{"id":52664,"date":"2026-02-11T10:48:41","date_gmt":"2026-02-11T09:48:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20013-234\/"},"modified":"2026-02-11T10:48:45","modified_gmt":"2026-02-11T09:48:45","slug":"20013-234","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20013-234\/","title":{"rendered":"Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels f\u00fcr Natura 2000 &#8211; Schutzgebiete mit den MItteln des allgemeinen Verwaltungsrechts"},"content":{"rendered":"<p>Klimafolgenanpassung f\u00fcr das Schutzgebietsnetz Natura 2000 mit den Mitteln des Verwaltungsrechts<\/p>\n<p>In Folge des Klimawandels eingetretene oder in Zukunft zu erwartende Ver\u00e4nderungen machen eine Anpassung des Naturschutzes erforderlich, insbesondere auch im Rahmen des Natura 2000-Schutzgebietsnetzes. Das Dissertationsvorhaben soll kl\u00e4ren, ob die hierf\u00fcr notwendigen rechtlichen Ma\u00dfnahmen bereits nach dem vorhandenen Naturschutzrecht und dem in dessen Regelungsbereich anwendbaren allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht umgesetzt werden k\u00f6nnen. Dazu wird untersucht, ob und in wie weit sich die Instrumente des allgemeinen Verwaltungsrechts zur Ab\u00e4nderung bestehender Rechtsverh\u00e4ltnisse zugunsten des vom Klimawandel betroffenen europ\u00e4ischen Naturschutzgebietsnetzes einsetzen lassen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst wird der tats\u00e4chliche Anpassungsbedarf des Naturschutzes unter R\u00fcckgriff auf interdisziplin\u00e4re Forschungsmethoden und Kooperationen erarbeitet. Als Arbeitshypothese wird davon ausgegangen, dass die Aufgabe des Naturschutzrechts vor allen Dingen in der bedarfsgerechten Erh\u00f6hung des Schutzniveaus f\u00fcr Natura 2000-Gebiete liegt, deren Resilienz an den zunehmenden Klimastress anzugleichen ist. Das k\u00f6nnte insbesondere durch die Reduktion nicht-klimawandelbedingter Belastungsfaktoren geschehen: Minderung von Immissionsgrenzwerten f\u00fcr die Industrie, R\u00fcckbau von Siedlungen und Infrastrukturen, Nutzungseinschr\u00e4nkungen im Schutzgebiet und in seinem Umfeld, beispielsweise f\u00fcr die Bebauung, die Wassernutzung oder die Landwirtschaft. In besonders schweren F\u00e4llen k\u00f6nnte auch eine r\u00e4umliche Anpassung der Schutzgebiete erforderlich sein. Das k\u00f6nnte noch weitergehende Interessenkonflikte mit anderweitigen Landnutzungen in bislang nicht f\u00fcr den Naturschutz besonders beanspruchten Fl\u00e4chen ausl\u00f6sen. <\/p>\n<p>Im Natura 2000-Recht selbst finden sich hierzu keine speziellen Bestimmungen. Das allgemeine Verwaltungsrecht dient grunds\u00e4tzlich der Regelung bereichs\u00fcbergreifender Problemstellungen. Vielfach finden diese Regelungsmodelle Ausdruck im besonderen Umweltrecht, das Konflikte mit den Interessen des Naturschutzes zum Gegenstand hat. Anpassende Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen beispielsweise der Widerruf erteilter Genehmigungen oder das Verkn\u00fcpfen von Zulassungsentscheidungen mit Bedingungen und Auflagen sein. Es ist aber fraglich, ob diese Instrumente des Verwaltungsrechts in ihrer heutigen Form auch f\u00fcr Zwecke eines sich an den Klimawandel anpassenden Naturschutzes geeignet sind. <\/p>\n<p>Ziel der Untersuchung ist es, das vorhandene Flexibilit\u00e4tspotential in diesem komplexen Regelungsgef\u00fcge systematisch darzustellen und nachvollziehbar zu bewerten, um L\u00fccken sowie L\u00f6sungsperspektiven aufzeigen zu k\u00f6nnen. Damit kann am Beispiel des Naturschutzgebietssystems Natura 2000 aufgezeigt werden, in wie weit das Recht selbst angepasst werden muss, um die in Zukunft immer wichtigere Anpassung des Naturschutzes an den Klimawandel zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Klimafolgenanpassung f\u00fcr das Schutzgebietsnetz Natura 2000 mit den Mitteln des Verwaltungsrechts In Folge des Klimawandels eingetretene oder in Zukunft zu erwartende Ver\u00e4nderungen machen eine Anpassung des Naturschutzes erforderlich, insbesondere auch im Rahmen des Natura 2000-Schutzgebietsnetzes. 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