Förderung & Antragstellung

Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern. Wie Sie eine Förderung erreichen können, erfahren Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, vor einer Antragstellung eine Kurzbeschreibung des Projektes bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen. Deutsche Bundesstiftung Umwelt 49090 Osnabrück Bei grundsätzlicher Übereinstimmung des Projektes mit dem Förderzweck der Stiftung, fordert die DBU Sie auf, einen konkreten Antrag einzureichen. Die Projektskizze sollte enthalten:
An der Bornau 2
Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu richten.
Die Stiftung kann sich zur Beurteilung der Projektanträge auch externer Gutachter bedienen. Die Gutachter werden zur vertraulichen Behandlung der Projektanträge verpflichtet.
Antragsteller, die bestimmte Gutachter nicht eingeschaltet sehen möchten, teilen dies der Geschäftsstelle der Stiftung mit.
Zur DBU Projektförderung
Infos zur DBU
- Gesetz - Das Gesetz des Bundestages zur Einrichtung und den Aufgaben der DBU!
- Stiftungsurkunde und Satzung - Angaben bezüglich Name, Rechtform, Sitz usw. der DBU
- Jahresbericht - Allgemeine Infos zur DBU & Informationen zur Fördertätigkeit
Ergänzend zur Projektförderung unterhält die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ein Stipendienprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem Bereich "Stipendienprogramm" auf unserer Website.
Detaillierte Informationen zur Förderung & Antragstellung finden Sie in den Förderleitlinien.
Sind Sie nur an den Verfahrens-
bestimmungen interessiert (in den Förderleitlinien enthalten), so folgen Sie bitte diesem Link.
