{"id":20992,"date":"2023-07-13T15:14:22","date_gmt":"2023-07-13T13:14:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/10953-02\/"},"modified":"2023-07-13T15:14:23","modified_gmt":"2023-07-13T13:14:23","slug":"10953-02","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/10953-02\/","title":{"rendered":"Forschungsprojekt: Umweltschutz und F\u00f6deralismus (Hauptphase)"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Das Projekt widmet sich den zahlreichen Problemen des deutschen Umweltf\u00f6deralismus f\u00fcr die betriebliche Praxis. Es geht darum, der betrieblichen Praxis die Handhabbarkeit des geltenden Umweltrechts unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Abfallwirtschaft zu erleichtern. Ziel ist es, den Betrieben und der sie beratenden Praxis einen entsprechenden \u00dcberblick \u00fcber die v.a. landesrechtlich au\u00dferordentlich differenzierten umweltrechtlichen Anforderungen zu erm\u00f6glichen, um auf diese Weise das bisher nur rudiment\u00e4r untersuchte, aber nicht zuletzt f\u00fcr betriebliche Standortentscheidungen eminent wichtige Landesumweltrecht transparenter und praktikabler zu machen.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenEs wurden zwei Fragebogenaktionen durchgef\u00fchrt, die insbesondere der Ermittlung und Auswertung der Interessen und Bed\u00fcrfnisse der Adressaten des Forschungsprojekts dienten. Die beiden Frageb\u00f6gen waren \u00e4hnlich aufgebaut und setzten sich \u00fcbereinstimmend jeweils aus f\u00fcnf Abschnitten zusammen: aus Grundfragen zu Umweltschutz und F\u00f6deralismus sowie Fragen aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Gew\u00e4sserschutz und Immissionsschutz. Im \u00dcbrigen waren die Frageb\u00f6gen unterschiedlich aufgebaut, um den spezifischen Interessen und Bed\u00fcrfnissen einerseits der Landesumweltministerien und der KMUs andererseits zu entsprechen. F\u00fcr die vielf\u00e4ltigen, oft detaillierten Einzelerkenntnisse wird insofern auf die ausf\u00fchrliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Fragebogenaktion verwiesen, wie sie im Anhang des Projektabschlussbandes formuliert worden sind. Es wurden zwei Veranstaltungen durchgef\u00fchrt: in der ersten H\u00e4lfte der Hauptphase eine Tagung, die sich allgemein mit dem Thema Umweltf\u00f6deralismus auseinander setzte, und am Ende der Hauptphase ein kleineres Symposium, auf der auch bereits die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojekts dargelegt wurden. Beide Veranstaltungen richteten sich gleicherma\u00dfen an Vertreter von Bund und L\u00e4ndern, Beh\u00f6rden und Wissenschaften sowie unmittelbar an die KMUs; alle Zielgruppen wurden auch &#8211; wenngleich in unterschiedlichem Um-fang &#8211; auf den Tagungen repr\u00e4sentiert.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Zentrales und handgreiflichstes Ergebnis des Forschungsprojekts ist der erstellte Abschlussband, der unter dem Titel Umweltrecht in Bund und L\u00e4ndern derzeit erscheint. Es wendet sich in gleicher Weise an die KMUs, denen es ein betriebliches Leitfaden sein will, und zugleich an das wissenschaftlich interessierte Publikum, dem es gleichzeitig Grundlagenwerk sein m\u00f6chte. Es hat neben einer Zusammen-fassung der Ergebnisse der beiden Fragebogenaktionen drei Schwerpunkte: die sog. Landesberichte die Hinweise f\u00fcr die betriebliche Praxis und die Berliner Thesen zum Umweltf\u00f6deralismus. Es wurden im Anschluss an die Tagung Umweltf\u00f6deralismus und an das Symposium Abfallwirtschaft im Bundesstaat Tagungsb\u00e4nde ver\u00f6ffentlicht.<br \/>\nAngestrebt wird eine st\u00e4ndige Aktualisierung der Landesberichte, um einen aktuellen \u00dcberblick des sich schnell ver\u00e4ndernden Landesumweltrechts geben zu k\u00f6nnen. Hierzu bietet sich insbes. die Fortschreibung auf CD-ROM an.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Pr\u00e4sentation<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzend im Projektverlauf war der Projektbeirat t\u00e4tig, da w\u00e4hrend der gesamten Hauptphase ein ununterbrochener Kontakt zu allen Mitgliedern des Projektbeirates bestand, die sich auf jeweils unterschiedliche, ihnen angemessene Art und Weise in das Projekt einbrachten. Insbesondere Frau Staatssekret\u00e4rin M. Krautzberger vermittelte zahlreiche Kontakte und verhalf durch ihre Interventionen in anderen Ministerien der Fragebogenaktion unter den 16 Landesumweltministerien zum Erfolg. Auch waren alle Beiratsmitglieder eng in die Erarbeitung und Formulierung der Thesen zum Umweltf\u00f6deralismus eingebunden, f\u00fcr die sie Anmerkungen und Verbesserungsvorschl\u00e4ge unterbreiteten.<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>Ausgehend von dem normativen Befund des Fehlens einer einheitlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes f\u00fcr den Schutz der Umwelt haben sich seit Beginn der legislativen Aufbauphase des deutschen Umweltrechts die f\u00fcr die betriebliche Praxis relevanten Normen auf ein weit verzweigtes kompetenzielles und institutionelles Mehr-Ebenen-System verstreut. Der gesetzgeberische Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen ist sowohl dem Bund als auch den 16 Bundesl\u00e4ndern zugewiesen, wobei deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Teilbereichen des Umweltrechts bestehen (so steht z.B. dem \u00fcber-wiegend landesrechtlich dominierten Gew\u00e4sserschutzrecht das fast vollst\u00e4ndig bundeseinheitlich geregelte Immissionsschutzrecht gegen\u00fcber). Diese vielschichtigen und hochverzweigten Normenkomplexe des Bundes- und Landesumweltrechts, die sich teils erg\u00e4nzen und teils \u00fcberschneiden und gelegentlich widersprechen und die zudem in steigendem Umfang durch die Verordnungen und Richtlinien des europ\u00e4ischen Umweltrechts \u00fcberlagert und erg\u00e4nzt werden, sind heute kaum noch zu \u00fcberschauen und f\u00fcr die Praxis nur schwer zu handhaben, zumal zus\u00e4tzlich die bundeseinheitlichen Regelungen nicht selten auch noch von den Vollzugsbeh\u00f6rden vor Ort unterschiedlich vollzogen werden und sich divergierende Spruchpraxen der Verwaltungsgerichte feststellen lassen. An diesem Defizit setzte das Forschungsprojekt an, indem es sich zum Ziel setzte, die un\u00fcberschaubare Normenflut des Bundes- und Landesumweltrechts f\u00fcr die Praxis transparenter und praktikabler zu machen und den KMUs einen praktischen Ratgeber zur Seite zu stellen, der zun\u00e4chst dem grundlegenden Verst\u00e4ndnis des Umweltf\u00f6deralismus und damit der Akzeptanz und Transparenz des Umweltrechts dienen sollte, aber weiter auch \u00fcber die l\u00e4nderspezifischen Aktivit\u00e4ten und damit letztlich \u00fcber betriebsrelevante Standortunterschiede zwischen den Bundesl\u00e4ndern aufkl\u00e4ren sollte. Es kann konstatiert werden, dass das Projekt diese Zielstellung e-reichen konnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Das Projekt widmet sich den zahlreichen Problemen des deutschen Umweltf\u00f6deralismus f\u00fcr die betriebliche Praxis. 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