Verfahrensbeginn
Im November des jeweiligen Vorjahres beginnt das vierstufige Auswahl- und Bewertungsverfahren, dass durch zahlreiche (externe) Experten größtmögliche Neutralität und Qualität gewährleistet. Die Vorschlagsberechtigten werden durch die Geschäftsstelle der DBU zur Vorschlagsabgabe aufgefordert.
1. Stufe
Bis Mitte Februar haben die Vorschlagsberechtigten zur Abgabe ihrer Nominierungen Zeit. Die vorschlagsberechtigten Institutionen und Personen orientieren sich mit ihrem Vorschlag an den Prüfkriterien der DBU und gewährleisten so eine erste Qualifizierung.
2. Stufe
Die Geschäftsstelle prüft und bewertet unter Einbindung externer Gutachter die Vorschläge. In einer Klausurtagung findet eine erste Beurteilung und Kategorisierung der Vorschläge statt. Die Beurteilung der Geschäftsstelle wird der Jury für ihren Entscheidungsprozess vorgelegt.
3. Stufe
Die Jury des Deutschen Umweltpreises setzt sich aus 16 hochkarätigen Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Medien zusammen. Nach einem intensivem Diskussions- und Beratungsprozess unterbreitet die Jury dem Kuratorium ihre Empfehlungen.
4. Stufe
Das 14-köpfige Kuratorium der DBU trifft im September auf Grundlage der Juryempfehlung die endgültige Entscheidung.
Preisverleihung
Am letzten Wochenende im Oktober findet die feierliche Preisverleihung mit dem Bundespräsidenten, der Preisträger-Familie und zahlreichen Gästen aus der Umweltszene in wechselnden Städten im gesamten Bundesgebiet statt.
Allgemeine Verfahrensbestimmungen
Es können nur Vorschläge zu dem Verfahren zugelassen werden, die von einer gegenüber der Deutschen Bundesstiftung Umwelt vorschlagsberechtigten Institution oder Person eingereicht werden.
Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihrer Vorschläge die Leitidee und die Zielkriterien, die der Vergabe des Deutschen Umweltpreises zugrunde liegen.


