{"id":52110,"date":"2026-04-05T10:46:07","date_gmt":"2026-04-05T08:46:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/promotionsstipendium\/20022-055\/"},"modified":"2026-04-05T10:46:07","modified_gmt":"2026-04-05T08:46:07","slug":"20022-055","status":"publish","type":"promotionsstipendium","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/promotionsstipendium\/20022-055\/","title":{"rendered":"Das europ\u00e4ische CO2-Grenzausgleichssystem zwischen Standortpolitik und globaler Fairness"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:justify;\">Die Europ\u00e4ische Union (EU) sieht sich als weltweite Vorreiterin im Klimaschutz. Dieser Rolle nachkommen will sie unter anderem mit dem Europ\u00e4ischen Emissionshandelssystem (abgek\u00fcrzt \u201eEU-EHS\u201c), das einen wesentlichen Baustein der europ\u00e4ischen Emissionsreduktionsbem\u00fchungen darstellt. Durch das EU-EHS wird der Aussto\u00df von Treibhausgasen bepreist, indem Emissionshandelszertifikate ersteigert werden m\u00fcssen. Bei steigenden Emissionspreisen bef\u00fcrchtet die EU, dass sogenanntes <em>Carbon Leakage<\/em> eintreten k\u00f6nnte. Dann k\u00f6nnte es zu Abwanderungen von Unternehmen in L\u00e4nder mit geringerem oder ohne Emissionspreis kommen, oder europ\u00e4ische Unternehmen k\u00f6nnten vom Markt verdr\u00e4ngt werden. Durch ein CO<sub>2<\/sub>-Grenzausgleichssystem (auf Englisch: <em>Carbon Border Adjustment Mechanism<\/em>, kurz \u201eCBAM\u201c) sollen zwischen europ\u00e4ischen und au\u00dfereurop\u00e4ischen Unternehmen, die im europ\u00e4ischen Binnenmarkt miteinander konkurrieren, hinsichtlich der Emissionsbepreisung gleiche Bedingungen geschaffen werden (sog. \u201e<em>Level Playing Field<\/em>\u201c).<\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">Diesen Bestrebungen, <em>Carbon Leakage<\/em> durch das CBAM zu verhindern, k\u00f6nnten jedoch dem Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (auf Englisch \u201e<em>Common But Differentiated Responsibilities and Respective Capabilities<\/em>\u201c, kurz \u201eCBDR-RC-Prinzip\u201c) entgegenstehen. Nach diesem Prinzip sind die sogenannten entwickelten L\u00e4nder \u2013 als Vertragspartei damit auch die EU \u2013 im Kampf gegen den Klimawandel besonders verantwortlich, da sie in der Vergangenheit die meisten Treibhausgase ausgesto\u00dfen haben und \u00fcber gro\u00dfe Ressourcen verf\u00fcgen, um den Klimawandel aufzuhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">Der europ\u00e4ische Gesetzgeber befindet sich in einem Zielkonflikt, wenn er hinsichtlich der Emissionsbepreisung inner- und au\u00dfereurop\u00e4isch ein <em>Level Playing Field<\/em> schaffen und gleichzeitig das CBDR-RC-Prinzip wahren will. Einerseits wird in der EU bef\u00fcrchtet, dass die hohe Emissionsbepreisung durch das EU-EHS zu <em>Carbon Leakage<\/em> f\u00fchren k\u00f6nnte. Aus dieser Perspektive w\u00fcrden idealerweise alle Handelspartner der EU dasselbe Ambitionsniveau beim Klimaschutz (und der Emissionsbepreisung) verfolgen, damit es nicht zu <em>Carbon Leakage<\/em> kommen kann. Aus der Perspektive des CBDR-RC-Prinzips k\u00f6nnte eine h\u00f6here Emissionsbepreisung in der EU hingegen gerade eine Verwirklichung des CBDR-RC-Prinzips darstellen. Angeglichene Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Emissionsbepreisung k\u00f6nnten dem CBDR-RC-Prinzip hingegen entgegenstehen. Da die Verantwortlichkeit der Staaten differenziert wird, sind unterschiedlich hohe Emissionsbepreisungen gerade gewollt. <em>Carbon Leakage<\/em> in Drittl\u00e4nder mit einer weniger ehrgeizigen Emissionsbepreisung als die EU ist im Sinne des CBDR-RC-Prinzips hinzunehmen, sofern die Emissionsbepreisung in diesen L\u00e4ndern ihrer &#8220;gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Ambition&#8221; entspricht.<\/p>\n<p style=\"text-align:justify;\">Die Arbeit untersucht am Beispiel des CBAM, wie die EU sich in dem Spannungsfeld zwischen der Sorge vor <em>Carbon Leakage<\/em> und der Umsetzung des CBDR-RC-Prinzips rechtlich positioniert. Sowohl das Risiko von <em>Carbon Leakage<\/em> als auch die Anforderungen des CBDR-RC-Prinzips k\u00f6nnen nicht eindeutig konkretisiert bestimmt werden. In der rechtlichen Umsetzung muss der europ\u00e4ische Gesetzgeber jedoch Entscheidungen treffen. Mit der Einf\u00fchrung des CBAM k\u00f6nnen diese Fragen also nicht l\u00e4nger unbeantwortet bleiben. So kann nun anhand des CBAM untersucht werden, wie einerseits das Risiko von <em>Carbon Leakage<\/em>, andererseits das CBDR-RC-Prinzip rechtlich operationalisiert wurden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Union (EU) sieht sich als weltweite Vorreiterin im Klimaschutz. Dieser Rolle nachkommen will sie unter anderem mit dem Europ\u00e4ischen Emissionshandelssystem (abgek\u00fcrzt \u201eEU-EHS\u201c), das einen wesentlichen Baustein der europ\u00e4ischen Emissionsreduktionsbem\u00fchungen darstellt. 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