{"id":24222,"date":"2026-01-31T10:32:13","date_gmt":"2026-01-31T09:32:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/24184-01\/"},"modified":"2026-01-31T10:32:14","modified_gmt":"2026-01-31T09:32:14","slug":"24184-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/24184-01\/","title":{"rendered":"Aufbau einer internetbasierten Datenbank zur ressourcenbezogenen Volldeklaration f\u00fcr Hersteller und Verbraucher von Baustoffen"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Die Bundesregierung beschloss, ausgehend von der Agenda 21, am 17. April 2002 die Leitlinien f\u00fcr eine nachhaltige Entwicklung Deutschlands. F\u00fcr deren Umsetzung formulierte der Rat f\u00fcr Nachhaltige Entwicklungen (RNE) der Bundesregierung am 15. Juni 2004 unter anderem die Empfehlung:<br \/>\n\teine Verbesserung der Kennzeichnung von nachhaltigem Bauen und Renovieren<br \/>\nDas Forschungs- und Umsetzungsprojekt hat zum Ziel, Produzenten und Konsumenten:<br \/>\n\tbei der Erstellung von Produktkennzeichnungen und Sicherheitsdatenbl\u00e4ttern zu unterst\u00fctzen,<br \/>\n\tzur Substitution von umwelt- und gesundheitsbelastenden Inhaltsstoffen anzuregen eine<br \/>\n       Produktauswahl durch ein umwelt- und gesundheitsbezogenes Informationssystem f\u00fcr<br \/>\n       Produkte zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenAls Pilotvorhaben wird f\u00fcr den Baubereich ein System der Volldeklaration entwickelt, dass sich von der ISO 14025 ableitet und damit auf den Grundlagen, eines Typ III &#8211; Kennzeichens basiert. D.h. das System regelt den Informationsfluss vom Produzenten zum Konsumenten ohne die Information zu bewerten. Damit grenzt es sich deutlich von anderen Label-Initiativen ab. Das System soll  neutral und ohne zu bewerten, Basisinformationen \u00fcber Inhaltsstoffe liefern, die eine Auswahlentscheidung unterst\u00fctzen. In der Deklarationsliste der Inhaltstoffe des Bauprodukts sind die Gefahrstoffe und hierbei besonders die: CMR-Stoffe die sensibilisierenden\/ allergenen Stoffanteile, und die damit verbundenen R- und S-S\u00e4tze der Technischen Regeln f\u00fcr Gefahrstoffe (TRGS) zu ver\u00f6ffentlichen. Das zu entwickelnde Regelwerk soll m\u00f6glichst zur Bereitstellung aller notwendigen Informationen zu Produktinhaltsstoffe beitragen und sicherstellen, dass der Informationsaustausch sowohl auf der Ebene business to business (B2B), als auch auf der Ebene business to consumer (B2C) durchgef\u00fchrt werden kann.<br \/>\nDas beschriebene Vorhaben hat zus\u00e4tzlich zum Ziel, mehrere aufeinander abgestimmte Grundlagen und Hilfsmittel f\u00fcr die Produktkennzeichnung und Informationsverbreitung f\u00fcr Bauprodukte zu Verf\u00fcgung zu stellen. Dabei handelt es sich um:<br \/>\n\teinen Informationspool zur Sammlung der gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung von<br \/>\n       Inhaltsstoffen<br \/>\n\teine Systematik und Anleitung zur Erstellung einer Produktvolldeklaration<br \/>\n\teine Grundlage und Vorgehensweise f\u00fcr die externe Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung der<br \/>\n       Herstellerangaben<br \/>\n\tein Hilfsmittel f\u00fcr die Beschreibung der Inhaltstoffe von Bauprodukten unter Nutzung einer<br \/>\n       netzbasierten, allgemein zug\u00e4nglichen Datenbank.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Bereitstellung und Kommentierung von Dokumenten<br \/>\nDurch Internetrecherchen wurden Informationsquellen identifiziert und aufbereitet, die den Themenkomplex Deklaration der Inhaltsstoffe und Regulierte Substanzen betreffen. Dabei wurde versucht, die Zusammenh\u00e4nge zwischen europ\u00e4ischen Gesetzen und Normen, sowie nationalen Gesetzen, Normen und Regeln transparent zu machen.<\/p>\n<p>Vorschl\u00e4ge zur Struktur der Produktgruppen<br \/>\nDie Einteilung in Materialhaupt- und  -untergruppen gibt eine Grundstruktur vor, die durch einen Bezug zu anderen Gliederungen erg\u00e4nzt werden kann. Die Struktur erfasst m\u00f6glichst alle Materialien, die im baukonstruktiven Bereich eingesetzt werden, zugleich aber auch komplexe, zusammengesetzte Bauteile ber\u00fccksichtigt, die sowohl dem baukonstruktiven Bereich zuzuordnen sind, als auch dem Bereich der technischen Anlagen<\/p>\n<p>Systematik der Deklaration<br \/>\nDie Vorreiterrolle, die verbraucherorientierte Zeichen im Baubereich lange Zeit erf\u00fcllt haben, kann heute nicht mehr erkannt werden. Gleiches gilt f\u00fcr die Orientierungssysteme die Verb\u00e4nde aus dem Handels- oder Handwerksbereich ver\u00f6ffentlichen. Sowohl die Transparenz der Bewertungsverfahren als auch die \u00dcberpr\u00fcfung durch unabh\u00e4ngige Dritte ist nicht gew\u00e4hrleistet. In Bezug auf die Aufstellung von Regellisten zeigen sowohl die Richtlinien f\u00fcr den Blauen Engel als auch die Selbstverpflichtungsregeln der Lack- oder Automobilindustrie ein klareres Profil und mehr Informationsinhalt. Folgende Regelungen k\u00f6nnen auf die Bauproduktbranche \u00fcbertragen werden:<br \/>\n\tS\u00e4mtliche Ausgangsstoffe bzw. Substanzen in Zubereitungen und Erzeugnissen werden<br \/>\n       erfasst.<br \/>\n\tAls Deklarationswert f\u00fcr gef\u00e4hrliche Inhaltsstoffe wird ein Stoffanteil von 0,1 Gewichts % (0,1 g \/<br \/>\n       100 g) zugrunde gelegt, bezogen auf nicht weiter zerlegbare, homogene Zubereitungen,<br \/>\n       Erzeugnisse oder Bauteile (Reinstoffe).<br \/>\n\tF\u00fcr besonders besorgniserregende Stoffe (z.B. CMR-Stoffe und sensibilisierende Stoffe),<br \/>\n       sowie f\u00fcr bioakkumulierend und endokrin wirkende Stoffe entf\u00e4llt diese Abschneideregel, d.h.<br \/>\n       derartige Stoffe sind in jedem Falle zu deklarieren.<br \/>\n\tGrundlage f\u00fcr die Deklaration eines Stoffes ist die international g\u00fcltige CAS-Nummer oder die<br \/>\n       EG-Nummer f\u00fcr chemische Altstoffe <\/p>\n<p>Stoffdatenbank<br \/>\nDie Stoffdatenbank umfasst die Auflistung der geregelten Stoffe und der nicht geregelten Stoffe. Ein wesentliches Ziel beim Aufbau der Datenbank ist die Verringerung der Unsicherheit, die durch unterschiedliche Interpretationen bei der Stoffeinstufung entstehen. Die Produktdatenmanagementsystem (PDM) -Stoffdatenbank ist so aufgebaut, dass neben den gesetzlich geregelten Gefahrstoffdaten eine Vielzahl weiterer Informationen bereitgestellt werden k\u00f6nnen. Das zentrale Anliegen dabei ist, neben den Gefahrstoffen m\u00f6glichst viele Stoffdaten von Soffen ohne Sicherheitsrisiko zu erfassen, anhand derer die Rezepturen von Zubereitungen und Erzeugnisse zusammengestellt und f\u00fcr einen weiteren Datenaustausch aufbereitet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Durchf\u00fchrung der geregelten Volldeklaration<br \/>\nBei der Volldeklaration wird unterschieden zwischen der<br \/>\n\tErfassung der Ausgangsstoffe<br \/>\n\tErfassung der Inhaltsstoffe.<br \/>\nDamit wird die Anwendbarkeit der Stoffdatenbank sowohl f\u00fcr den Hersteller, als auch f\u00fcr den Verbraucher gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Software<br \/>\nDas Programm mit der Datenbank wird bei einem externen Nutzer (z.B. Hersteller) lokal bedient und angewendet. Eine beliebige Auswahl der erzeugten Daten wird anschlie\u00dfend im Internet angezeigt, ohne dass eine zus\u00e4tzliche Bearbeitung notwendig wird.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>Zur Dissemination der im Forschungsprojekt aufbereiteten Inhalte werden zwei Wege beschritten:<br \/>\nDie monatlich erscheinende News der ARGE kdR, die als E-mail verschickt wird, versucht auf zwei DIN A4 Seiten Hersteller und Verb\u00e4nde auf aktuelle Entwicklungen im Bauwesen hinzuweisen, die die Kennzeichnung von Bauprodukten im weitesten Sinne betreffen.<br \/>\nAuf verschiedenen Kongressen, Messen und Seminaren zu Bauprodukten und Gesundheit wurde die Problematik der Inhaltstoffe und der Raumluftbelastung thematisiert. Vertreten war die ARGE kdR in Essen, Berlin und Frankfurt.<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Datenbank und Programm erf\u00fcllen die Erwartungen der Erstanwender unter den beteiligten Firmen.  F\u00fcr die ab 2009 anstehende REACh-Klassifizierung der Produktausgangsstoffe erhalten die KMUs wertvolle Unterst\u00fctzung. Die Verbraucher erhalten \u00fcber das Internet alle ben\u00f6tigten produktbezogenen Informationen durch die vom Hersteller freigegebenen und von der ARGE kdR verifizierten Daten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Die Bundesregierung beschloss, ausgehend von der Agenda 21, am 17. April 2002 die Leitlinien f\u00fcr eine nachhaltige Entwicklung Deutschlands. F\u00fcr deren Umsetzung formulierte der Rat f\u00fcr Nachhaltige Entwicklungen (RNE) der Bundesregierung am 15. 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