{"id":22508,"date":"2026-03-14T10:32:04","date_gmt":"2026-03-14T09:32:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/19061-01\/"},"modified":"2026-03-14T10:32:05","modified_gmt":"2026-03-14T09:32:05","slug":"19061-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/19061-01\/","title":{"rendered":"Naturschutzgerechte Sanierung und Sicherung einer einzigartigen Bergbaufolgelandschaft in Brandenburg (Vorphase)"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Anlass des Vorhabens ist die naturschutzfachliche Bedeutung von Bergbaufolgelandschaften und die daraus abzuleitende Notwendigkeit, diese Landschaften mit ihrem Entwicklungspotenzial dauerhaft zu bewahren. Hierzu ist ein Naturschutzvorhaben geplant, in dessen Rahmen in der Bergbauregion Lauchhammer mehrere tausend Hektar Naturschutzvorrangfl\u00e4chen erworben werden sollen. Zur Vorbereitung dieses Vorhabens wurde eine Projektvorphase begonnen, in der<br \/>\n&#8211;\tdas engere Projektgebiet festzulegen ist<br \/>\n&#8211;\tVerhandlungen zum Fl\u00e4chenerwerb begonnen werden<br \/>\n&#8211;\tEinfluss auf die laufenden Sanierungst\u00e4tigkeiten genommen wird<br \/>\n&#8211;\tdie Kaufverhandlungen und Sanierungsma\u00dfnahmen politisch begleitet werden<br \/>\n&#8211;\tAkzeptanzschaffende Ma\u00dfnahmen vor Ort ergriffen werden.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDie Vorphase begann zum 01.02.2002 und dauerte zw\u00f6lf Monate. Die oben genannten Aufgaben des Projektes mussten daher weitgehend parallel ablaufen. Das engere Projektgebiet wurde auf Basis eines Fachkonzeptes des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA) festgelegt. Die Verhandlungen zum Fl\u00e4-chenerwerb wurden mit den zust\u00e4ndigen Stellen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) aufgenommen. Der entscheidende Schritt zur eigentumsrechtlichen Sicherung des Gebietes ist in Form eines notariellen Vertrages mit der LMBV f\u00fcr die Jahresmitte 2003 vorgesehen. Auf die Sanierungsarbeiten wurde durch Stellungnahmen zur bergrechtlichen Betriebsplanung sowie durch die Teilnahme an Er\u00f6rterungsterminen der LMBV Einfluss genommen, wobei insbesondere mit den Naturschutzbeh\u00f6rden, dem Landesumweltamt und dem Forschungsinstitut f\u00fcr Bergbaufolgeland-schaften (FIB) kooperiert wurde. Kaufverhandlungen und Sanierungsma\u00dfnahmen wurden begleitet durch Verhandlungen auf Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsebene zwischen NABU-Stiftung, Steuerungs- und Budgetausschuss f\u00fcr die Braunkohlesanierung (StuBA-GS) sowie LMBV. Akzeptanzsicherung wurde durch die Hinzuziehung der Abteilung Gemeinsame Landesplanung des Brandenburgischen Umweltministeriums und des Landesbergamtes sowie durch Kontaktpflege mit wichtigen Funktionstr\u00e4gern erreicht. Hierzu konnte das LUA als Kooperationspartner seine diesbez\u00fcglichen Kontakte fruchtbar machen.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Das endg\u00fcltig abgegrenzte Projektgebiet umfasst ca. 2000 Hektar Fl\u00e4che im Bereich des Abschlussbetriebsplans Lauchhammer I und beinhaltet 5 Gebiete bzw. Teilgebiete aus dem LUA-Konzept zur Sicherung priorit\u00e4rer Naturschutzfl\u00e4chen in der Bergbaufolgelandschaft S\u00fcdbrandenburgs.<br \/>\nEine systematische Grundlage zur kontinuierlichen Einflussnahme auf die laufenden Sanierungst\u00e4tigkeiten wurde durch die Einbringung einer neuen, umfassenden Sanierungsvariante gelegt, welche die NABU-Stiftung zusammen mit LUA und FIB ausgearbeitet hatte. Hiermit wurde eine nachnutzerspezifische Alternative aufgezeigt, die den Naturschutzzielen qualitativ und quantitativ erheblich besser Rechnung tr\u00e4gt, aber nur deshalb durchf\u00fchrbar ist, da die NABU-Stiftung sich gleichzeitig bereit erkl\u00e4rte, die damit verbundenen Nutzungseinschr\u00e4nkungen hinzunehmen. Grunds\u00e4tzliche Best\u00e4tigung der Machbarkeit erfuhr diese Variante im Rahmen eines Beh\u00f6rdentermins vor Ort, bei dem die einzelnen Fallgruppen exemplarisch er\u00f6rtert wurden. In der Folge konnte die Variante durch Stellungnahmen und Er\u00f6rterungen im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanverfahrens konkretisiert und z.T. bereits umgesetzt werden.<br \/>\nDie Verhandlungen um Sanierung und Erwerb der Fl\u00e4che fanden seitens der LMBV auf zwei inhaltlich und organisatorisch v\u00f6llig verschiedenen Ebenen statt. Ziel der NABU-Stiftung war es jedoch, hier eine planm\u00e4\u00dfige Verkn\u00fcpfung herzustellen. Sie versuchte darauf hinzuwirken, dass im Rahmen einer nachnutzungsorientierten Sanierung Kosteneinsparungen des (\u00f6ffentlich finanzierten) Sanierungsprozesses herbeigef\u00fchrt werden, welche zum Teil dem Steuerzahler, zum Teil aber auch der NABU-Stiftung als Initiator im Wege einer Kaufpreissenkung zu Gute kommen sollten. Nach zwei Verhandlungsrunden und intensiven Konsultationen stand jedoch fest, dass ein solches Anreizinstrument f\u00fcr Kosteneinsparungen nicht ohne die \u00c4nderung rechtlicher Rahmenbedingungen etabliert werden k\u00f6nnte. Die durch die NABU-Stiftung bewirkte Debatte trug aber nicht unwesentlich dazu bei, dass k\u00fcnftig bei jedem Verkauf der LMBV an Naturschutzorganisationen ein spezifischer Kaufpreis f\u00fcr Naturschutzfl\u00e4chen gebildet wird, der deutlich unter dem Verkehrswert f\u00fcr landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fl\u00e4chen liegt. Der f\u00fcr das zu erwerbende Projektgebiet erzielte Quadratmeterpreis ist daher entsprechend g\u00fcnstig ausgefallen.<br \/>\nDa das Projektgebiet derzeit Gegenstand zweier Flurneuordnungsverfahren ist, zieht der mit der LMBV abzuschlie\u00dfende Vertrag nicht unmittelbar den Eigentumserwerb an den betreffenden Grundst\u00fccken nach sich, sondern zun\u00e4chst nur den Anspruch auf Landabfindung und den Besitz\u00fcbergang. Die eigentliche Eigentums\u00fcbertragung findet per Verwaltungsakt zum Verfahrensabschluss in einigen Jahren statt.<br \/>\nAkzeptanzprobleme, welche die erfolgreiche Durchf\u00fchrung der Projekthauptphase gef\u00e4hrden k\u00f6nnten, sind nicht in Sicht bzw. inzwischen gel\u00f6st. Dies ergibt sich insbesondere aus der zusammenfassenden Bewertung der mit Ministerien, Beh\u00f6rden und Kommunen (Landkreise\/ Gemeinden) gef\u00fchrten Gespr\u00e4che. Der Antrag f\u00fcr die Projekthauptphase einschlie\u00dflich einer detaillierten Kostenplanung liegt vor.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>Einbindung als Projekt Gr\u00fcnhaus in die \u00d6ffentlichkeitsarbeit der NABU-Stiftung, bisher u. a. im Rahmen der Kooperation mit der Zeitschrift Natur und Kosmos (Ausgabe 03\/2003). Die Ergebnisse werden anderen Naturschutzakteuren im Rahmen von Fachtagungen zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Die rechtzeitige Aufnahme der Verhandlungen zum Fl\u00e4chenerwerb sch\u00fctzte die Fl\u00e4che vor einer ander-weitigen Verwertung und erm\u00f6glichte der NABU-Stiftung als voraussichtlicher Nachnutzerin  M\u00f6glichkeiten zur Einflussnahme auf die Ausgestaltung der weiteren Sanierungsarbeiten, welche die Bem\u00fchungen der Naturschutzverwaltung in sinnvoller Weise erg\u00e4nzen. So konnte eine naturschutzfachlich deutlich g\u00fcnstigere Sanierungsvariante eingebracht werden, die im Gegensatz zur standardm\u00e4\u00dfigen Sanierung von Renaturierungsfl\u00e4chen aber Restrisiken und Nutzungseinschr\u00e4nkungen mit sich bringt. Die Chancen f\u00fcr die Umsetzung der Variante sind gut, da die NABU-Stiftung zugesagt hat, diese Belastungen im Grundsatz zu akzeptieren. Damit best\u00e4tigt sich, dass die Sanierung auch im Bereich der Renaturierungsschwerpunkte deutlich naturschutzgerechter verl\u00e4uft, wenn eine Naturschutzorganisation als Nachnutzer rechtzeitig feststeht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Anlass des Vorhabens ist die naturschutzfachliche Bedeutung von Bergbaufolgelandschaften und die daraus abzuleitende Notwendigkeit, diese Landschaften mit ihrem Entwicklungspotenzial dauerhaft zu bewahren. 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