{"id":52461,"date":"2026-02-11T10:48:22","date_gmt":"2026-02-11T09:48:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20016-454\/"},"modified":"2026-02-11T10:48:23","modified_gmt":"2026-02-11T09:48:23","slug":"20016-454","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20016-454\/","title":{"rendered":"Regulierung von Smart Metering im Lichte der Grundrechte des privaten Energieverbrauchers &#8211;  Rahmenbedingungen und Grenzen eines grundrechtskonformen Einsatzes regulatorischen Zwangs zur Verbreitung von Smart Metering in Privathaushalten unter Ber\u00fccksichtigung entsprechender Vorgaben des Unionsrechts"},"content":{"rendered":"<p>Regulierung von Smart Metering im Lichte der Grundrechte des privaten Energieverbrauchers<\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">Als Smart Metering wird die Nutzung digitaler und kommunikationsf\u00e4higer Strommesstechnik bezeichnet. Smart Meter sind Stromz\u00e4hler, die in der Lage sind, Informationen \u00fcber Stromerzeugung oder -verbrauch und \u00fcber das Stromnetz in Echtzeit zu erfassen und den beteiligten Akteuren wechselseitig zu kommunizieren. Sie gelten als Basisinfrastruktur eines sog. Smart Grid, in dem alle Marktteilnehmer und letztlich alle an die Stromversorgung angeschlossenen Ger\u00e4te \u00fcber Informations- und Kommunikationstechnologie verbunden und steuerbar sind. Ein Smart Grid kann die Integration dezentraler Stromerzeugung aus fluktuierend verf\u00fcgbaren Energieressourcen wie Sonne und Wind erleichtern. So liefert es die technischen Voraussetzungen f\u00fcr variable Tarife, die \u00f6konomische Anreize daf\u00fcr setzen, den Stromverbrauch an die Erzeugungssituation anzupassen. Die Potentiale eines Smart Grid f\u00fcr eine \u00f6konomisch sinnvolle Verwirklichung der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele sind somit bedeutend.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">In Deutschland hat eine marktgetriebene Verbreitung von Smart Metering bislang nicht in nennenswertem Umfang stattgefunden. Mit dem im September 2016 in Kraft getretenen Messstellenbetriebsgesetz werden auch private Verbraucher verpflichtet, den Einbau eines Smart Meters zu dulden und diesen in gewissem Umfang zu nutzen. Die gro\u00dfe Mehrheit der Verbraucher trifft diese Pflichten ab 2020. Mit der zwangsweisen Einf\u00fchrung von Smart Metering sollen nicht zuletzt entsprechende Vorgaben des EU-Gesetzgebers umgesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">In einem Privathaushalt erm\u00f6glicht die detaillierte Erfassung des Stromverbrauchsverhaltens durch Smart Meter jedoch immer auch die Erstellung detaillierter Profile der privaten Lebensgestaltung der Bewohner. Die gesetzliche Verpflichtung privater Verbraucher zur Nutzung der sensiblen Infrastruktur stellt daher einen Eingriff in deren auf EU- und nationaler Ebene durch verschiedene Grundrechte gesch\u00fctzte (h\u00e4usliche) Privatheit dar.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">Trotz der gro\u00dfen praktischen Relevanz ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Grundrechtskonformit\u00e4t einer verpflichtenden Einf\u00fchrung von Smart Metering in Privathaushalten bislang nicht erfolgt. Hier setzt das vorliegende Dissertationsprojekt an. Nach einer Einf\u00fchrung in die technischen und \u00f6konomischen Grundlagen (Kapitel 1) wird die Entwicklung und aktuelle Ausgestaltung der verpflichtenden Einf\u00fchrung von Smart Metering in Privathaushalten auf EU- und nationaler Ebene dargestellt (Kapitel 2). Mit entsprechend gesch\u00e4rftem Problembewusstsein werden sodann die bei verpflichtenden Einf\u00fchrung von Smart Metering in grundrechtlicher Hinsicht zu beachtenden Rahmenbedingungen auf EU- und nationaler Ebene abstrakt herausgearbeitet (Kapitel 3). Zugunsten einer in sich geschlossenen Darstellung liegt der Fokus dabei auf dem grundrechtlichen Schutz der (h\u00e4uslichen) Privatheit. Ausgehend von diesen zu beachtenden Rahmenbedingungen wird die aktuelle Regulierung auf ihre tats\u00e4chliche Grundrechtskonformit\u00e4t hin untersucht (Kapitel 4). Soweit diese bejaht wird, soll so ein Beitrag zur Akzeptanz einer legitimen Zwangsdigitalisierung geleistet und Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden. Soweit grundrechtliche Schwachstellen identifiziert werden, sollen konkrete Gestaltungsvorschl\u00e4ge politische Entscheidungstr\u00e4ger dabei unterst\u00fctzen, erforderliche Anpassungen der Regulierung zu forcieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regulierung von Smart Metering im Lichte der Grundrechte des privaten Energieverbrauchers Als Smart Metering wird die Nutzung digitaler und kommunikationsf\u00e4higer Strommesstechnik bezeichnet. Smart Meter sind Stromz\u00e4hler, die in der Lage sind, Informationen \u00fcber Stromerzeugung oder -verbrauch und \u00fcber das Stromnetz in Echtzeit zu erfassen und den beteiligten Akteuren wechselseitig zu kommunizieren. 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