{"id":46438,"date":"2026-05-22T11:08:28","date_gmt":"2026-05-22T09:08:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dbu.de\/moe-fellowship\/30009-173\/"},"modified":"2026-05-22T11:08:28","modified_gmt":"2026-05-22T09:08:28","slug":"30009-173","status":"publish","type":"moe-fellowship","link":"https:\/\/www.dbu.de\/en\/moe-fellowship\/30009-173\/","title":{"rendered":"Die Umsetzung und Durchf\u00fchrung der EU-Richtlinien 92\/43\/EEC und 79\/409\/EEC unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes angesichts des deutschen und polnischen Rechts"},"content":{"rendered":"<p>Umsetzung und Durchf\u00fchrung der EU-Richtlinien 92\/43\/EEC und 79\/409\/EECW\u00e4hrend meines Stipendiums habe ich das Vergn\u00fcgen an meinem Projekt bei der Forschungsstelle f\u00fcr Europ\u00e4isches Umweltrecht zu arbeiten.Die FEU ist eine weltweit bekannte Stelle, die sich mit Fragen des Umweltrechts besch\u00e4ftigt. Bei der FEU werden weltklassige Spezialisten eingestellt.Ich freue mich sehr, dass ich die M\u00f6glichkeit habe, mein Stipendium bei einer der besten Forschungspl\u00e4tze der ganzen Europ\u00e4ischen Union zu absolvieren. Daf\u00fcr bin ich der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sehr dankbar.Die FEU wurde im Fachbereich 6 der Universit\u00e4t Bremen im Jahr 1994 gegr\u00fcndet. Eine der Hauptt\u00e4tigkeit der Forschungsstelle ist die Vorbereitung und Ver\u00f6ffentlichung der Zeitschrift f\u00fcr Umweltrecht, die ein weltbekanntes Fachperiodikum ist.Bei der FEU gibt es eine gro\u00dfe, spezielle Fachbibliothek, die ein wichtiges Mittel meiner Forschungen war. Mein Projekt behandelt das Thema des Europ\u00e4ischen \u00d6kologischen Netzes \u0084Natura 2000\u0093. Wenn es um die theoretischen Aspekte meiner Arbeit geht, besch\u00e4ftige ich mich meistens mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien im Bundes- und Landesrecht. Ich analysiere die deutschen Nationalrechtsvorschriften auf Bundes- und L\u00e4nderebene, die die Ausweisung, Verwaltung und Aufhebung der besonderen Schutzgebiete betreffen, die aus Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung und  europ\u00e4ischen Vogelschutzgebieten bestehen. Bei meinen Forschungen verwandte ich verschiedene Arbeitsmethoden und -techniken. Neben Heranziehung der  einschl\u00e4gigen  Fachliteratur wurden die Ergebnisse auch mit den Kollegen der Forschungsstelle f\u00fcr Europ\u00e4isches Umweltrecht (FEU), Universit\u00e4t Bremen, diskutiert. Als Grundlage f\u00fcr die Analyse des nationalen materiellen und prozessualen Rechts wurden insbesondere das BNatSchG, das UVPG, das UmwRBehG, das VwVfG und die VwGO ausgew\u00e4hlt. Die  Rechtsanalyse  wurde  auf  Grund  der  im  Zeitraum  des Praktikums verabschiedeten Novelle des deutschen  Naturschutzgesetzes  durch  den  Bundesgesetzgeber aktualisiert und ber\u00fccksichtigt dementsprechend  die  neue  Rechtslage. Der Verweis auf Landesrecht wurde jedoch vornehmlich als Hilfsmittel f\u00fcr das Projektergebnis verwandt. Die Projektziele wurden haupts\u00e4chlich anhand der Fachliteratur und verschiedenen Abhandlungen, die auch von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet wurden, verfolgt. Ebenfalls hilfsreich war die Teilnahme an regelm\u00e4\u00dfig veranstalteten wisenschaftlichen Ereignissen (z.B. Seminaren und Tagungen). Dar\u00fcber hinaus wurde das Ergebnis des Praktikums durch Diskussionen mit den Kollegen der FEU gepr\u00e4gt. Hier waren f\u00fcr den Austausch der Informationen vor allem die t\u00e4glichen Treffen sehr hilfreich. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildete die Rechtsprechung des EuGH. Hier  wurden  insbesondere  die  Entscheidungen  ausgew\u00e4hlt, in denen die BRD als Prozesspartei beteiligt war. Die Projektziele wurden mit Hilfe eines zu Beginn aufgestellten Planes verfolgt. Hier wurden die Arbeiten geplant, zeitlich und sachlich geordnet und systematisiert.Bei den Fallstudien habe ich die praktische Anwendungen des deutschen gebietsm\u00e4\u00dfigen Artenschutzrechts (im Bezug zu den FFH- und Vogelsch\u00fctzgebiete) kennenlernen. Die Praxis in diesem Bereich ist sehr wesentlich, weil Polen noch am Anfang ihres Weges zu der v\u00f6lligen Ausweisung und  Erhaltung von allen erforderlichen Schutzgebieten stand. Die deutschen Erfahrungen in diesem Gebiet waren f\u00fcr mich sehr interessant. Nach meiner R\u00fcckkehr nach Polen habe ich die Arbeiten angefangen, die auf Ziel Veroffentlichung der, w\u00e4hrend meines Aufenthalts erzielten Ergebnisse, haben. Das Ergebnis der Untersuchungen l\u00e4sst sich in zwei Teile einteilen. &#8211; Einerseits in das schriftliche Resultat des Kennenlernens des Gestalltes der Art und Weise, in den die Normen der Natura-2000-Richtlinen in das deutsche Rechtsystem umgesetzt wurden. Dieser Teil des Resultats besteht aus mehreren einzelnen Aufs\u00e4tzen die anl\u00e4sslich des Kennenlernens der deutschen Regelung planm\u00e4\u00dfig bestanden sind. &#8211; Andererseits wurde eine Abhandlung zum Thema \u0084Die rechtlichen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Mitwirkung und Zusammenarbeit der \u00d6kovereinigungen mit dem Staat zugunsten der Interessen des Naturschutzes\u0093 mit der Absicht auf Ver\u00f6ffentlichung ausgearbeitet. Der Text besteht aus vier Kapiteln, in denen das Hauptthema in einzelne detailliertere Schl\u00fcsselfragen eingeteilt wurde. Das erste Kapitel befasst sich mit der Frage der Suche nach gemeinsamen europ\u00e4ischen Regeln f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Transparenz und der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung in verwaltungsrechtlichen Entscheidungsfindungen in Umweltfragen, die auch in Natura-2000-Fragen n\u00fctzlich w\u00e4ren. Als solche wurden vor allem die Grundlagen des Systems dargestellt, das mit dem Aarhus-\u00dcbereinkommen eingef\u00fchrt wurde. Obwohl dieses Thema nicht direkt zu den Fragen der deutschen Umsetzung im strikten Sinn gezahlt werden kann, war es meiner Meinung nach notwendig und hilfreich, um den Text f\u00fcr die Lesern besser verst\u00e4ndlich zu machen. Danach wurde die Bedeutung und Rolle der Umweltverb\u00e4nde sowie der rechtliche Rahmen ihrer T\u00e4tigkeiten in Polen und Deutschland beschrieben. Ein gro\u00dfer Teil der \u00dcberlegungen dieses Kapitels wurde den Unterschieden zwischen der deutschen und polnischen Bedeutung der Rechtsbegriffe gewidmet, die Grundlagen f\u00fcr die in Polen und Deutschland durchgef\u00fchrte Systeme der Normen f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung sind. Ein von wichtigsten unter denen ist der Rechtsbegriff des Umweltverbands. Im dritten Kapitel wurde die Gestaltung der den Umweltverb\u00e4nden in beiden Rechtsysteme zugesprochenen Rechte dargestellt. Diese dienen dazu, ihnen die M\u00f6glichkeiten zu er\u00f6ffnen, durch ihre T\u00e4tigkeiten die beh\u00f6rdlichen Entscheidungen bez\u00fcglich Natura-2000-Angelegenheiten direkt zu beeinflussen. Das abschlie\u00dfende Kapitel befasst sich mit der Darstellung des rechtlichen Rahmens, der als Grundlage f\u00fcr Mitwirkung zwischen den \u00f6ffentlichen und beh\u00f6rdlichen Seiten zugunsten der Belange des Naturschutzes und besonders der Beibehaltung und Entwicklung des nationales Teil des Natura-2000-Schutznetzes verwendet werden kann. Auf der \u00f6ffentlichen Seite stehen die organisierte formen der \u00d6ffentlichkeit, wie z.B. Umweltverb\u00e4nden. Der zweite Partner dieser Beziehung sind die zentralen und lokalen Beh\u00f6rden, die z.B. f\u00fcr die Verwaltung und den Schutz der Natura 2000 Gebiete zust\u00e4ndig sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umsetzung und Durchf\u00fchrung der EU-Richtlinien 92\/43\/EEC und 79\/409\/EECW\u00e4hrend meines Stipendiums habe ich das Vergn\u00fcgen an meinem Projekt bei der Forschungsstelle f\u00fcr Europ\u00e4isches Umweltrecht zu arbeiten.Die FEU ist eine weltweit bekannte Stelle, die sich mit Fragen des Umweltrechts besch\u00e4ftigt. 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