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Die Vorschlagsberechtigten für den Deutschen Umweltpreis Mailen Drucken
Die mehr als 180 Vorschlagsberechtigten aus allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen reichen jährlich bis zum Februar ihre Vorschläge in der Geschäftsstelle der DBU ein.

Durch die qualifizierten Vorschläge der Vorschlagsberechtigten wird das bewährte vierstufige Auswahl- und Bewertungsverfahren in Gang gesetzt.

Die Vorschläge orientieren sich an der Leitidee des Deutschen Umweltpreises sowie den Prüfkriterien.

Die Vorschlagsberechtigten:

Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsgremien

Natur- und Umweltschutzverbände/Stiftungen

Arbeitgeber- und Branchenverbände

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