr\u00fcfbarkeit und Sanktionierbarkeit der Nichtbefolgung gesetzlicher Verpflichtungen. ber\u00fccksichtigungswert. Angesichts der Vielfalt der hiermit verbundenen Rechtsfragen setzt sich die vorliegende Arbeit zum Ziel, momentane bzw. zuk\u00fcnftig zu erwartende Substitutionsanst\u00f6\u00dfe im Gefahrstoffrecht herauszuarbeiten und auf ihre Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Umweltrechtsstandards zu analysieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strategien zur Substitution umweltgef\u00e4hrdender Stoffe In Reaktion auf wachsende wissenschaftliche Erkenntnisse \u00fcber das Sch\u00e4digungspotential chemischer Substanzen hat das Gefahrstoffrecht in den letzten Jahrzehnten eine stetige Verdichtung erfahren. Nicht zuletzt durch die Einf\u00fchrung der sog. REACH-Verordnung ist f\u00fcr die Zukunft ein nie gekanntes Ausma\u00df an Informationen \u00fcber die von chemischen Stoffen ausgehenden Umweltrisiken zu erwarten. 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