{"id":46450,"date":"2026-05-22T11:08:28","date_gmt":"2026-05-22T09:08:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/moe-fellowship\/30009-186\/"},"modified":"2026-05-22T11:08:35","modified_gmt":"2026-05-22T09:08:35","slug":"30009-186","status":"publish","type":"moe-fellowship","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/moe-fellowship\/30009-186\/","title":{"rendered":"Umsetzung der WRRL 2000\/60\/EG\n&#8211; unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der deutsch-tschechischen Kooperation auf dem Einzugsgebiet der Elbe"},"content":{"rendered":"<p>Umsetzung der WRRL 2000\/60\/EGUmsetzung der WRRL 2000\/60\/EG- unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der deutsch &#8211; tschechischen Kooperation auf dem Einzugsgebiet der Elbe -Am 22.12.2000 ist die Richtlinie 2000\/60\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens f\u00fcr Ma\u00dfnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) in Kraft getreten. Die WRRL stellt einen Meilenstein in der Gew\u00e4sserpolitik der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften (EG) sowie deren Mitgliedstaaten dar. Der Zweck der WRRL ist es n\u00e4mlich, einen Ordnungsrahmen f\u00fcr den Schutz der Binnenoberfl\u00e4chengew\u00e4sser, der \u00dcbergangsgew\u00e4sser, der K\u00fcstengew\u00e4sser und des Grundwassers zu schaffen (Art. 1 WRRL). Die WRRL stellt damit eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis der EG, das europ\u00e4ische Wasserrecht durch sektoralbezogene Richtlinien zu steuern. Dieser ?Flickenteppich?, wie einige Autoren diese Vielzahl von heterogenen und teilweise auch widerspr\u00fcchlichen Teilregelungen bezeichnet haben, soll nunmehr durch einen transparenten, effizienten und vor allem koh\u00e4-renten rechtlichen Rahmen ersetzt werden. Die EG-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die WRRL binnen 3 Jahre ab In-Kraft-Treten in ihre nationalen Rechtsordnungen umzusetzen.  Das Ziel dieser Richtlinie ist es in erster Linie, die Umweltziele gem. Art. 2 und Art. 4 WRRL zu erreichen. Die zwei wohl bedeutendsten Ziele von denen sind die Erreichung eines guten Zustandes der Gew\u00e4sser und das Verschlechterungsverbot. Um diese Ziele erreichen zu k\u00f6nnen, sieht die WRRL eine neue Steuerung der Wasserbewirtschaftung (Flussgebietsmanagement). Diese ist nicht mehr an Verwaltungseinheiten angekn\u00fcpft, sondern ein naturr\u00e4umliches Gebiet im Vordergrund steht, sog. Flussgebietseinheit. Diese stellt eine Haupteinheit f\u00fcr die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten, die als ?ein Gebiet, aus welchem \u00fcber Str\u00f6me, Fl\u00fcsse und m\u00f6glicherweise Seen der gesamte Oberfl\u00e4-chenabfluss an einer einzigen Flussm\u00fcndung, einem \u00c4stuar oder Delta ins Meer gelangt,? definiert ist. Mein Projektziel war feststellen zu k\u00f6nnen:a)inwieweit der neue Konzept der Wasserbewirtschaftung (Flussgebietsmanagement) in die Verwaltungsstruktur der Mitgliedstaaten eingegriffen hat undb)welche Auswirkungen diese Eingriffe bei der Umsetzung der WRRL an die bestehende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der grenz\u00fcberschreitenden Gew\u00e4sser haben.Um diese Vorhaben durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, habe ich zum Vergleich die BRD als einen Bundesstaat und die Tschechische Republik als einen Nicht-Bundesstaat gew\u00e4hlt. Als ?Referenzgebiet? habe ich dann die Flussgebietseinheit der Elbe genommen, in der seit 90er Jahre eine Internationale Kommission zum Schutz der Elbe t\u00e4tig ist. Diese wurde dabei zur Unterst\u00fctzung der Kooperation zwischen Deutschland und Tschechien gegr\u00fcndet.  Als Forschungsmethode habe ich eine Inhaltsanalyse von relevanten Dokumenten mit anschlie\u00dfender Komparation und Auswertung gew\u00e4hlt, sowie eine Teilnahme an Seminaren (Elbekonferenz 2009), die sich mit diesem Thema befasst haben.  Ergebnisse meiner Forschung lassen sich wie folgt zusammenfassen:a) UmsetzungEine erfolgreiche WRRL-Umsetzung in die nationalen Rechtsordnungen der ausgew\u00e4hlten L\u00e4nder ist wesentlich durch deren Verwaltungsstruktur bedingt, wobei in Deutschland das Umsetzungsprozess mit der Bef\u00fcrchtung, dass die nationale Suverenit\u00e4t dadurch verloren gegangen ist, gepr\u00e4gt ist. Die Tschechische Republik hat dabei aus dem EU-Beitrittsverfahren und den Anforderungen an zeitliche Umsetzung des bestehenden acquis communitaire einen gro\u00dfen Vorteil gewonnen. Unklar jedoch bleibt, ob das Ziel der WRRL ? einen guten Zustand der Gew\u00e4sser zu erreichen ? u.a. wegen seiner Kostenintensivit\u00e4t nach dem zeitlichen Harmonogramm realisierbar ist.  b) KooperationDie deutsch-tschechische Kooperation an der Elbe mittels IKSE wurde, wie erwartet, noch intensiver geworden, wobei die Umsetzungsschwierigkeiten darauf keinen wesent-lich negativen Einfluss hatten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob IKSE nach wie vor eine hinreichende Plattform f\u00fcr die Koordinierung der Aktivit\u00e4ten zwecks einer gemeinsamen Wasserbewirtschaftung darstellt? Die erforschten Ergebnisse k\u00f6nnen anschlie\u00dfend bei Ausarbeitung der Dissertation genutzt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umsetzung der WRRL 2000\/60\/EGUmsetzung der WRRL 2000\/60\/EG- unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der deutsch &#8211; tschechischen Kooperation auf dem Einzugsgebiet der Elbe -Am 22.12.2000 ist die Richtlinie 2000\/60\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens f\u00fcr Ma\u00dfnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) in Kraft getreten. 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