{"id":52438,"date":"2026-01-27T10:46:56","date_gmt":"2026-01-27T09:46:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20017-478\/"},"modified":"2026-01-27T10:46:57","modified_gmt":"2026-01-27T09:46:57","slug":"20017-478","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20017-478\/","title":{"rendered":"Herausforderungen f\u00fcr das internationale Haftungsrecht durch neue Methoden der Molekularbiologie wie CRISPR\/Cas9 und Gene Drives: Schutzl\u00fccken der bestehenden Instrumente und L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr eine Weiterentwicklung"},"content":{"rendered":"<p>Internationales Haftungsrecht und neue molekularbiologische Methoden: Schutzl\u00fccken &#038; L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/p>\n<p>Neu entdeckte Methoden f\u00fcr das sogenannte <em>Gene Editing<\/em>, d.h. die zielgerichtete Ver\u00e4nderung von Erbinformationen, wie etwa <em>CRISPR-Cas9<\/em>, und f\u00fcr die beschleunigte Ausbreitung solcher Ver\u00e4nderungen in nat\u00fcrlichen Populationen durch sog. <em>Gene Drives<\/em>, bringen zahlreiche neue M\u00f6glichkeiten, aber auch Risiken mit sich. Beim Einsatz von <em>Gene Drives<\/em> k\u00f6nnten etwa nachtr\u00e4glich eingetretene Mutationen sich als \u201eTrittbrettfahrer\u201c mitverbreiten oder es k\u00f6nnte zu Auskreuzungen au\u00dferhalb der Zielpopulation kommen. Zudem besteht das Risiko, dass die Ver\u00e4nderung oder Ausrottung einer bestimmten Art sich negativ auf ganze \u00d6kosysteme auswirkt oder die die r\u00e4umliche Ausbreitung eines ver\u00e4nderten Organismus sich r\u00e4umlich nicht mehr kontrollieren l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Auf v\u00f6lkerrechtlicher Ebene ist &#8211; wie auch in der EU &#8211; bislang\u00a0ungekl\u00e4rt, ob die neuen Methoden von den bestehenden Abkommen zur biologischen Sicherheit und zur Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den durch Freisetzung gentechnisch ver\u00e4nderter Organismen erfasst werden. Diese v\u00f6lkerrechtlichen Instrumente sind besonders in grenz\u00fcberschreitenden Zusammenh\u00e4ngen von Relevanz: Das <em>Cartagena-Protokoll \u00fcber biologische Sicherheit<\/em> regelt insbesondere die grenz\u00fcberschreitende Verbringung genmodifizierter Organismen und enth\u00e4lt Bestimmungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen durch Freisetzungen solcher Organismen. Es wird durch das <em>Nagoya\/Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll \u00fcber Haftung und Wiedergutmachung<\/em> erg\u00e4nzt, welches die Verursacher im Schadensfall in die Haftung nimmt und dazu verpflichtet, den Schaden zu melden und geeignete Ma\u00dfnahmen zur Abwendung weiterer Sch\u00e4den zu treffen bzw. die entstandenen Sch\u00e4den zu beheben. Aktuell fehlen noch drei Ratifikationen, damit das Protokoll in Kraft treten kann.<\/p>\n<p>Selbst wenn die Protokolle von <em>Cartagena<\/em> und <em>Nagoya\/Kula Lumpur<\/em> die neuen M\u00f6glichkeiten im Bereich <em>Gene Editing<\/em> und <em>Gene Drives <\/em>erfassen, wei\u00dft das bestehende v\u00f6lkerrechtliche Haftungsregime, nach gegenw\u00e4rtigem Stand der Forschung, kritische Schutzl\u00fccken auf: Das Nagoya\/Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll ist nur auf den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt gerichtet; grenz\u00fcberschreitende Personensch\u00e4den, Sch\u00e4den an Privateigentum und wirtschaftliche Verluste werden nicht erfasst. Eine verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung der Schadensverursacher wird auf v\u00f6lkerrechtlicher Ebene nicht konsequent vorausgesetzt. Zudem haften die Ursprungsstaaten selbst nach dem geltenden V\u00f6lkerrecht auch dann nur in Ausnahmef\u00e4llen, wenn sie die Produktion oder Freisetzung von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen selbst genehmigt haben.<\/p>\n<p>Die Arbeit wird untersuchen, ob diese Analyse zutrifft, und insbesondere L\u00f6sungsans\u00e4tze f\u00fcr die Schlie\u00dfung von Schutzl\u00fccken aufzeigen, wo diese bestehen. Daf\u00fcr sollen Strukturprinzipien und erfolgreiche Ans\u00e4tze aus Haftungsregelungen in anderen Bereichen strukturiert erfasst werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob die Harmonisierung der Verursacherhaftung nach innerstaatlichem Recht durch v\u00f6lkerrechtliche Vorgaben ein geeignetes Konzept zur Weiterentwicklung des Haftungsregimes f\u00fcr Sch\u00e4den durch genetisch ver\u00e4nderte Organismen ist. Auch die Verpflichtung der Betreiber zum Ergreifen von Gegenma\u00dfnahmen k\u00f6nnte einen wirksameren Schutz bieten als eine blo\u00dfe Pflicht zu Schadensersatzzahlungen, die in vielen F\u00e4llen auch h\u00f6henm\u00e4\u00dfig begrenzt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Internationales Haftungsrecht und neue molekularbiologische Methoden: Schutzl\u00fccken &#038; L\u00f6sungsans\u00e4tze Neu entdeckte Methoden f\u00fcr das sogenannte Gene Editing, d.h. die zielgerichtete Ver\u00e4nderung von Erbinformationen, wie etwa CRISPR-Cas9, und f\u00fcr die beschleunigte Ausbreitung solcher Ver\u00e4nderungen in nat\u00fcrlichen Populationen durch sog. Gene Drives, bringen zahlreiche neue M\u00f6glichkeiten, aber auch Risiken mit sich. 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