{"id":17919,"date":"2023-07-13T15:14:43","date_gmt":"2023-07-13T13:14:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/projektdatenbank\/11624-01\/"},"modified":"2023-07-13T15:14:46","modified_gmt":"2023-07-13T13:14:46","slug":"11624-01","status":"publish","type":"projektdatenbank","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/projektdatenbank\/11624-01\/","title":{"rendered":"Kompensationsmanagement als Beitrag vorsorgeorientierter kommunaler Umweltplanung &#8211; Entwicklung eines Verfahrensansatzes zur Handhabung von Ausgleich und Ersatz am Beispiel der Stadt Dortmund"},"content":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens<\/p>\n<p>Untersuchung von M\u00f6glichkeiten einer vorsorgeorientierten Handhabung der Kompensationsregelung auf kommunaler Ebene unter Ber\u00fccksichtigung der neueren und geplanten Gesetzgebung (BNatSchG, Bau- und Raumordnungsrecht). Entwicklung eines Instrumentariums, welches durch Ausrichtung an einem r\u00e4umlichen Zielkonzept eine konzeptionelle Ausrichtung der Regelung von Ausgleich und Ersatz zur Optimierung der Umweltentwicklung erm\u00f6glicht und unter Ber\u00fccksichtigung der planerischen und verwaltungstechnischen kommunalen Rahmenbedingungen die praxisorientierte Handhabung gew\u00e4hrleisten soll.<\/p>\n<p>Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten MethodenDie Analyse der derzeitigen Praxis des Verfahrensablaufs zur Regelung von Ausgleich und Ersatz ist Ausgangspunkt der Untersuchung, aus der zum einen Schwachstellen und Problembereiche g\u00e4ngiger Durchf\u00fchrungspraxis verdeutlicht, zum anderen Anregungen aus vorhandenen Beispielen in Ans\u00e4tzen konzeptioneller L\u00f6sungen gewonnen werden sollen.<br \/>\nAls Basis f\u00fcr ein effektives und vorsorgeorientiertes Kompensationsmanagement sind<br \/>\na) grundlegende inhaltliche Elemente zu entwickeln bzw. zu ber\u00fccksichtigen, die den drei Bereichen Bestandserfassung und -darstellung, r\u00e4umliches Entwicklungs- oder Zielkonzept mit Priorit\u00e4ten und Ausweisung realisierbarer Ma\u00dfnahmen mit Inhalts- und Zeitbezug zuzuordnen sind und<br \/>\nb) methodische Verfahrensschritte in Form von handhabbaren Durchf\u00fchrungsregelungen zu erarbeiten, die externe Einflu\u00dffaktoren wie z. B. vorgegebene planerische Rahmenbedingungen, aber auch prozessuale Abh\u00e4ngigkeiten zwischen den einzelnen inhaltlichen Bausteinen ber\u00fccksichtigen.<br \/>\nDie praktische Einsetzbarkeit des Instrumentariums wird bereits in der Entwicklungsphase des Instrumentariums durch fr\u00fchzeitige Einbeziehung planerischer und verwaltungsorganisatorischer Voraussetzungen einer Beispielkommune (Stadt Dortmund) ber\u00fccksichtigt. Das Gesamtspektrum des zu entwickelnden inhaltlichen und methodischen Instrumentariums wird an einem Beispielraum innerhalb des Stadtgebietes beispielhaft angewandt, um Handhabbarkeit und Effizienz zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Ergebnisse und Diskussion<\/p>\n<p>Die Praxis der Handhabung der baurechtlichen Eingriffsregelung seit 1993, die aus der Analyse bundesweiter Befragungen im Zeitraum von 1994-1997 ersichtlich wird, l\u00e4\u00dft die bislang bestehenden Problemfelder einer effektiven Handhabung von Ausgleich und Ersatz und der erheblichen Umsetzungsdefizite der Ergebnisse der Eingriffsregelung deutlich werden. Die baugebietsinterne Regelung des Aus-gleichs, die fehlende Fl\u00e4chenverf\u00fcgbarkeit sowie die bis zum 31.12.1997 geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der Vergangenheit vor allem die Ursache f\u00fcr die erheblichen Umsetzungsdefizite gewesen, die die Nutzung der Eingriffsregelung f\u00fcr eine nachhaltige gesamtst\u00e4dtische Freiraumentwicklung nicht zugelassen haben.<br \/>\nDie Novellierung im Baurecht er\u00f6ffnet durch die Aufhebung des r\u00e4umlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich sowie durch neue Regelungsm\u00f6glichkeiten eine konzeptionelle Ausrichtung der Eingriffsregelung. Die M\u00f6glichkeit einer kommunalen Fl\u00e4chenvorratspolitik bietet nunmehr die Chance die Umsetzungsdefizite abzubauen. Diese auf die Kommunen zukommenden Aufgaben erfordern ein Instrumentarium auf kommunaler Ebene, das in der Lage ist, sowohl die erforderlichen konzeptionellen als auch organisatorischen Aufgaben bei der Umsetzung der Eingriffsregelung zu leisten um so eine m\u00f6glichst effektive Handhabung zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nGrundvoraussetzung f\u00fcr eine konzeptionelle Handhabung der Eingriffsregelung ist die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Ziel- und Priorit\u00e4tenkonzeptes, das die raum- und themenbezogenen Handlungspriorit\u00e4ten f\u00fcr Vorrangr\u00e4ume landschaftspflegerischer Entwicklung festlegt. Dieses Konzept sollte auf den vorhandenen Zielvorstellungen zur Freiraumentwicklung einer Kommune, wie beispielsweise dem Landschaftsplan und\/oder einem raumbezogenen Umweltqualit\u00e4tszielkonzept aufbauen. F\u00fcr diese Vorrangr\u00e4ume mu\u00df in einem zweiten Schritt eine Teilr\u00e4umliche Kompensationspotential-Analyse durchgef\u00fchrt werden.<br \/>\nZu den Aufgaben eines umfassenden kommunalen Kompensationsmanagements geh\u00f6ren neben diesen konzeptionellen auch die verwaltungsorganisatorischen Leistungen. Diese betreffen erstens die Bevorratung und Entwicklung von Fl\u00e4chen und Ma\u00dfnahmen in einem Kompensations-Pool, wobei sie u.a. auf bestehende Restriktionen und Verf\u00fcgbarkeit, aber auch bez\u00fcglich ihres Umwandlungs- und Optimierungspotentials zu \u00fcberpr\u00fcfen sind. Zweitens ist eine Bestandsverwaltung der Ausgleichsfl\u00e4chen und     -ma\u00dfnahmen in einem Ausgleichs-Kataster notwendig mit Hilfe dessen u. a. die Inventarisierung und Beschreibung von Fl\u00e4chen und Ma\u00dfnahmen und die erforderliche Realisierungskontrolle erfolgt. Notwendige Schutz- und Pflegema\u00dfnahmen k\u00f6nnen dadurch erfa\u00dft aber auch zum notwendigen Zeitpunkt eingeleitet werden.<br \/>\nDie Auswertung von Fallbeispielen auf kommunaler Ebene bez\u00fcglich der Handhabung der Eingriffsregelung hat gezeigt, da\u00df die Kommunen z. T. bereits \u00fcber die Fl\u00e4chennutzungsplanung auf die Anforderungen des neuen Baurechts reagiert haben. Feststellbar ist jedoch, da\u00df die Fl\u00e4chenausweisung potentieller Ausgleichsfl\u00e4chen bislang eine konzeptionelle gesamtst\u00e4dtische Ausrichtung vermissen l\u00e4\u00dft. Die im BauGB \u00a7 1 Abs. 5 formulierte Aufgabe der Bauleitpl\u00e4ne, eine nachhaltige st\u00e4dtebauliche Entwicklung zu gew\u00e4hrleisten, kann nur durch die Verkn\u00fcpfung der verschiedenen raumwirksamen kommunalen Instrumente wie Landschaftsplan, Umweltqualit\u00e4tszielkonzept aber auch das verr\u00e4umlichte Konzept zur Regelung des Ausgleichs wirksam erf\u00fcllt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Untersuchung von M\u00f6glichkeiten einer vorsorgeorientierten Handhabung der Kompensationsregelung auf kommunaler Ebene unter Ber\u00fccksichtigung der neueren und geplanten Gesetzgebung (BNatSchG, Bau- und Raumordnungsrecht). 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