{"id":52438,"date":"2026-10-23T12:48:40","date_gmt":"2026-10-23T10:48:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20017-478\/"},"modified":"2026-10-23T12:48:44","modified_gmt":"2026-10-23T10:48:44","slug":"20017-478","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20017-478\/","title":{"rendered":"Herausforderungen f\u00c3\u00bcr das internationale Haftungsrecht durch neue Methoden der Molekularbiologie wie CRISPR\/Cas9 und Gene Drives: Schutzl\u00c3\u00bccken der bestehenden Instrumente und L\u00c3\u00b6sungsans\u00c3\u00a4tze f\u00c3\u00bcr eine Weiterentwicklung"},"content":{"rendered":"<p>Internationales Haftungsrecht und neue molekularbiologische Methoden: Schutzl\u00fccken &#038; L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/p>\n<p>Neu entdeckte Methoden f\u00c3\u00bcr das sogenannte <em>Gene Editing<\/em>, d.h. die zielgerichtete Ver\u00c3\u00a4nderung von Erbinformationen, wie etwa <em>CRISPR-Cas9<\/em>, und f\u00c3\u00bcr die beschleunigte Ausbreitung solcher Ver\u00c3\u00a4nderungen in nat\u00c3\u00bcrlichen Populationen durch sog. <em>Gene Drives<\/em>, bringen zahlreiche neue M\u00c3\u00b6glichkeiten, aber auch Risiken mit sich. Beim Einsatz von <em>Gene Drives<\/em> k\u00c3\u00b6nnten etwa nachtr\u00c3\u00a4glich eingetretene Mutationen sich als \u00e2\u20ac\u017eTrittbrettfahrer\u00e2\u20ac\u0153 mitverbreiten oder es k\u00c3\u00b6nnte zu Auskreuzungen au\u00c3\u0178erhalb der Zielpopulation kommen. Zudem besteht das Risiko, dass die Ver\u00c3\u00a4nderung oder Ausrottung einer bestimmten Art sich negativ auf ganze \u00c3\u2013kosysteme auswirkt oder die die r\u00c3\u00a4umliche Ausbreitung eines ver\u00c3\u00a4nderten Organismus sich r\u00c3\u00a4umlich nicht mehr kontrollieren l\u00c3\u00a4sst.<\/p>\n<p>Auf v\u00c3\u00b6lkerrechtlicher Ebene ist &#8211; wie auch in der EU &#8211; bislang\u00c2\u00a0ungekl\u00c3\u00a4rt, ob die neuen Methoden von den bestehenden Abkommen zur biologischen Sicherheit und zur Haftung f\u00c3\u00bcr Sch\u00c3\u00a4den durch Freisetzung gentechnisch ver\u00c3\u00a4nderter Organismen erfasst werden. Diese v\u00c3\u00b6lkerrechtlichen Instrumente sind besonders in grenz\u00c3\u00bcberschreitenden Zusammenh\u00c3\u00a4ngen von Relevanz: Das <em>Cartagena-Protokoll \u00c3\u00bcber biologische Sicherheit<\/em> regelt insbesondere die grenz\u00c3\u00bcberschreitende Verbringung genmodifizierter Organismen und enth\u00c3\u00a4lt Bestimmungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen durch Freisetzungen solcher Organismen. Es wird durch das <em>Nagoya\/Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll \u00c3\u00bcber Haftung und Wiedergutmachung<\/em> erg\u00c3\u00a4nzt, welches die Verursacher im Schadensfall in die Haftung nimmt und dazu verpflichtet, den Schaden zu melden und geeignete Ma\u00c3\u0178nahmen zur Abwendung weiterer Sch\u00c3\u00a4den zu treffen bzw. die entstandenen Sch\u00c3\u00a4den zu beheben. Aktuell fehlen noch drei Ratifikationen, damit das Protokoll in Kraft treten kann.<\/p>\n<p>Selbst wenn die Protokolle von <em>Cartagena<\/em> und <em>Nagoya\/Kula Lumpur<\/em> die neuen M\u00c3\u00b6glichkeiten im Bereich <em>Gene Editing<\/em> und <em>Gene Drives <\/em>erfassen, wei\u00c3\u0178t das bestehende v\u00c3\u00b6lkerrechtliche Haftungsregime, nach gegenw\u00c3\u00a4rtigem Stand der Forschung, kritische Schutzl\u00c3\u00bccken auf: Das Nagoya\/Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll ist nur auf den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt gerichtet; grenz\u00c3\u00bcberschreitende Personensch\u00c3\u00a4den, Sch\u00c3\u00a4den an Privateigentum und wirtschaftliche Verluste werden nicht erfasst. Eine verschuldensunabh\u00c3\u00a4ngige Haftung der Schadensverursacher wird auf v\u00c3\u00b6lkerrechtlicher Ebene nicht konsequent vorausgesetzt. Zudem haften die Ursprungsstaaten selbst nach dem geltenden V\u00c3\u00b6lkerrecht auch dann nur in Ausnahmef\u00c3\u00a4llen, wenn sie die Produktion oder Freisetzung von gentechnisch ver\u00c3\u00a4nderten Organismen selbst genehmigt haben.<\/p>\n<p>Die Arbeit wird untersuchen, ob diese Analyse zutrifft, und insbesondere L\u00c3\u00b6sungsans\u00c3\u00a4tze f\u00c3\u00bcr die Schlie\u00c3\u0178ung von Schutzl\u00c3\u00bccken aufzeigen, wo diese bestehen. Daf\u00c3\u00bcr sollen Strukturprinzipien und erfolgreiche Ans\u00c3\u00a4tze aus Haftungsregelungen in anderen Bereichen strukturiert erfasst werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob die Harmonisierung der Verursacherhaftung nach innerstaatlichem Recht durch v\u00c3\u00b6lkerrechtliche Vorgaben ein geeignetes Konzept zur Weiterentwicklung des Haftungsregimes f\u00c3\u00bcr Sch\u00c3\u00a4den durch genetisch ver\u00c3\u00a4nderte Organismen ist. Auch die Verpflichtung der Betreiber zum Ergreifen von Gegenma\u00c3\u0178nahmen k\u00c3\u00b6nnte einen wirksameren Schutz bieten als eine blo\u00c3\u0178e Pflicht zu Schadensersatzzahlungen, die in vielen F\u00c3\u00a4llen auch h\u00c3\u00b6henm\u00c3\u00a4\u00c3\u0178ig begrenzt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Internationales Haftungsrecht und neue molekularbiologische Methoden: Schutzl\u00fccken &#038; L\u00f6sungsans\u00e4tze Neu entdeckte Methoden f\u00c3\u00bcr das sogenannte Gene Editing, d.h. die zielgerichtete Ver\u00c3\u00a4nderung von Erbinformationen, wie etwa CRISPR-Cas9, und f\u00c3\u00bcr die beschleunigte Ausbreitung solcher Ver\u00c3\u00a4nderungen in nat\u00c3\u00bcrlichen Populationen durch sog. Gene Drives, bringen zahlreiche neue M\u00c3\u00b6glichkeiten, aber auch Risiken mit sich. 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