{"id":23568,"date":"2023-07-13T15:23:41","date_gmt":"2023-07-13T13:23:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/22035-01\/"},"modified":"2023-07-13T15:23:43","modified_gmt":"2023-07-13T13:23:43","slug":"22035-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/22035-01\/","title":{"rendered":"Symposium Beihilfe- und Vergaberecht als Rahmenbedingungen der Umweltpolitik  am 11.\/12.11.2004 in Osnabr\u00fcck"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Beihilfen sind ein fester Bestandteil des umweltpolitischen Instrumentariums. Sie k\u00f6nnen allerdings mit dem Ziel eines unverf\u00e4lschten Wettbewerbs im nationalen, europ\u00e4ischen oder globalen Ma\u00dfstab kollidieren. Auch k\u00f6nnen sie mit positiven oder negativen Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verkn\u00fcpft sein. Der deshalb notwendige Ausgleich zwischen Umwelt- und Wettbewerbswirkungen von Beihilfen der Mitgliedstaaten ist seit l\u00e4ngerem Gegenstand intensiver europarechtlicher Debatten. Ausgangspunkt der Diskussion ist dabei zumeist der Gemeinschaftsrahmen f\u00fcr Umweltbeihilfen. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Verschr\u00e4nkungen mit dem Gemeinschaftsrahmen zur KMU-Politik. Neuerdings treten welthandelsrechtliche Fragestellung hinzu. Ferner hat die europ\u00e4ische Umweltkommissarin Wallstr\u00f6m vor kurzem die Aufmerksamkeit auf  positive und vor allem negative umweltpolitische Wirkungen nicht spezifisch umweltpolitisch motivierter Beihilfeprogramme der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten gelenkt. Insbesondere die europ\u00e4ischen Agrarbeihilfen sollen k\u00fcnftig die \u00f6kologische Dimension der Landwirtschaft st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen.<br \/>\nVergleichbare Wirkungen kann der Staat mittels einer \u00f6kologisierten Auftragsvergabe verfolgen. Die damit aufgeworfenen Rechtsfragen gewinnen gesteigerte Bedeutung durch vielf\u00e4ltige Initiativen umweltpolitisch besonders relevante Sektoren wie den \u00d6ffentlichen Personennahverkehr, die Energie-, Entsorgungs- oder Wasserwirtschaft zu liberalisieren und dazu unter anderem verst\u00e4rkt Ausschreibungsverfahren einzusetzen. Erst j\u00fcngst hat der EuGH in der Altmark-Entscheidung die Bedeutung transparenter Verfahren zur Bestimmung von Ausgleichsbetr\u00e4gen f\u00fcr die Erf\u00fcllung gemeinwirtschaftlicher (Umweltschutz )Verpflichtungen im Bereich des \u00d6ffentlichen Personennahverkehrs unterstrichen. In die gleiche Richtung zielen aktuelle gesetzgeberische Initiativen der Europ\u00e4ischen Kommission zur \u00c4nderung der Regeln zur Vergabe \u00f6ffentlicher Dienstleistungsauftr\u00e4ge im \u00d6PNV-Bereich.<br \/>\nIn \u00f6kologisierten Ausschreibungsverfahren wie bei Umweltbeihilfen bedarf es der rechtlichen Sicherstel-lung von Transparenz und Nichtdiskriminierung im Interesse eines unverf\u00e4lschten Wettbewerbs sowie aus \u00f6kologischer Sicht einer transparenten Erfolgskontrolle. Bislang wurden diese Aspekte f\u00fcr die beiden Instrumente vorwiegend getrennt diskutiert. Dadurch wurde der funktionelle Zusammenhang zwischen den beiden Instrumenten zerrissen. Zuk\u00fcnftig kommt es aber entscheidend darauf an, eine konsistente rechtliche Beurteilung beider Instrumente sicherzustellen.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDie 10. Osnabr\u00fccker Gespr\u00e4che zum deutschen und europ\u00e4ischen Umweltrecht bieten erstmals einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber die in vielen Aspekten parallelen Fragen von Umweltbeihilfen und der \u00f6ko-logisierten Auftragsvergabe. Ein zentrales Querschnittsthema werden die Auswirkungen auf bzw. F\u00f6rderungsm\u00f6glichkeiten zugunsten kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) sein. Die Referate verkn\u00fcpfen generelle Perspektiven mit exemplarischen bereichsspezifischen Untersuchungen zur Landwirtschaft und dem \u00d6ffentlichen Personennahverkehr. Dadurch wird einerseits die praktische Relevanz der aufgeworfenen Fragen verdeutlicht und andererseits die R\u00fcckkopplung der sektorspezifischen Diskussionen an die allgemeine europa- und welthandelsrechtliche Debatte gesichert.<br \/>\nAls Referenten werden namhafte Experten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen, deren Thesen im Rahmen der Tagung mit weiteren Fachleuten und Betroffenen diskutiert werden. Dementsprechend richtet sich die vorliegende Tagung sowohl an die juristische Fach\u00f6ffentlichkeit aus Anwaltschaft, Verwaltung und Hochschulen als auch an Vertreter betroffener Unternehmen oder ihrer Verb\u00e4nde. Um die Ergebnisse der Tagung einem zus\u00e4tzlichen Publikum zu vermitteln, werden sie in einem Tagungsband dokumentiert und \u00fcber Tagungsberichte in diversen Fachpublikationen verbreitet.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Das Symposium zeichnete sich durch exzellente Vortr\u00e4ge der Referenten aus, die vertiefte Einblicke in die bestehenden Problemkreise geboten haben. Dar\u00fcber hinaus wurde der Blick auch auf neue Fragen gelenkt und das Problembewusstsein f\u00fcr die Schwierigkeiten der Integration umweltpolitischer Ziele gesch\u00e4rft. Es wurden dabei eine Reihe besonders wichtiger Punkte er\u00f6rtert, die sowohl im Bereich der Umweltbeihilfen als auch im Rahmen der \u00f6kologisierten Auftragsvergabe eine entscheidende Rolle spielen. Die Bestrebungen, eine konsistente rechtliche Beurteilung dieser beiden Instrumente zu erlangen, konnte erheblich vorangetrieben werden. Es gelang dabei, Erkenntnisse aus den sektorspezifischen Diskussionen im Bereich des \u00d6PNV und der Landwirtschaft zu abstrahieren und f\u00fcr die allgemeine europarechtliche Debatte fruchtbar zu machen. Daneben wurde auch die wichtige Rolle des WTO-Rechts f\u00fcr die Grenzen von Umweltbeihilfen und \u00f6kologisierter Auftragsvergabe herausgestellt. \u00dcberdies fand eine, f\u00fcr Wissenschaft und Praxis gleicherma\u00dfen wichtige, grunds\u00e4tzliche Auseinandersetzung mit Problemen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsrahmen f\u00fcr Umweltbeihilfen und die Auswirkungen auf die KMU durch die Umweltpolitik statt. Themen\u00fcbergreifend wurden dar\u00fcber hinaus intensiv die Konsequenzen der Altmark-Trans-Entscheidung des EuGH und ihre Einfl\u00fcsse auf andere Bereiche untersucht. Die rege Beteiligung des Fachpublikums bei den an die Referate anschlie\u00dfenden Diskussionsrunden hat wesentlich zum Erfolg des Symposiums beigetragen.<br \/>\nDie einzelnen Ergebnisse und der Inhalt der Diskussionen k\u00f6nnen ausf\u00fchrlich im 2005 erschienenen Tagungsband nachgelesen werden.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>Die Ergebnisse wurden auf den 10. Osnabr\u00fccker Gespr\u00e4chen zum deutschen und europ\u00e4ischen Umweltrecht am 11.\/12. November 2004 vorgestellt. Die Vortr\u00e4ge der Referenten wurden in erweiterter Form und erg\u00e4nzt um die Diskussionsbeitr\u00e4ge als Tagungsband ver\u00f6ffentlicht. Dieser ist in der Schriftenreihe zum deutschen und europ\u00e4ischen Umweltrecht als Band 33 Beihilfe- und Vergaberecht als Rahmenbedingungen der Umweltpolitik im Carl Heymanns Verlag erschienen (ISBN: 3-452-26052-6)<br \/>\nDar\u00fcber hinaus wurden Tagungsberichte in Fachzeitschriften (ZUR, 2005, 277 und DVBl. 2005, 488) ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Es wurden eine Vielzahl grundlegender und aktueller Fragen des Beihilfen- und Vergaberechts in Bezug auf die Umweltpolitik aufgearbeitet und diskutiert werden. Es wurde dar\u00fcber hinaus deutlich, dass dieser Bereich noch weiterer intensiver Forschungsarbeit bedarf, f\u00fcr die das Symposium eine Vielzahl von Anregungen geben konnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Beihilfen sind ein fester Bestandteil des umweltpolitischen Instrumentariums. 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