{"id":24088,"date":"2023-09-30T10:32:02","date_gmt":"2023-09-30T08:32:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/23740-01\/"},"modified":"2023-09-30T10:32:06","modified_gmt":"2023-09-30T08:32:06","slug":"23740-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/23740-01\/","title":{"rendered":"\u00d6kokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes &#8211; Exemplarische Umsetzung im Staats-, K\u00f6rperschafts- und Privatwald Hessens"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Aus den Vorgaben zur Eingriffsregelung in den \u00a7\u00a7 18 und 19 BNatSchG heraus ergibt sich ein zwingender Bedarf die Eingriffswirkungen von Vorhaben durch Kompensationsma\u00dfnahmen auszugleichen. Aufgrund st\u00e4ndig wachsender Konflikte bez\u00fcglich der Fl\u00e4chenverf\u00fcgbarkeit gestaltet sich die praktische Umsetzung dieser Vorgaben zunehmend schwierig. Insbesondere die oft vorgetragene Doppelbelastung landwirtschaftlich genutzter Fl\u00e4chen durch einerseits die Eingriffsvorhaben und andererseits die dazu notwendigen Kompensationsma\u00dfnahmen hat dazu gef\u00fchrt, dass die naturschutzrechtliche Kompensation vermehrt in den Wald verlagert werden soll. Aufgrund ihres Potenzials, Win-Win-Situationen f\u00fcr Planungstr\u00e4ger, Forstwirtschaft und Naturschutz zu generieren, finden hierbei zunehmend vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen statt, die in so genannten \u00d6kokonten gebucht werden. Die entsprechenden Verfahren befinden sich allerdings in vielen Bundesl\u00e4ndern noch in der Erprobung oder im Umbruch. Am Beispiel Hessens &#8211; hier wurde im Jahr 2005 die bisher g\u00fcltige Ausgleichsabgabenverordnung durch die Kompensationsverordnung ersetzt &#8211; sollen exemplarisch Defizite der Umsetzungspraxis analysiert und in einem auf Partizipation aller Akteure aufbauenden Projekt Konsens orientiert neue L\u00f6sungen erarbeitet werden.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenMit dem Projekt wurde das Ziel verfolgt einen Beitrag zur Kl\u00e4rung verschiedener offener Fragen rund um das \u00d6kokonto im Wald zu leisten. In drei Modulen wurde folgenden Fragestellungen nachgegangen:<br \/>\nModul A &#8211; Anerkennung und Bewertung<br \/>\nDa die Abgrenzung naturschutzfachlicher Basisleistungen der Forstwirtschaft bzw. nach verschiedenen Rechtsquellen (z. B. FFH-Richtlinie, artenschutzrechtliche Bestimmungen) geforderter Leistungen von zu honorierenden, freiwilligen Zusatzleistungen \u00dcberschneidungen aufweist, wurde gemeinsam mit allen Akteuren der Frage nachgegangen, welche Ma\u00dfnahmen \u00fcber diese naturschutzfachlichen Basisleistungen hinausgehen und dar\u00fcber hinaus die formalen Anforderungen an \u00d6kokonto-Ma\u00dfnahmen erf\u00fcllen. Dar\u00fcber hinaus war die aktuelle Bewertungspraxis Gegenstand der Diskussionen.<br \/>\nModul B &#8211; Fl\u00e4chen- und Ma\u00dfnahmenwahl<br \/>\nDa sich bez\u00fcglich der Planung von \u00d6kokonto-Ma\u00dfnahmen im Wald noch keine naturschutzfachlichen Qualit\u00e4tsstandards herausgebildet haben und h\u00e4ufig \u00f6konomischen Kriterien Vorrang gew\u00e4hrt wird, wurde im Rahmen des Moduls B der Frage nachgegangen, welche Verfahren eine naturschutzfachlich abgesicherte und effiziente Auswahl geeigneter \u00d6kokonto-Fl\u00e4chen und -Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glichen.<br \/>\nModul C &#8211; Sicherung und Erfolgskontrolle<br \/>\nIm Rahmen des Moduls C stand zur Diskussion, welche Instrumente zur Sicherung der durch \u00d6kokonto-Ma\u00dfnahmen erzielten Aufwertungen geeignet sind und welche Verfahren f\u00fcr die Erfolgskontrolle Anwendung finden sollen.<br \/>\nDie Projektarbeit gliederte sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Der Theorieteil umfasste Literaturrecherchen und Umfragen unter den hessischen Unteren Naturschutzbeh\u00f6rden und unter den f\u00fcr Naturschutz zust\u00e4ndigen Ministerien der L\u00e4nder. Ziel des Projektes war es konsensorientiert L\u00f6sungen zu erarbeiten, um die Partizipation der verschiedenen Akteure zu unterst\u00fctzen wurden sechs Workshops zu den verschiedenen offenen Fragen veranstaltet.<br \/>\nIm Praxisteil wurden Ma\u00dfnahmen konzipiert und die Umsetzung unterschiedlicher \u00d6kokonto-Ma\u00dfnahmen im Wald dokumentiert. Dies geschah in Kooperation mit folgenden Projektpartnern: Landesbetrieb Hessen-Forst, Landeshauptstadt Wiesbaden, Stadt Bad Homburg vor der H\u00f6he, Stadt R\u00fcsselsheim und Gemeinde Nauheim. Auf den Ma\u00dfnahmen-Fl\u00e4chen wurden dar\u00fcber hinaus verschiedene Monitoringverfahren zur Erfolgskontrolle erprobt.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Im Rahmen der Projektkooperationen mit der Stadt Wiesbaden, der Gemeinde Nauheim und Hessen-Forst wurden 14 \u00d6kokonto-Ma\u00dfnahmen dokumentiert. Dabei handelt es sich um Nutzungsverzichte, Bestandsumbauten (\u00fcberwiegend auf Sonderstandorten), eine Flie\u00dfgew\u00e4sserrenaturierung und eine Wiederherstellung und Erhaltung eines Mittelwaldes. F\u00fcr den Bad Homburger Stadtwald wurde ein 75 ha umfassendes \u00d6kokonto-Konzept erstellt.<br \/>\nDie Ergebnisse der drei Projektmodule lauten:<br \/>\nModul A &#8211; Anerkennung und Bewertung<br \/>\nErgebnis des Moduls A ist Katalog von naturschutzrechtlich und naturschutzfachlich abgesicherten Ma\u00dfnahmen, die sich f\u00fcr \u00d6kokonten im Wald eignen. Dar\u00fcber hinaus wurden einige der bisher anerkennungsf\u00e4higen Ma\u00dfnahmentypen als ungeeignet erkannt. Weiterhin wurden Empfehlungen f\u00fcr die Bewertung von \u00d6kokonto-Ma\u00dfnahmen im Wald erarbeitet.<br \/>\nModul B &#8211; Fl\u00e4chen- und Ma\u00dfnahmenwahl<br \/>\nAls Beitrag zur Konfliktminimierung bei der Planung von \u00d6kokontoma\u00dfnahmen im Wald wurde aufbauend auf dem Ma\u00dfnahmenkatalog eine Entscheidungshilfe zur Fl\u00e4chen- und Ma\u00dfnahmenwahl erarbeitet, in der Empfehlungen f\u00fcr Qualit\u00e4tsstandards der verschiedenen Ma\u00dfnahmentypen gegeben werden. Die Entscheidungshilfe wurde bei der Erarbeitung eines \u00d6kokonto-Konzeptes f\u00fcr den Bad Homburger Stadtwald erprobt.<br \/>\nModul C &#8211; Sicherung und Monitoring<br \/>\nBestehende Unklarheiten zur rechtlichen Sicherung wurden ausger\u00e4umt und Empfehlungen f\u00fcr eine vollzugsf\u00e4hige Praxis f\u00fcr die Naturschutzbeh\u00f6rden wurden erarbeitet. Gemeinsam mit den Akteuren wurde bestimmt, welche Parameter im Rahmen der Funktionssicherung und Erfolgskontrolle verschiedener Kompensationsma\u00dfnahmen zu ber\u00fccksichtigen sind. <\/p>\n<p>Modulthemen\u00fcbergreifend wurden auf Grundlage der L\u00e4nderumfrage sowie der Workshops Empfehlungen bez\u00fcglich der \u00d6kokonto-Regelungen der L\u00e4nder formuliert.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>Die Projektwebsite (www.oekokonto-im-wald.de) stellt den zentralen Baustein der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Projektes dar. Sie wurde allein im Jahr 2010 von \u00fcber 17.000 Besuchern aufgerufen.<br \/>\nNeben der virtuellen Pr\u00e4sentation wurden die (Zwischen-) Ergebnisse bei folgenden Veranstaltungen vorgestellt:<br \/>\no\t23.10.2007 -Fachtagung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) zur Kompensation im Wald in Bonn<br \/>\no\t24.11.2008 &#8211; Veranstaltung Kompensationsma\u00dfnahmen im Wald der Hessischen Vereinigung f\u00fcr Naturschutz und Landschaftspflege (HVNL) in Frankfurt am Main<br \/>\no\tHerbst 2009 &#8211; Zwei Veranstaltungen der Naturschutz-Akademie Hessen (NAH) zur Kompensation und zum \u00d6kokonto im Wald in Wetzlar<br \/>\no\t12.05.2010 &#8211; Abschlussseminar in Kooperation mit der Naturschutz-Akademie Hessen in Frankfurt am Main<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Wie sich im Rahmen der Projektworkshops zeigte, bestand ein sehr gro\u00dfer Bedarf des Austausches zwischen den Akteuren. Das Projekt konnte dazu einen Beitrag leisten. Die Projektergebnisse k\u00f6nnen einen Beitrag zur Konfliktminimierung bei der Planung, Umsetzung und Erfolgskontrolle von \u00d6kokonto-Ma\u00dfnahmen und Kompensationsma\u00dfnahmen im Wald leisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Aus den Vorgaben zur Eingriffsregelung in den \u00a7\u00a7 18 und 19 BNatSchG heraus ergibt sich ein zwingender Bedarf die Eingriffswirkungen von Vorhaben durch Kompensationsma\u00dfnahmen auszugleichen. Aufgrund st\u00e4ndig wachsender Konflikte bez\u00fcglich der Fl\u00e4chenverf\u00fcgbarkeit gestaltet sich die praktische Umsetzung dieser Vorgaben zunehmend schwierig. 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