Die Förderung richtet sich vorwiegend an Unternehmen, insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH, AG). Das Bewilligungsschreiben wird an das Unternehmen gerichtet. Auch eine gGmbH ist grundsätzlich förderfähig. Vereine können in der Green Start-up-Förderung hingegen nicht gefördert werden, aber ggf. in der regulären DBU-Projektförderung.